Veteranenabzeichen der Bundeswehr
des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der ehemalige Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière billigte im Jahr 2013 die Einführung eines Abzeichens für Veteranen der Bundeswehr. Daraufhin wurden für rund 8 700 Euro insgesamt rund 10 000 Veteranenabzeichen mit Etui beschafft. Die parallel zum Beschaffungsvorgang durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) durchgeführten Gespräche führten seinerzeit jedoch nicht zu einem einheitlichen Verständnis des Veteranenbegriffs, sodass von der geplanten Verleihung des Abzeichens bis heute Abstand genommen wurde. Die trotz der fehlenden Veteranendefinition beschafften Abzeichen werden seither nach Aussage der Bundesregierung in abschließbaren Schränken im Bundesministerium der Verteidigung gelagert. Eine Ausgabe erfolgt nach eigener Aussage grundsätzlich nicht. Lediglich einige Ansichts-exemplare wurden ohne gesonderten Nachweis zur internen Verwendung ausgegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3718). Auf Nachfrage der Fraktion der AfD teilte die Bundesregierung mit, dass bisher lediglich 55 Abzeichen ausgegeben wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3847, Schriftliche Frage 63), was durch die Bundesregierung am 19. Oktober 2018 erneut bestätigt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5163). Weiterhin stellt die Bundesregierung fest, dass die Veteranenabzeichen zivilrechtlichen Schutz genießen und im Falle einer unbefugten Produktion dieses Abzeichens durch Dritte die Bundesrepublik Deutschland unter anderem Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche besitzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5282, Schriftliche Frage 117).
Bereits am 19. April 2018 erlangte die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass mindestens ein Veteranenabzeichen auf dem Onlinemarktplatz eBay angeboten wurde. Auf Nachfrage teilte die Bundesregierung dazu lediglich mit, dass „außer der Tatsache des Angebotes selbst“, hierzu „keine weiteren Informationen vorliegen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3718). Trotz der vorhandenen und bekannten Möglichkeit, von den gegebenen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen Gebrauch zu machen, werden vom gleichen Verkäufer weiterhin Veteranenabzeichen über den Online-Marktplatz eBay angeboten und vertrieben (vgl. https://bit.ly/2RJbjjN). Darüber hinaus werden die – nach Aussage des Verkäufers originalen – Veteranenabzeichen auch im Onlineshop des Verkäufers angeboten und vertrieben. So war es möglich, insgesamt 60 Veteranenabzeichen zu beschaffen, und damit fünf mehr, als nach Aussage der Bundesregierung vom BMVg ausgegeben wurden (vgl. https://bit.ly/2FEgNWR, https://bit.ly/2FT7Zvd, https://bit.ly/2RYf0CA).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Veteranenabzeichen wurden bis heute durch das BMVg beschafft (bitte die exakte Stückzahl angeben)?
Wie viele Veteranenabzeichen wurden bis heute ausgegeben (bitte die exakte Stückzahl angeben)?
Wie viele Veteranenabzeichen befinden sich aktuell im Bestand des BMVg (bitte die exakte Stückzahl angeben)?
Welche konkreten Maßnahmen mit welchem Ergebnis (bitte einzeln benennen) hat die Bundesregierung bis heute eingeleitet bzw. getroffen, nachdem sie bereits am 19. April 2018 darüber Kenntnis erlangte, dass mindestens ein Veteranenabzeichen auf eBay angeboten wurde?
Welche Abteilungen bzw. Stellen (bitte einzeln benennen) wurden von der Bundesregierung nach Bekanntwerden des Verkaufsangebotes am 19. April 2018 damit beauftragt, den vorliegenden Fall zu prüfen bzw. zu untersuchen? Welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt eingeleitet, um den Verkauf weiterer Veteranenabzeichen im Internet zu unterbinden?
Hat die Bundesregierung von ihrem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verkäufer bisher Gebrauch gemacht? Wenn ja, wann genau ist dies geschehen? Wenn nicht, aus welchen konkreten Gründen hat die Bundesregierung davon abgesehen?
Wie ist es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass nachweislich mindestens 60 vermeintlich originale Veteranenabzeichen zum Verkauf angeboten wurden, obwohl nach eigener Aussage bisher lediglich 55 Veteranenabzeichen ausschließlich zur internen Verwendung ausgegeben wurden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die 60 genannten Veteranenabzeichen aus dem Bestand des BMVg stammen? Wenn ja, auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Bundesregierung dabei?
Wie ist der Zugriff auf die in abschließbaren Schränken im Bundesministerium der Verteidigung lagernden Veteranenabzeichen aktuell geregelt, und wie war der Zugriff ggf. in der Vergangenheit geregelt?
Fallen die Veteranenabzeichen nach Ansicht der Bundesregierung unter das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG; bitte die Antwort begründen)?
Plant die Bundesregierung, die bereits 2013 beschafften Veteranenabzeichen zu verleihen, nachdem vom BMVg laut dem Tagesbefehl vom 26. November 2018 nach etwa fünf Jahren eine Definition des Veteranenbegriffes gefunden werden konnte (vgl. https://bit.ly/2Cizz1D)? Wenn nicht, aus welchen konkreten Gründen wird davon nach wie vor Abstand genommen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Hinweise zu weiteren Ehrenzeichen der Bundeswehr (Ehrenmedaille, Ehrenkreuz), Einsatzmedaillen, Abzeichen etc., die vermeintlich aus Beständen der Bundeswehr stammen und auf privaten Verkaufsplattformen käuflich zu erwerben sind bzw. waren? Wenn ja, um welche Ehrenzeichen der Bundeswehr, Einsatzmedaillen oder Abzeichen handelte es sich dabei jeweils, und welche Maßnahmen oder Prüfungen hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis dazu eingeleitet?