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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erneute Berichte über Polizeigewalt im Zuge von Dublin-Sammelabschiebungen

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

29.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/674328.12.2018

Erneute Berichte über Polizeigewalt im Zuge von Dublin-Sammelabschiebungen

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In letzter Zeit häufen sich nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller Berichte über Polizeigewalt bei Abschiebungen (www.taz.de/!5545602/). So steht der Berliner Flüchtlingsrat in Kontakt mit 18 Personen, die am 6. Juni 2018 von Berlin nach Madrid überstellt wurden und über Gewalt, Fesselungen, Familientrennungen und Demütigungen berichten (Hinweis: die Begriffe Abschiebungen bzw. Überstellungen werden im Folgenden synonym verwandt, im rechtlichen Sinne geht es um Überstellungen nach der Dublin-Verordnung).

Die Bundesregierung bestätigte gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern, dass es im Zuge dieser Überstellung zu Fesselungen und Familientrennungen kam, außerdem seien 54 besonders schutzbedürftige Personen – u. a. traumatisierte Menschen, Schwangere, Familien mit minderjährigen Kindern – abgeschoben worden. Von Schlägen und Demütigungen will die Bundesregierung keine Kenntnis haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4960). Mittlerweile sind neue Vorwürfe hinzugekommen: Betroffene der Sammelabschiebung erzählen, dass die Polizistinnen und Polizisten im Flugzeug sie mit Elektroschockgeräten bedroht hätten; gegen eine Frau seien diese Geräte auch eingesetzt worden. Außerdem sei einer Frau, die gefesselt ohne ihren Mann abgeschoben wurde, gegen ihren Willen ein Beruhigungsmittel gespritzt worden. Aufgrund des emotionalen Ausnahmezustands habe sie sich in die Hose uriniert, woraufhin sie von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten verhöhnt worden sei (http://fluechtlingsrat-berlin.de/wp-content/uploads/pm-27_11_18-neue-details-horrorabschiebung.pdf).

Am 6. November 2018 soll es nach Auskunft des Berliner Flüchtlingsrats im Rahmen einer Dublin-Sammelabschiebung von Berlin nach Rom erneut zu Schikanen und Fehlverhalten seitens der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gekommen sein. Zwei Männer seien in Unter- bzw. Nachtwäsche abgeführt worden. Die Mobiltelefone aller Betroffenen seien eingezogen worden, sodass es ihnen nicht möglich war, Angehörige und/oder Anwältinnen bzw. Anwälte zu kontaktieren. Ein werdender Vater sei trotz vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung aus der Wohnung seiner hochschwangeren Freundin abgeholt worden (vgl. ebd.).

Nach Auskunft des niedersächsischen Flüchtlingsrats wurde am 22. November 2018 eine Sammelabschiebung von Hamburg nach Rom mit großer Brutalität durchgesetzt. Mehrere der 30 bis 40 betroffenen Geflüchteten seien an Händen und Füßen gefesselt worden; wer sich gewehrt habe, sei von mehreren Sicherheitsbediensteten „in die Zange genommen worden“. Der Flug sei ferner von Wachleuten begleitet worden, die sich zwar als Polizisten ausgegeben hätten, aber keine Uniformen, sondern lediglich Westen mit der Aufschrift „Eskorte“ getragen hätten. Vor der Landung in Rom hätten die Wachleute die Westen ausgezogen und dies damit begründet, dass diese in Italien keine Funktion hätten. Es stellt sich die Frage, ob es sich tatsächlich um Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte handelte bzw. welche Qualifikation und welche Befugnisse diese begleitenden Wachleute hatten (www.nds-fluerat.org/35560/aktuelles/gewalttaetige-dublinmassenabschiebung-der-bundespolizei/).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sprechen sich grundsätzlich gegen Abschiebungen aus. Solange Abschiebungen stattfinden, muss aus ihrer Sicht zumindest gewährleistet werden, dass es nicht zu Familientrennungen, Zwangsmedikationen, Demütigungen und Schikanen sowie physischer und psychischer Polizeigewalt kommt und keine hochschwangeren Personen abgeschoben werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Geflüchtete durch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei im Zuge der Sammelüberstellung von Berlin nach Madrid am 6. Juni 2018 mit Elektroschockgeräten verletzt bzw. bedroht, und wie viele Personen waren davon ggf. betroffen?

