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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das bundesdeutsche "Gipfelwesen"

(insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

30.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/676402.01.2019

Das bundesdeutsche „Gipfelwesen“

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der noch jungen 19. Legislaturperiode schauen wir nach u. a. dem Wohngipfel, dem Mobilfunkgipfel, dem Lokalmedien-Gipfel und vier Dieselgipfeln auf eine ganze Reihe von Gipfeln der Bundesregierung auf nationaler Ebene zurück.

Bereits heute sehen wir mit dem Digitalgipfel, dem nächsten Dieselgipfel und dem für Januar 2019 angekündigten Strompreis-Gipfel einer sicher nicht abschließenden Kette weiterer Gipfel entgegen.

Die Fraktion der FDP bezweifelt nicht, dass es bei bestimmten politischen Lagen sehr sinnvoll sein kann, alle Interessen an einen Tisch zu bekommen, wie beispielsweise beim Thema Migration. Noch bestreiten wir, dass wirtschafts- und gesellschaftspolitische Kompromisse manchmal erst auf Spitzenebene gefunden werden können.

Zugleich aber schürt die Bundesregierung mit der Veranstaltung von inflationär so genannten Gipfeln in der Bevölkerung Erwartungshaltungen. Die Ergebnisse hingegen, die beispielsweise die „Dieselgipfel“ bislang gebracht haben, blieben hinter diesen Erwartungen deutlich zurück. Geplant, organisiert, durchgeführt und bezahlt werden müssen diese Veranstaltung dennoch mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger. Der wirklich problematische Punkt ist jedoch ein anderer: Die Diskrepanz von geschürter Erwartung und Ergebnis ist geeignet, beim Wähler Frustration und Ablehnung gegenüber den Parteien zu verstärken, die bundespolitisch in Verantwortung stehen, anstatt den Eindruck zu vermitteln, dass „die Politik sich kümmert“. Das verstärkt eben die populistischen Tendenzen, die die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag gemeinsam bekämpfen wollen.

Neben der politischen Ebene der Veranstaltung von Gipfeln zu überwiegend innerdeutschen Themen durch die Bundesregierung verbinden sich mit Gipfeln eine Reihe weiterer Fragen auf unterschiedlichen Ebenen. Das bezieht sich zum einen inhaltlich auf europäische und internationale Themen und zum anderen auf Aspekte der finanziellen und organisatorischen Effizienz innerhalb der Bundesregierung und der Auswirkungen für die Orte, an denen die Gipfel durchgeführt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

Was ist ein Gipfel, und wie viele Arten von Gipfeln gibt es für die Bundesregierung?

2

Erhebt die Bundesregierung bisher statistisch, zu welchen Themen sie in welchem zeitlichen Abstand durch welches Bundesministerium und zu welchen Kosten sie Gipfel veranstaltet hat?

3

Welche personellen Voraussetzungen hinsichtlich der Teilnahme durch Mitglieder der Bundesregierung und Erwartungen an das Ergebnis muss ein Gesprächsformat haben, damit die Bundesregierung es selbst im Vorfeld oder Nachgang medial als „Gipfel“ medial vermittelt?

4

Welche inhaltlichen Voraussetzungen und Erwartungen an das Ergebnis muss ein Gesprächsformat haben, damit die Bundesregierung es selbst im Vorfeld oder Nachgang medial als „Gipfel“ medial vermittelt?

5

Welche organisatorischen Voraussetzungen und Erwartungen an das Ergebnis muss ein Gesprächsformat haben, damit die Bundesregierung es selbst im Vorfeld oder Nachgang medial als „Gipfel“ medial vermittelt?

6

Welche „Gipfel“ haben welche Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) auf nationaler Ebene in dieser Legislaturperiode im Einzelnen bislang durchgeführt?

7

Welche „Gipfel“ haben welche Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) auf nationaler Ebene für die laufende Legislaturperiode in Planung?

8

Wann und zu welchen Themen sollen nach derzeitigem Stand in der laufenden Legislaturperiode „Gipfel“ auf nationaler Ebene durchgeführt werden?

9

Inwieweit handelt es sich bei den geplanten Gipfeln um „Gipfelketten“ (wie beispielsweise zum Thema Diesel) und inwieweit um „thematische Erst-Gipfel“?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei den jeweiligen „Gipfeln“ alle relevanten Interessen, Gremien und Organisationen beteiligt werden?

