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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Offensichtliche Überregulierung im Bauwesen durch DIN-Normen

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/683004.01.2019

Offensichtliche Überregulierung im Bauwesen durch DIN-Normen

der Abgeordneten Alexander Müller, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Prof. Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Normierung ist ein wichtiger Bestandteil des wirtschaftlichen Fortschritts, erleichtert wirtschaftliche Zusammenarbeit und die einfache Einhaltung von Mindest- und Sicherheitsstandards. Durch die Normierung entsteht in Deutschland ein geschätzter gesamtwirtschaftlicher Nutzen von 17 Mrd. Euro jährlich (DIN 2010). Die Normierung wird in Deutschland durch den Vertrag zwischen der BRD (vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft) und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. von 1975 ausgestaltet. Daher koordiniert der DIN e. V. die Normierung in Deutschland. Der DIN e. V. finanziert sich zu 75 Prozent aus dem Verkauf von Normen und Mitgliedsbeiträgen. Im Bauwesen existieren jedoch einige Probleme im Zusammenhang mit der Normierung.

Übermäßige Normierung und Standardisierung treibt Baukosten in die Höhe. Das hat das im Jahr 2014 federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ins Leben gerufene „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ bereits festgestellt. Im Bericht aus dem Jahr 2015 der Arbeitsgruppe „Baukostensenkungskommission“ des „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ heißt es: „In Anbetracht der aktuellen wohnungsbaupolitischen Debatte sind die Wirkungen von Standards hinsichtlich Qualität und Kosten im Bauwesen sowie Sozialverträglichkeit für die Bauschaffenden und Nutzerinnen und Nutzer ein nicht zu unterschätzendes Kriterium“. Der Bericht empfiehlt darüber hinaus deutlich, Kostenaspekte bei der Normung stärker zu berücksichtigen.

Der Normierungsprozess sollte sich außerdem nicht von der Praxis entfernen, die er vereinfachen soll. Elemente wie die Kosten-Nutzen-Analyse und die Kostenfolgenabschätzung müssen daher im Normierungsprozess Geltung finden.

Im Normenausschuss Bauwesen ist die Wirtschaft mit 55 Prozent beteiligt, die öffentliche Hand mit 10 Prozent und der Verbraucherschutz mit 1 Prozent. Die personelle Zusammensetzung ist im Einzelnen nicht erkennbar (die Überprüfung der ausgewogenen Zusammensetzung gemäß DIN 820 – Normengrundsätze – ist damit nicht möglich).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche konkreten Maßnahmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden unternommen, um die Einhaltung des Vertrages zwischen der BRD und dem DIN e. V. von 1975 zu gewährleisten?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zusammensetzung des Normenausschusses Bau ausgewogen gemäß DIN 820 ist?

3

Plant die Bundesregierung, den Anteil der öffentlichen Hand im Normenausschuss Bau zu erhöhen?

4

Inwieweit wurden bereits Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Standards im Bauwesen“ an den DIN e. V. umgesetzt?

5

Wirkt die Bundesregierung darauf hin, Kosten-Nutzen-Analyse und Kostenfolgenabschätzung in den Normungsprozess zu implementieren?

6

Wie setzt sich die temporäre Expertengruppe zusammen, die die Bundesregierung bei der Prüfung der Möglichkeiten, die Kostenrelevanz neuer Standards und Normen bereits zu Beginn der Normierung zu bewerten und eine transparente Darstellung der Verhältnismäßigkeit neuer Standards und Normen zu erreichen, unterstützt (s. Bundestagsdrucksache 19/5142, Antwort zu den Fragen 8 und 9)?

7

Welche Möglichkeiten hat diese Expertengruppe bereits erarbeitet?

8

Wie schätzt die Bundesregierung Möglichkeiten zur digitalen Partizipation an der Normentwicklung ein?

9

Wirkt die Bundesregierung weiter darauf hin, einen ständigen Bund-Länder-Kontrollausschuss für den gesamten Bereich der bautechnischen Regelung einzusetzen?

10

Welche nicht der Finanzierung des Normierungsprozesses dienenden Zuwendungen seitens Unternehmen hat der DIN e. V. und die damit verbundenen Organe DKE, VDE usw. in den Jahren 2000 bis 2017 erhalten?

11

Welche Gewinne bzw. Umsätze wurden in den Jahren 2 000 bis 2017 durch den Beuth-Verlag mit dem Verkauf der DIN-, DIN-VDE- und sonstigen Normen erzielt?

12

Warum wird die (personelle bzw. institutionelle) Zusammensetzung der jeweiligen Normenausschüsse des DIN e. V. sowie der Arbeitskreise bei der DKE nicht veröffentlicht?

a) Wie ist die personelle bzw. institutionelle Zusammensetzung des Normenausschusses Bau?

b) Wie waren die personellen bzw. institutionellen Zusammensetzungen der Arbeitskreise der DKE in den Jahren 2000 bis 2017?

13

Wurde der Sonder-Präsidialausschuss beim DIN e. V. mit Ausrichtung „Kosten- und Praxisaspekt/Normung“ als Ergebnis der Baukostensenkungskommission (im Jahr 2015) eingesetzt, und welche konkreten Ergebnisse liegen hier vor?

a) Welche Ergebnisse hat der Sonder-Präsidialausschuss „Bauwerke“ beim DIN e. V. hinsichtlich der Möglichkeiten der Baukostensenkung im Bereich der Normung bereits erzielt?

14

Wurden bereits Normen im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung wegen eines nicht tragbaren Verhältnisses aus wirtschaftlichem Nutzen der Norm und durch die Norm entstehenden Kosten zurückgezogen?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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