a) Welche Geräte kamen dabei zum Einsatz?

b) Inwiefern dürfen Beamtinnen bzw. Beamte der Bundespolizei Elektroschockgeräte bei Rückführungsmaßnahmen einsetzen? Wo ist dies geregelt? Inwiefern ist die Verwendung von Elektroschockgeräten auch während des Fluges zulässig?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass einer Frau, die im Zuge der Sammelabschiebung von Berlin nach Madrid am 6. Juni 2018 gefesselt und ohne ihren Mann nach Spanien überstellt wurde, gegen ihren Willen ein Beruhigungsmittel verabreicht wurde?

a) Durch wen wurde diese Maßnahme ggf. angeordnet und durchgeführt?

b) Inwieweit und auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung, sich Kenntnisse über die genannten Ereignisse zu beschaffen, wenn ihr diese bislang nicht vorliegen sollten?

3

Welche Behörde hat die Sammelabschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung initiiert und organisiert?

4

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Menschen am 6. November 2018 von Berlin nach Italien überstellt (bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeiten die Betroffenen hatten und wie viele Minderjährige ggf. unter ihnen waren)?

5

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der Sammelabschiebung am 6. November 2018 auch Personen betroffen, die aus anderen EU-Ländern zum Zweck der Überstellung nach Italien nach Berlin gebracht wurden? Wenn ja, um wie viele Personen welcher Herkunftsstaaten handelte es sich, und aus welchen EU-Ländern kamen sie jeweils?

6

Wie viele abzuschiebende Personen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Bundesländern, und welche Bundesländer und Ausländerbehörden beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit jeweils wie viel Personal an der Abschiebung von Berlin nach Rom am 6. November 2018?

a) Mit welcher Fluglinie wurde die Abschiebung am 6. November 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

b) Welches Begleitpersonal befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fluggesellschaft an Bord (bitte nach Möglichkeit angeben, wie viele Ärztinnen, Polizisten, Dolmetscherinnen, Sanitäter, sonstige Behördenmitarbeiterinnen den Flug begleiteten und im Auftrag welcher Behörde sie tätig waren)?

7

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung am 6. November 2018 vor dem Flug, z. B. auf dem Weg zum Flughafen, im Flughafengebäude oder im Flugzeug zu physischer Gewaltanwendung gegen Geflüchtete? Wenn ja, durch wen, und in wie vielen Fällen, wer hat die Gewaltanwendung ggf. angeordnet, und wie wurde sie begründet? Inwiefern wurden dabei Geflüchtete verletzt, um welche Verletzungen handelte es sich ggf., und welche medizinischen Maßnahmen wurden ggf. zur Behandlung dieser Verletzungen während des Fluges oder im unmittelbaren Anschluss an den Flug von wem durchgeführt?

8

Wie viele von der Abschiebung betroffene Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Flug bzw. während des Flugs am 6. November 2018 mit Handfesseln, Fußfesseln, Bodycuffs, Handschellen o. Ä. fixiert?

9

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Dublin-Sammelabschiebung am 6. November 2018 Mobiltelefone von betroffenen Personen durch Beamte der Länderpolizeien oder der Bundespolizei eingezogen, und wenn ja, wie viele, mit welcher Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage, und welche internen Regelungen gibt es innerhalb der Bundespolizei zur Beschlagnahme von Handys im Zusammenhang von Abschiebungen – ist insbesondere ausdrücklich geregelt, dass Betroffene ihr Handy benützen können müssen, um Verwandte und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte informieren zu können, und wenn nein, warum nicht (bitte so konkret wie möglich ausführen und begründen)?

