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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufruf von 30 europäischen Start-ups für bessere Bedingungen für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen

(insgesamt 6 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/707116.01.2019

Aufruf von 30 europäischen Start-ups für bessere Bedingungen für Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Prof. Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Vorstandsvorsitzenden (CEOs) von 30 europäischen Tech-Start-ups haben einen Aufruf unterzeichnet und Verbesserungen bei der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung angemahnt (https://techcrunch.com/2018/11/27/30-european-startup-ceos-call-for-better-stock-option-policies/?guccounter=2). Dieser Aufruf soll am 7. Januar 2019 an die politischen Entscheidungsträger Europas versandt werden. Die CEOs anderer Tech-Start-ups seien aufgerufen, sich bis zu diesem Zeitpunkt dem Aufruf anzuschließen.

So seien die sog. Tech-Start-ups („Europe's leading tech businesses“) darauf angewiesen, in den kommenden Monaten über 100 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Technologie-Bereich einzustellen. An dieser Stelle wäre ein Engpass, der das Wachstum von Start-ups in Europa nachhaltig gefährden könne.

Damit auch Start-ups im Wettbewerb um die besten Talente erfolgreich bestehen können, bedarf es aus Sicht der Fragesteller Verbesserungen bei der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen. Ein sog. brain drain müsse verhindert werden. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens sei für viele junge, aufstrebende Start-ups eine wichtige Möglichkeit, um erfolgreich Talente zu rekrutieren. Durch eine Kapitalbeteiligung könnten beispielsweise Nachteile gegenüber tradierten Unternehmen bei der Höhe der Entlohnung ausgeglichen werden. Zudem würden die Mitarbeiter durch die Kapitalbeteiligung am langfristigen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Und solche Programme verfolgen das Ziel, Mitarbeiter zu motivieren und zugleich dauerhaft an das Unternehmen zu binden.

Das Handbuch von Index Ventures „Rewarding Talent – Updated and Expanded Edition. A guide to stock options for European entrepreneurs“ vom Dezember 2018 (Handbuch) weist auf folgende, wesentliche Feststellungen hin:

  • Arbeitnehmer seien in der sog. later stage durchschnittlich zu rund 10 Prozent an europäischen Start-ups, in den USA zu 20 Prozent beteiligt.
  • Die Beteiligungsquote von Arbeitnehmern variiere bei den europäische Startups sehr viel stärker (zwischen 4 bis 20 Prozent) als bei amerikanischen.
  • Die Eigentums- bzw. Beteiligungsvorschriften würden sich in Europa stärker als in den USA unterscheiden.
  • Das Bewusstsein der Arbeitnehmer von europäischen Start-ups, am Kapital des Unternehmens beteiligt zu werden, sei nicht so stark entwickelt wie in den USA.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Aussage der CEOs, die Vorschriften für Mitarbeiterbeteiligungen in Europa seien ineffektiv?

a) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keinen Verbesserungsbedarf?

b) Wenn ja, in welchen Bereichen wären aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungen sinnvoll?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der CEOs, europaweit ein System der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung zu schaffen, das eine begünstigte Behandlung bei der Regulierung sowie bei der Besteuerung vorsieht?

a) Welche Begünstigungen bestehen in Deutschland für Formen der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung in Bereich der Regulierung?

b) Welche Begünstigungen bestehen in Deutschland für Formen der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung in Bereich der Besteuerung?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der CEOs, europaweit Start-ups zu erlauben, stimmrechtlose Aktienbezugsrechte zu begeben?

a) Bestehen in Deutschland Beschränkungen bei stimmrechtlosen Aktienbezugsrechten bzw. Aktien?

b) Wenn ja, welche Verbesserungen könnten aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll sein?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der CEOs, europaweit die Besteuerung beim Arbeitnehmer bis zu dem Punkt aufzuschieben, bis dieser die Aktien veräußert?

a) Welche Regelung gilt im Hinblick auf die Besteuerung von Aktienbezügen als Arbeitslohn bislang in Deutschland?

b) Welche Regelungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierzu in den Mitgliedstaaten?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der CEOs, europaweit Start-ups zu erlauben, Aktien nach einem akzeptierten „fair market value“ an Mitarbeiter zu begeben?

6

Ist der Bundesregierung das umfassende Handbuch bekannt?

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Handbuch getroffenen Feststellungen?

b) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Situation aus Entrepreneur-Sicht als „reif für einen Wandel“ eingestuft wird? Teilt die Bundesregierung – zumindest teilweise – die Sicht?

c) Welche Maßnahmen zur Stärkung von Entrepreneurship plant die Bundesregierung? Welche Maßnahmen sollen aus Sicht der Bundesregierung zu welchen Zeitpunkten ergriffen werden?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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