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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vertragstreue Deutschlands in der Europäischen Union

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/780715.02.2019

Vertragstreue Deutschlands in der Europäischen Union

der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz) , Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit dem 31. Oktober 2018 müsste Verbraucherinnen und Verbrauchern eine objektive und kostenfrei nutzbare Website zur Verfügung stehen, auf der sie vor Eröffnung eines Girokontos die Kosten verschiedener Modelle vergleichen können. Dies folgt aus dem Zahlungskontengesetz in Verbindung mit der Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU. Dass es auch heute diese Vergleichswebsite noch nicht gibt, ist nach Auffassung der Fragesteller nicht nur ein verbraucherschutzpolitisches Versäumnis dieser Bundesregierung. Zugleich verstößt die Bundesrepublik Deutschland damit seit fast drei Monaten gegen europäisches Recht (vgl. www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/bankkundenirren-weiter-durch-den-gebuehren-dschungel-15994988.html).

Dabei handelt es sich bei weitem nicht um einen Einzelfall. Die Europäische Kommission listet in ihrer Datenbank derzeit 80 laufende Verfahren gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung auf (Stand 21. Januar 2019, http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/?typeOfSearch=true&active_only=1&noncom=0&r_dossier=&decision_ date_from=&decision_date_to=&EM=DE&title=&submit=Search&lang_code=de). Der Binnenmarktanzeiger der EU-Kommission hat für 2017 festgestellt, dass Deutschland zu einer nur drei Mitgliedstaaten zählenden Gruppe gehöre, deren Konformitätsdefizit mindestens das Doppelte des in der Binnenmarktakte genannten Zielwerts betragen habe. Vier Jahre zuvor habe Deutschland dieses Ziel nur um 0,1 Prozent verfehlt (http://ec.europa.eu/internal_market/scoreboard/_docs/2018/member-states/2018-germany_de.pdf).

Vor dem Hintergrund unserer eigenen Vorstellungen von Vertragstreue, Deutschlands Ansprüchen gegenüber den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit Blick auf das politische Ziel, die europäische Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen noch weiter zu vertiefen, ist es aus Sicht der Fragesteller sinnvoll, das eigene Tun kritisch zu beleuchten und dies auch gegenüber der Bevölkerung in Deutschland transparent zu machen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Bei wie vielen und welchen Richtlinien der Europäischen Union ist die Umsetzung in deutsches Recht derzeit verfristet (bitte jeweils mit Datum der Geltung der Umsetzungspflicht angeben)?

2

Bei wie vielen und welchen Verordnungen ist derzeit weiterer Anpassungsbedarf im deutschen Recht erforderlich?

3

In welchen Fällen betrifft das Richtlinien oder Verordnungen zum Verbraucherschutz?

4

In welchen Fällen betrifft das Richtlinien oder Verordnungen zu Bürgerrechten?

5

Wie verteilen sich die Fälle der Umsetzungsfristversäumnisse auf die Geschäftsbereiche der Bundesministerien?

6

Wie verteilen sich die Fälle der laufenden Vertragsverletzungsverfahren auf die Geschäftsbereiche der Bundesministerien?

7

Wie hat sich die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren seit dem 22. November 2005 („Kabinett Merkel I“) bis heute pro Jahr entwickelt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

9

Hat die Bundesregierung als Reaktion auf diese Entwicklung Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche?

Wenn nicht, warum nicht?

10

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren zu reduzieren?

11

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Anzahl und Dauer der Fristumsetzungen zu verkürzen?

12

Welche Gründe gibt es für das im Binnenmarktanzeiger der Europäischen Kommission für Deutschland festgestellte Konformitätsdefizit von 1 Prozent im Jahr 2017?

13

Strebt die Bundesregierung – eventuell mit der Absicht, die Kohärenz bestehenden nationalen Rechts zu erhalten – an, das Konformitätsdefizit künftig auszuweiten?

14

Was unternimmt die Bundesregierung zur Reduktion des Konformitätsdefizits?

15

Evaluiert die Bundesregierung geltendes deutsches Recht auf der Basis des Binnenmarktanzeigers?

16

Welche Stelle oder Stellen in der Bundesregierung ist bzw. sind für diese Evaluierung zuständig?

17

In welchem Umfang zieht die Bundesregierung bei der Erstellung von Entwürfen für Gesetzesnovellen den Binnenmarktanzeiger in ihre Überlegungen mit ein?

18

Macht die Bundesregierung das grundsätzlich und regelmäßig nach einem festen Mechanismus?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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