10

Welche Möglichkeiten stehen den Betroffenen zur Verfügung, um vor der Abschiebung Kontakt mit Angehörigen und/oder ihren Anwältinnen bzw. Anwälten aufzunehmen?

a) Inwiefern und zu welchem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, sich Telefonnummern aus den Mobilfunkgeräten zu notieren?

b) Wer informiert die Betroffenen über diese Möglichkeit, und inwiefern wird für diesen Zweck durch wen Papier und ein Stift zur Verfügung gestellt?

c) Wie viele Telefonapparate stehen bei der Bundespolizei am Flughafen Berlin-Schönefeld und Berlin-Tegel für Betroffene von Sammelabschiebungen zur Verfügung?

d) Wie viele Telefonanrufe sind pro Person erlaubt, und wie bestimmt sich die zeitliche Reihenfolge, in der die betroffenen Personen die Telefonapparate nutzen dürfen?

11

Wurden abzuschiebenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Flug oder während des Flugs am 6. November 2018 Medikamente verabreicht? Wenn ja, um welche Medikamente in welcher Dosierung handelte es sich, auf wessen Weisung ging die Verabreichung der Medikamente zurück, inwieweit wurden Medizinerinnen oder Mediziner zu Rate gezogen, und inwieweit geschah die Einnahme freiwillig oder unter Anwendung von Zwang? Falls die Verabreichung unter Zwang geschah, inwiefern wurde die gerichtliche Kontrolle dieses körperlichen Eingriffs gewährleistet?

12

Kam es durch die Überstellung von Berlin nach Rom am 6. November 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Familientrennungen? Welche Ausländerbehörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. für die getrennten Familien zuständig?

13

Wie viele besonders schutzbedürftige Personen im Sinne des Artikels 21 der EU-Aufnahmerichtlinie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Sammelabschiebung am 6. November 2018 von Berlin nach Rom überstellt, und was wurde zur Gewährleistung ihrer besonderen Bedürfnisse konkret unternommen?

14

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld bzw. während der Durchführung der Dublin-Überstellung am 6. November 2018 zu Selbstverletzungen bzw. Suizidversuchen? Welcher Art waren die ggf. eingetretenen Verletzungen, in welcher Form erfolgte ggf. eine medizinische Versorgung, und wurden ggf. betroffene Personen nach Kenntnis der Bundesregierung dennoch abgeschoben?

15

Inwiefern ist es mit dem besonderen Schutz der Familie (Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) vereinbar, wenn durch eine Abschiebung ein werdender Vater von der Kindsmutter getrennt wird und es eine sozial-familiäre Bindung des Vaters zu der Mutter und dem Kind gibt, wenn etwa eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und eine Erklärung der gemeinsamen Sorge vorliegen? Welche internen Regelungen der Bundespolizei und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es zu Abschiebehindernissen in Bezug auf werdende Väter (bitte genau bezeichnen, mit Datum und Inhaltsangabe), und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechtsprechung zum vorgeburtlichen Schutz von Familienbindungen und zur besonderen Schutzbedürftigkeit der gesamten Familie im Zusammenhang der Geburt eines Kindes (bitte ausführen)?

16

Welche Behörde hat die Sammelabschiebung von Hamburg nach Rom am 22. November 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung initiiert und organisiert?

17

Auf welcher Rechtsgrundlage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Menschen am 22. November 2018 von Hamburg nach Italien überstellt (bitte auch angeben, welche Staatsangehörigkeiten die Betroffenen hatten und wie viele Minderjährige ggf. unter ihnen waren)?

18

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung von der Sammelabschiebung am 22. November 2018 von Hamburg nach Rom auch Personen betroffen, die aus anderen EU-Ländern zum Zweck der Überstellung nach Italien nach Hamburg gebracht wurden? Wenn ja, um wie viele Personen welcher Herkunftsstaaten handelte es sich, und aus welchen EU-Ländern kamen sie jeweils?

