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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entzug der Betriebserlaubnis für Mahan Air und Ermittlungsverfahren des Zollkriminalamtes wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/801426.02.2019

Entzug der Betriebserlaubnis für Mahan Air und Ermittlungsverfahren des Zollkriminalamtes wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Januar 2019 untersagte die Bundesregierung der iranischen Fluglinie Mahan Air die Betriebserlaubnis für Flüge von und nach Deutschland. Der Schritt sei zur „Wahrung der außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands“ erforderlich, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Es gebe „gravierende Anhaltspunkte“, dass diese Fluglinie in einem Zusammenhang mit Aktivitäten der iranischen Geheimdienste in Europa stehe. Zudem übernehme Mahan Air auf Veranlassung der iranischen Revolutionsgarden Transportflüge nach Syrien und in andere Kriegsgebiete (www.zdf.de/nachrichten/heute/deutschland-entzieht-iranischer-fluglinie-mahan-air-betriebserlaubnis-100.html).

Basierend auf Resolutionen der Vereinten Nationen bestehen restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran, die unter anderem ein Waffenembargo beinhalten. Zu Verstößen gegen das Iran-Embargo ermittelt in Deutschland das Zollkriminalamt, das bis einschließlich 2014 seine Fallzahlen zu Ermittlungsverfahren auf journalistische Nachfragen herausgab. Doch nach Abschluss des Atomabkommens mit dem Iran durch die UN-Sicherheitsratsmächte und die Bundesrepublik Deutschland „verweigert das Zollkriminalamt erstmals, öffentlich konkrete Fallzahlen seiner Ermittlungsverfahren mit Iran-Bezug zu nennen“ (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_83962478/-made-in-germany-deutschland-ist-der-raketen-supermarkt-des-iran.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Eigentümer, Fluglinien und die Größe der Luftflotte der Fluglinie Mahan Air?

2

In welchem Verhältnis steht Mahan Air nach Kenntnis der Bundesregierung zur iranischen Regierung, zu iranischen staatlichen Institutionen und zu den iranischen Revolutionsgarden (Pasdaran)?

3

Wann, und wo, und in welchem Gremium fiel die Entscheidung, der Fluggesellschaft Mahan Air die Betriebserlaubnis für Deutschland zu entziehen?

4

Für welchen Zeitraum gilt der Entzug der Betriebserlaubnis?

5

Welche Möglichkeiten bestehen für Mahan Air, gegen die Entscheidung zum Entzug der Betriebserlaubnis rechtlich vorzugehen?

6

Was sind die genauen Gründe dafür, dass der Fluggesellschaft Mahan Air die Betriebserlaubnis für Deutschland entzogen wurde?

7

In welchen konkreten Formen wurden nach Auffassung der Bundesregierung deutsche außen- und sicherheitspolitische Interessen durch Mahan Air gefährdet?

8

In welcher konkreten Form ist die Fluglinie nach Kenntnis der Bundesregierung in Aktivitäten iranischer Geheimdienste in Europa eingebunden? Woher stammt das diesbezügliche Wissen der Bundesregierung, und wie konkret belegbar sind diese Anschuldigungen (www.zdf.de/nachrichten/heute/deutschland-entzieht-iranischer-fluglinie-mahan-air-betriebserlaubnis-100.html)?

9

Was konkret meint die Bundesregierung mit der Feststellung, es könne hierzulande kein Verkehr von Unternehmen zugelassen werden, die das Kriegsgeschehen in Syrien unterstützen (www.zdf.de/nachrichten/heute/deutschland-entzieht-iranischer-fluglinie-mahan-air-betriebserlaubnis-100.html)?

a) Wie, und in welcher konkreten Form unterstützt Mahan Air nach Kenntnis der Bundesregierung welches Kriegsgeschehen in Syrien? Woher stammen diese Kenntnisse, und wie konkret belegbar sind diese Anschuldigungen?

b) Inwieweit sind etwaige diesbezügliche Aktivitäten von Mahan Air gegen deutsche Gesetze oder das Völkerrecht gerichtet (bitte begründen)?

c) Ist die Bundesregierung nur bezüglich der iranischen Fluggesellschaft oder generell, also auch bezüglich der in Syrien operierenden Kräfte der internationalen Allianz gegen den Islamischen Staat (IS) einschließlich der US-Armee, der Auffassung, es dürfe hierzulande kein Verkehr von Unternehmen zugelassen werden, die das Kriegsgeschehen in Syrien unterstützen?

d) Inwieweit hat die Bundesregierung mittlerweile Kenntnisse darüber, dass die USA über den Luftwaffenstützpunkt Ramstein Waffen und Munition aus Osteuropa an „syrische Rebellen“ liefern (www.sueddeutsche.de/politik/us-waffenlieferungen-heikle-fracht-aus-ramstein-1.3663289)? Hat die Bundesregierung wegen einer solchen mutmaßlichen Unterstützung des Kriegsgeschehens in Syrien restriktive Maßnahmen gegen die US-Streitkräfte in Deutschland oder US-amerikanische Unternehmen erwogen? Wenn nein, warum nicht?

e) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die türkische Luftfahrtgesellschaft Turkish Airlines im Zusammenhang mit den Kriegen in Syrien und im Irak Kämpfer des Islamischen Staates (IS) und anderer dschihadistisch-terroristischer Gruppierungen transportiert hat? Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit wegen einer solchen mutmaßlichen Unterstützung des Kriegsgeschehens in Syrien restriktive Maßnahmen gegen Turkish Airlines erwogen oder umgesetzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht (www.diclehaber.com/en/news/content/view/410973?from=4261604361)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Mahan Air auf einer Terrorliste der USA genannt wird, und inwieweit steht der Entzug der Betriebserlaubnis für Deutschland in Verbindung mit einer solchen Listung?

11

In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis hat das Zollkriminalamt wann im Zeitraum von 2015 bis 2018 welche Ermittlungsverfahren hinsichtlich möglicher Embargo-Verstöße mit Iran-Bezug eingeleitet (bitte aufgliedern nach Art des möglichen Embargo-Verstoßes und angeben, inwieweit es sich um die Bereiche Kerntechnologie, Raketentechnologie oder sonstige Rüstungsgüter und Wehrmaterial oder mit einem dieser Bereiche in Verbindung stehende Handels- und Vermittlungsgeschäfte handelt)?

12

Inwieweit und an welcher Stelle wurden und werden die Ermittlungsverfahren des Zollkriminalamtes hinsichtlich möglicher Embargo-Verstöße mit Iran-Bezug in Berichten der Bundesregierung aufgelistet, und inwieweit und aus welchen Gründen fand gegebenenfalls wann in den letzten Jahren eine Änderung der Auflistungspraxis statt?

13

Trifft es zu, dass seit 2015 keine öffentliche Auskunft an Medienvertreterinnen und Medienvertreter zu Fallzahlen und Inhalten der Ermittlungsverfahren des Zollkriminalamtes hinsichtlich möglicher Embargo-Verstöße mit Iran-Bezug gegeben wird? Wenn ja, warum, und aufgrund welcher, von wem, wann, und in welcher Form getroffenen Entscheidung wurde die frühere Auskunftspraxis bezüglich der Fallzahlen von Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo geändert?

Berlin, den 5. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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