11

Gibt es für die in Frage 10 aufgeworfene Relevanzfrage einen allgemeinen Kriterienkatalog der Bundesregierung?

12

Ist dieser Kriterienkatalog verbindlich?

13

Soweit es einen solchen einheitlichen Kriterienkatalog nicht gibt, gibt es derartige Kriterienkataloge in den einzelnen Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt)?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung oder die einzelnen gastgebenden Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) insbesondere, ob eine Vertretung der Verbraucher auf einem Gipfel notwendig oder verzichtbar ist?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung oder die einzelnen gastgebenden Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) insbesondere, ob eine Vertretung der Wirtschaft auf einem Gipfel notwendig oder verzichtbar ist?

16

Anhand welcher Kriterien bemisst die Bundesregierung den Erfolg eines Gipfels?

17

Wie hat sich, zum Vergleich, die Zahl der von der Bundesregierung veranstalteten Gipfeln seit der Wiedervereinigung in absoluten Zahlen sowie dargestellt als Gipfel pro Monat entwickelt?

18

Wie haben sich Kosten (bitte separat einschließlich und ohne Kosten für das jeweilige Rahmenprogramm darstellen), Tagungslänge und Planungsaufwand pro Gipfel der Bundesregierung zwischen dem 27. Oktober 1998 und dem 21. November 2005 („Kabinette Schröder I und II“) entwickelt?

19

Wie haben sich der personelle und organisatorische Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen durch Polizei, Nachrichtendienste und private Sicherheitsdienste zwischen dem 27. Oktober 1998 und dem 21. November 2005 entwickelt?

20

Wie haben sich die Kosten pro Gipfel (bitte separat einschließlich und ohne Kosten für das jeweilige Rahmenprogramm darstellen) Tagungslänge und Planungsaufwand pro Gipfel seit dem 22. November 2005 („Kabinett Merkel I“) bis heute entwickelt?

21

Wie haben sich der personelle und organisatorische Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen durch Polizei, Nachrichtendienste und private Sicherheitsdienste seit dem 22. November 2005 bis heute entwickelt?

22

In welchen Städten haben seit dem 27. Oktober 1998 Gipfel der Bundesregierung stattgefunden?

23

Erfasst die Bundesregierung die Belastungen und verkehrstechnischen Einschränkungen, die sich durch die Veranstaltung von Gipfeln der Bundesregierung in Deutschland, einschließlich des Rahmenprogramms, für die Bevölkerung und die lokale Wirtschaft an den jeweiligen Gipfelorten ergeben? Wenn ja, welche Einschränkungen haben sich ergeben?

24

Erfasst die Bundesregierung die touristischen oder anderweitig zu verzeichnenden wirtschaftlichen Zuwächse, die sich aus der Veranstaltung von Gipfeln der Bundesregierung in Deutschland, einschließlich des Rahmenprogramms, für die betroffenen Kommunen ergeben?

25

Sind solche in den Fragen 23 und 24 wirtschaftlichen oder verkehrstechnischen Effekte für die kommunal oder regional betroffene Bevölkerung oder Wirtschaft ein relevanter Faktor in den Überlegungen der Bundesregierung für die Auswahl von Veranstaltungsorten für Gipfel der Bundesregierung?

26

Kennt die Bundesregierung andere Stellen unterhalb der Bundesebene, die die in den Fragen 21 bis 24 erfassen, und lässt sie sich über deren Erkenntnisse informieren?

27

Sieht die Bundesregierung in der Auswahl der Veranstaltungsorte für Gipfel der Bundesregierung ein (potenzielles) Instrument zur Förderung des ländlichen Raums oder bestimmter touristischer Ziele?

28

Gibt es bei der Bundesregierung eine zentrale Stelle zur Bewerbung von Städten oder Regionen als Veranstaltungsort für Gipfel der Bundesregierung?

29

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die Einrichtung einer solchen zentralen Stelle?

30

Gibt es in der Bundesregierung eine Einheit, die ministerienübergreifend mit der organisatorischen Effizienzsteigerung und Kostenkontrolle von Gipfeln der Bundesregierung betraut ist?

31

Hält die Bundesregierung die Einrichtung solch einer zentralen Stelle für sinnvoll für planungsbezogene, organisatorische oder finanzielle Fragen, die sich ressortübergreifend in allen Bundesministerien stellen?