19

Wie viele abzuschiebende Personen kamen nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Bundesländern, und welche Bundesländer und Ausländerbehörden beteiligten sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit jeweils wie viel Personal an der Sammelabschiebung von Hamburg nach Rom am 22. November 2018?

a) Mit welcher Fluglinie wurde die Abschiebung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt?

b) Welches Begleitpersonal befand sich nach Kenntnis der Bundesregierung neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fluggesellschaft an Bord (bitte nach Möglichkeit angeben, wie viele Ärzte, Polizistinnen, Dolmetscher, Sanitäterinnen, sonstige Behördenmitarbeiter den Flug begleiteten)?

c) Welche Qualifikation und welche Befugnisse hatte das begleitende Sicherheitspersonal mit der Westenaufschrift „Eskorte“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Handelte es sich bei ihnen um Polizeibeamte, und falls ja, der Bundespolizei oder der Länderpolizeien, und wenn ja, welcher?

20

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung am 22. November 2018 vor dem Flug, z. B. auf dem Weg zum Flughafen, im Flughafengebäude oder im Flugzeug, zu physischer Gewaltanwendung gegen Geflüchtete? Wenn ja, durch wen, und in wie vielen Fällen, wer hat die Gewaltanwendung ggf. angeordnet, und wie wurde sie begründet? Inwiefern wurden dabei Geflüchtete verletzt?

21

Wie viele von der Abschiebung betroffene Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Flug bzw. während des Flugs am 22. November 2018 mit Handfesseln, Fußfesseln, Bodycuffs, Handschellen o. Ä. fixiert?

22

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Dublin-Sammelabschiebung am 22. November 2018 Mobiltelefone von betroffenen Personen durch Beamte der Länderpolizeien oder der Bundespolizei eingezogen, und wenn ja, wie viele, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zeitpunkt?

23

Wurden abzuschiebenden Personen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Flug oder während des Flugs am 22. November 2018 Medikamente verabreicht? Wenn ja, um welche Medikamente in welcher Dosierung handelte es sich, auf wessen Weisung ging die Verabreichung der Medikamente zurück, inwieweit wurden Medizinerinnen oder Mediziner zu Rate gezogen, und inwieweit geschah die Einnahme freiwillig oder unter Anwendung von Zwang? Falls die Verabreichung unter Zwang geschah, inwiefern wurde die gerichtliche Kontrolle dieses körperlichen Eingriffs gewährleistet?

24

Kam es durch die Überstellung von Hamburg nach Rom am 22. November 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Familientrennungen? Welche Ausländerbehörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. für die getrennten Familien zuständig?

25

Wie viele besonders schutzbedürftige Personen im Sinne des Artikels 21 der EU-Aufnahmerichtlinie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Sammelabschiebung am 22. November 2018 von Hamburg nach Rom überstellt, und was wurde zur Gewährleistung ihrer besonderen Bedürfnisse konkret unternommen?

26

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld bzw. während der Durchführung der Dublin-Überstellung am 22. November 2018 zu Selbstverletzungen bzw. Suizidversuchen? Welcher Art waren die ggf. eingetretenen Verletzungen, in welcher Form erfolgte ggf. eine medizinische Versorgung, und wurden ggf. betroffene Personen nach Kenntnis der Bundesregierung dennoch abgeschoben?

27

Wie viele Sammelabschiebungen unter Beteiligung der Bundespolizei gab es im bisherigen Jahr 2018 (bitte auch den Abflugort, den Zielort, das Datum, die Fluggesellschaft, die Staatsangehörigkeiten der Betroffenen angeben, Angaben dazu machen, aus welchen Bundesländern die Betroffenen jeweils kamen und zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen differenzieren)?

28

Bei welchen dieser Sammelabschiebungen bzw. Sammelüberstellungen kam es zu Familientrennungen, und wie viele Familien waren davon jeweils betroffen (bitte auch den Abflugort, den Zielort und das Datum angeben und zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen differenzieren)?

