Auftreten von Keuchhusten und Impfversagen in Gera und Thüringen
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Informationen der Fragesteller zufolge sind im Klinikum Gera mehrere Fälle von Keuchhusten aufgetreten. Dabei sind auch Personen betroffen, die nachweislich eine Impfung erhalten haben.
Nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe h des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zählt Keuchhusten zu den meldepflichtigen Krankheiten. So sind der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung selbst sowie der Tod seit dem Frühjahr 2013 namentlich anzuzeigen. Im vergangenen Jahr 2018 kam es in mehreren Bundesländern Medienberichten zufolge zu einer erhöhten Anzahl an Keuchhustenerkrankungen (siehe: www.mdr.de/sachsen/jahresbericht-gesundheit-sachsen-100.html und www.br.de/nachricht/immer-mehr-faelle-von-keuchhusten-in-bayern100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Fälle von Keuchhusten wurden seit dem Jahr 2010 in Thüringen und seit dem Jahr 2013 deutschlandweit registriert?
Wie viele Todesfälle infolge einer Keuchhustenerkrankung wurden seit dem Jahr 2010 in Thüringen und seit dem Jahr 2013 deutschlandweit registriert?
Welche Gründe für eine Zunahme von Keuchhustenerkrankungen kann die Bundesregierung identifizieren?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Impfstoffen gegen Keuchhusten vor, die keine Wirkung entfaltet haben, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um derartige Vorfälle zu verhindern?