32

Wie viele Personen sind in den einzelnen Bundesministerien einschließlich des Bundeskanzleramts in dieser Legislaturperiode ausschließlich mit Fragen des Protokolls, des organisatorischen Teils des Veranstaltungsmanagements und der medialen Vermittlung für Gipfel bzw. von Gipfeln der Bundesregierung befasst?

33

Welche Bundesministerien einschließlich des Bundeskanzleramts haben bislang in dieser Legislaturperiode Aufträge zur Planung und Durchführung (einschließlich Verköstigung und Rahmenprogramm) von Gipfeln der Bundesregierung an welche privaten Unternehmen zu welchen finanziellen Auftragsvolumina vergeben?

34

Hat die Bundesregierung insgesamt oder haben einzelne Bundesministerien einschließlich des Bundeskanzleramts sich bislang mit Fragen der Effizienzsteigerung oder Kostensenkung durch die Digitalisierung einzelner Aspekte der Planung, Organisation oder Durchführung von Gipfeln der Bundesregierung befasst?

35

Untersucht die Bundesregierung insgesamt oder einzelne Bundesministerien einschließlich des Bundeskanzleramts systematisch und laufend Spielräume für eine Effizienzsteigerung oder Kostensenkung bei Gipfeln der Bundesregierung durch die Digitalisierung einzelner Aspekte der Planung, Organisation oder Durchführung von Gipfeln?

36

Welche konkreten Spielräume hat die Bundesregierung zur Effizienzsteigerung oder zur Kostensenkung bei Gipfeln der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode durch die Digitalisierung einzelner Aspekte der Planung, Organisation oder Durchführung von Gipfeln der Bundesregierung erkannt und genutzt?

37

Wie ist derzeit der thematische, organisatorische und finanzielle Planungsstand für Gipfel der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2020 anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft?

38

Wie ist derzeit der thematische, organisatorische und finanzielle Planungsstand für Gipfel der Bundesregierung während der 2020 anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft?

39

In welcher Form plant die Bundesregierung mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020, differenziert nach den einzelnen Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt, die Einbindung der Verbraucher?

40

In welcher Form plant die Bundesregierung mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020, differenziert nach den einzelnen Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt, die Einbindung der deutschen Wirtschaft?

41

Soll den einzelnen Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt ein jeweils gesondertes Budget für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 zur Verfügung stehen?

42

Wie ist der thematische, organisatorische und finanzielle Planungsstand für Gipfel der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2020 anstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft?

43

Hat die Bundesregierung Zugang zum Terminkalender der EU-Kommission?

44

Von wem und mit welchem zeitlichen Vorlauf werden die Mitglieder der Bundesregierung über anstehende Termine im jeweiligen Rat der Europäischen Union in Kenntnis gesetzt?

45

Sieht die Bundesregierung Veranlassung, das in Frage 44 angesprochene Termin- und Informationsmanagement stärker zu zentralisieren?

46

Wie ist der thematische, organisatorische und finanzielle Planungsstand für Gipfel der Bundesregierung zum und während des 2019 beginnenden zweijährigen Innehabens eines nichtständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat?

47

In welcher Form plant die Bundesregierung mit Blick auf das 2019 beginnende zweijährige Innehaben eines nichtständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat, differenziert nach den einzelnen Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt, die Einbindung der Verbraucher?

48

In welcher Form plant die Bundesregierung mit Blick auf das 2019 beginnende zweijährige Innehaben eines nichtständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat, differenziert nach den einzelnen Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt, die Einbindung der deutschen Wirtschaft?

49

In welcher Form plant die Bundesregierung mit Blick auf das 2019 beginnende zweijährige Innehaben eines nichtständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat, differenziert nach den einzelnen Bundesministerien einschließlich Bundeskanzleramt, die Einbindung der Zivilgesellschaft im Übrigen?

50

Welche Gipfel hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Übrigen zu binationalen, EU-bezogenen oder internationalen Themen oder mitь binationaler, EU-bezogener oder internationaler personeller Ausrichtung durchgeführt?

51

Welche Gipfel plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode im Übrigen zu binationalen, EU-bezogenen oder internationalen Themen oder mitь binationaler, EU-bezogener oder internationaler personeller Ausrichtung durchzuführen?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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