Zukünftiger Umgang des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit Politikerkontakten
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss über bislang vertraulich gehaltene Treffen seines früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit Politikerinnen und Politikern der „Alternative für Deutschland (AfD)“ Rechenschaft ablegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Behörde nach einer Klage der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ zur Offenlegung dieser Kontakte verpflichtet (Az.: 6 L 1932/18). Mit dem Gerichtsbeschluss könnte die bislang gepflegte Praxis vertraulicher Treffen von BfV-Präsidenten mit Politikerinnen und Politikern ein Ende haben. Es sei einem Verfassungsschutzpräsidenten prinzipiell „verwehrt, den pauschalen Ausschlussgrund der Vertraulichkeitsvereinbarung aus eigener Kompetenz zu schaffen“, heißt es in dem Urteil. Geheime Angelegenheiten dürften ausschließlich vor der dafür zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission des Deutschen Bundestages erörtert werden. Dies bedeute im Umkehrschluss, dass sonstige Gespräche von Verfassungsschutzmitarbeiterinnen und Verfassungsschutzmitarbeitern im parlamentarischen Raum auf Presseanfrage zukünftig öffentlich erklärt werden müssen, heißt es in dem Urteil.
„Vertraulichkeitsvereinbarungen in der hier praktizierten Form widersprechen erkennbar diesem Grundsatz“ (www.tagesspiegel.de/politik/gerichtsurteil-verfassungsschutzmuss-ueber-maassens-afd-kontakte-auskunft-geben/23717010.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele und welche Treffen des früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, mit welchen Politikerinnen und Politikern der „Alternative für Deutschland (AfD)“ haben wann, wo, zu welchem Anlass, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten stattgefunden, und von welcher Seite ging jeweils der Wunsch nach einem Gespräch aus (bitte einzeln auflisten und ausführen)?
Wie viele und welche Treffen des früheren Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, mit welchen Politikerinnen und Politikern der „Alternative für Deutschland (AfD)“ haben wann, wo, zu welchem Anlass, und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten stattgefunden, und von welcher Seite ging jeweils der Wunsch nach einem Gespräch aus (bitte einzeln auflisten und ausführen)?
Planen die Bundesregierung bzw. das BfV, beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) zur Offenlegung von Politikerkontakten durch das BfV einzulegen, oder haben sie dies bereits getan?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) zur Offenlegung von Politikerkontakten durch das BfV bezüglich des zukünftigen Umgangs des BfV mit Politikerkontakten?
Inwieweit sieht die Bundesregierung das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 L 1932/18) zur Offenlegung von Politikerkontakten durch das BfV auch als verbindlich für den Umgang der Spitzen anderer Sicherheitsbehörden des Bundes wie Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und Bundeskriminalamt (BKA) mit Politikerkontakten und deren Offenlegung gegenüber der Presse an?