29

Bei welchen dieser Sammelabschiebungen bzw. Sammelüberstellungen wurden Betroffene gefesselt (bitte auch den Abflugort, den Zielort und das Datum angeben, zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen unterscheiden und zwischen Bodycuff, Handschellen bzw. anderen Formen der Fesselung differenzieren)? Wie viele Menschen waren jeweils von diesen Maßnahmen betroffen?

30

Bei welchen dieser Sammelabschiebungen bzw. Sammelüberstellungen wurde durch Beamtinnen und Beamte Zwang angewendet, um welche Maßnahmen handelte es sich dabei jeweils, und wie viele Menschen betraf dies (bitte auch den Abflugort, den Zielort und das Datum angeben und zwischen Abschiebungen und Dublin-Überstellungen differenzieren)?

31

Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den zunehmenden Berichten über einen verschärften Behördenumgang mit Geflüchteten im Rahmen von Dublin-Sammelabschiebungen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und der politischen Vorgabe, Überstellungen konsequenter umzusetzen (bitte ausführen; vgl. z. B. den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder – außer Thüringen – vom 9. Februar 2017 zur Rückkehrpolitik)?

32

Welche Aufgaben haben die Beobachterinnen bzw. Beobachter der Bundespolizei bei Abschiebeflügen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4960, Antwort zu Frage 4b), und unter welchen Umständen werden sie eingesetzt? Inwiefern liegen schriftliche Berichte dieser Beobachter über die Sammelabschiebung vom 6. Juni 2018 von Berlin nach Madrid vor, und was beinhalten diese ggf.?

33

Welche internen Vorgaben bzw. Regelungen gibt es bei der Bundespolizei zur Durchführung von Abschiebungen, wenn die betroffene Person in nicht geeigneter Kleidung zum Flughafen gebracht wird (z. B. in Unter- bzw. Nachtwäsche, ohne Schuhe) oder wenn die Kleidung während der Abschiebungsmaßnahme nass bzw. so verschmutzt wird, dass sie nicht mehr getragen werden kann (z. B. durch Urinieren, Einkoten, Übergeben, Blut)? Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über derartige Vorkommnisse – Zuführung zum Flughafen in ungeeigneter Kleidung bzw. Verschmutzung der Kleidung durch Einnässen usw. – vor oder während der hier in Rede stehenden Sammelabschiebungen am 6. Juni, 6. November und 22. November 2018?

34

Wie werden Geflüchtete durch wen im Rahmen von Dublin-Sammelabschiebungen mit Speisen, Getränken und Hygieneartikeln versorgt, insbesondere wenn sie bereits viele Stunden vor Abflug aus ihren Wohnungen bzw. Unterkünften abgeholt worden sind?

35

Welche Regelungen gibt es bei der Bundespolizei zur Mitgabe eines Handgeldes für mittellose Personen bei Dublin-Abschiebungen bzw. bei Abschiebungen in das Herkunftsland oder einen anderen Drittstaat?

36

Inwieweit erhalten Personen, die bei Abschiebemaßnahmen durch beteiligte Ärztinnen bzw. Ärzte ein Medikament mit oder ohne Einverständnis verabreicht bekommen, darüber ein Behandlungsprotokoll oder eine andere schriftliche Information, um welches Medikament es sich handelt und in welcher Dosis es verabreicht wurde? Wie wird bei der Verabreichung von sedierenden Medikamenten bei Abschiebemaßnahmen das Einverständnis der Betroffenen eingeholt, und wie wird dies dokumentiert?

37

Wie wird es Betroffen ermöglicht, im Bedarfsfall während Abschiebemaßnahmen die Toilette zu benutzen, wenn sie gefesselt sind? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen der Toilettengang während Abschiebemaßnahmen verweigert wurde und es dadurch zu Einnässen bzw. Einkoten kam?

Berlin, den 10. Dezember 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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