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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Belastung der Endverbraucher durch Energieversorgung Belgiens

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/733324.01.2019

Belastung der Endverbraucher durch Energieversorgung Belgiens

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In Belgien sind sechs von sieben Atomreaktoren defekt oder in Wartung. Im Winter 2018/2019 droht dem Land deswegen eine massive Stromknappheit. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier hat daher bereits im Oktober 2018 bei einem Krisengespräch in Berlin der belgischen Energieministerin Marie-Christine Marghem zugesagt, im Winter bei Stromengpässen durch Energielieferungen zu helfen.

Da es noch keine Direktleitungen gibt, muss deutscher Strom über die Niederlande nach Belgien gelangen. Laut Bundeswirtschaftsminister gebe es in diesem Zusammenhang auch Gespräche mit den Niederlanden sowie mit Frankreich, Luxemburg und der EU-Kommission.

Über die konkrete Ausgestaltung der Hilfestellung ist ebenso wenig bekannt wie über die Verteilung der Kosten der Hilfeleistungen. Bundesminister Peter Altmaier hat aber eingeräumt, dass die Hilfestellungen mit Kosten verbunden sind und die entstehenden Kosten nicht allein von Belgien getragen werden. Diese Mehrkosten werden nach geltendem Recht über Umlagen an die deutschen Endverbraucher weiterberechnet. Damit würden die Kosten der Hilfestellung ohne weitere Vereinbarungen vom deutschen Endverbraucher getragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche konkreten Hilfen hat die Bundesregierung Belgien zugesagt?

2

Wurden die Hilfen für Belgien vertraglich definiert und geregelt? Wenn ja, welchen Inhalt hat der Vertrag?

3

Welche Vereinbarungen wurden hinsichtlich der Kostendeckung für die Hilfestellungen getroffen?

4

Wer trägt, nach Information der Bundesregierung, die Differenz der Kosten, welche von Belgien nicht übernommen werden?

5

Wie wurden die deutschen Energieversorger, Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur nach Information der Bundesregierung eingebunden?

6

Welche Vereinbarung wurde von der Bundesregierung mit den Niederlanden getroffen, damit der deutsche Strom über die Niederlande nach Belgien gelangen kann?

7

Wurde eine solche Vereinbarung vertraglich definiert oder geregelt? Wenn ja, welchen Inhalt hat der Vertrag?

8

Ist eine Vereinbarung wie die mit den Niederlanden mit Kosten verbunden?

9

Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Kraftwerk im Süden Deutschlands reaktiviert, um den Stromverbrauch unter den Bedingungen der Hilfestellung im Süden Deutschlands sicherzustellen?

10

Wurden Gespräche mit weiteren europäischen Partnern wie z. B. mit Frankreich, Luxemburg und der EU-Kommission geführt, um das Problem der Stromknappheit in Belgien zu erörtern?

11

Wenn Frage 10 mit ja beantwortet wird, welche Inhalte hatten diese Gespräche, und wurden weitere gemeinsame Hilfen vertraglich definiert oder geregelt?

Berlin, den 16. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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