Fragen zur Menschenrechtssituation in Nigeria
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Norden Nigerias kommt es seit 2009 zu Anschlägen, Entführungen und Morden durch die dschihadistische Terrororganisation Boko Haram; seit Beginn der Anschläge wurden 20 000 Menschen getötet und mehr als zwei Millionen vertrieben. Die Gewalt von Boko Haram richtet sich in besonderer Weise gegen Frauen und Mädchen, Boko Haram ist verantwortlich für gezielte Entführungen, Zwangsverheiratung und Vergewaltigungen (http://eudoxap01.bundestag.btg: 8080/eudox/dokumentInhalt?id=180840).
Seit Dezember 2018 eskaliert der Konflikt zwischen Boko Haram und dem nigerianischen Militär. Nach Angaben der Vereinten Nationen müssen jeden Tag Tausende Menschen vor den Angriffen der Terrormiliz Boko Haram flüchten, in den vergangenen Wochen wurden 80 000 Menschen innerhalb Nigerias vertrieben. Sie seien in überfüllten Lagern oder anderen Ortschaften untergekommen. Tausende weitere Menschen aus Nigeria seien in die Nachbarstaaten Kamerun und Tschad geflohen (www.deutschlandfunk.de/nigeria-zehntausende-menschen-auf-der-flucht.1939.de.html?drn:news_id=971482).
Amnesty International berichtet über willkürliche Festnahmen, Misshandlungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen durch nigerianische Sicherheitsbehörden. In weiten Teilen des Landes nehmen ferner Landraub, Enteignungen und Umweltzerstörungen Menschen ihre Lebensgrundlage (www.amnesty.de/ jahresbericht/2018/nigeria).
In zwölf Bundesstaaten im Norden des Landes, in denen Scharia-Recht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe. Homosexuelle Handlungen sind überall in Nigeria strafbar, in den nördlichen Bundesstaaten aber mit besonders schweren Strafen belegt. Seit Anfang Januar 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Homosexualität verschärft. Seither ist etwa das „Eingehen homosexueller Verbindungen“, die Organisation oder Unterstützung von „Homosexuellen-Clubs“, Vereinigungen oder Kundgebungen sowie „öffentliches zur Schau stellen“ gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/nigeria-node/nigeriasicherheit/205788).
Trotz schlechter Sicherheitslage und schwerer Menschenrechtsverletzungen werden regelmäßig abgelehnte Asylsuchende nach Nigeria abgeschoben, zuletzt im Rahmen einer Sammelabschiebung am 30. Januar 2019 (www.fluechtlingsrat- bayern.de/sammelabschiebung-nigeria-am-mi-30012019.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie viele Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger gab es in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 (bitte nach Geschlecht der Asylsuchenden differenzieren und angeben, wie viele begleitete bzw. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge darunter waren)? Über wie viele Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 entschieden, und wie sind die Verfahren ausgegangen (bitte nach Geschlecht der Asylsuchenden differenzieren und nach Anerkennungen nach § 16a GG, Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG, subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG, Abschiebungsverbote, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Ablehnung als unzulässig aufschlüsseln)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die unbereinigten bzw. bereinigten Schutzquoten und absoluten Fallzahlen für das Herkunftsland Nigeria in den Jahren 2016, 2017 und 2018, differenziert nach Organisationseinheiten des BAMF (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Wie viele Klagen abgelehnter Asylsuchender aus Nigeria gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Über wie viele Klagen haben die Verwaltungsgerichte in den genannten Jahren entschieden, und wie sind die Verfahren jeweils ausgegangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und wie in Frage 1 differenzieren)?
Wie viele nigerianische Staatsangehörige wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, nach Geschlecht differenzieren und angeben, wie viele Minderjährige abgeschoben wurden)?
Wie viele Sammelabschiebungen von Deutschland nach Nigeria gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 (bitte einzeln mit Datum und der Zahl der Betroffenen – geplant bzw. tatsächlich – aufführen, nach Geschlecht differenzieren und angeben, wie viele Minderjährige betroffen waren)?
Wie viele nigerianische Staatsangehörige wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 im Rahmen des Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt (bitte nach Jahren und Zielstaaten aufschlüsseln, nach Geschlecht differenzieren und angeben, wie viele Minderjährige überstellt wurden)?
Wie viele nigerianische Staatsangehörige sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 freiwillig nach Nigeria zurückgekehrt, und welchen aufenthaltsrechtlichen Status hatten sie vor der Rückkehr (bitte nach Jahren aufschlüsseln, nach Geschlecht differenzieren und angeben, wie viele Minderjährige darunter waren)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Festnahmen nigerianischer Staatsangehöriger nach ihrer Abschiebung aus Deutschland?
Wie viele nigerianische Staatsangehörige haben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Deutschland Asyl beantragt (bitte möglichst genaue Angaben machen, wenn keine Statistik vorliegt, bitte zumindest angeben, welche Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter hierzu vorliegen)? Über wie viele Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität hat das BAMF in den Jahren 2016, 2017 und 2018 entschieden, und wie sind die Verfahren ausgegangen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Wie viele nigerianische Asylsuchende haben in den Jahren 2016, 2017 und 2018 wegen weiblicher Genitalbeschneidung bzw. aus Angst vor weiblicher Genitalbeschneidung Asyl beantragt (bitte möglichst genaue Angaben machen, wenn keine Statistik vorliegt, bitte zumindest angeben, welche Einschätzungen fachkundiger Bundesbediensteter hierzu vorliegen)? Über wie viele Asylanträge nigerianischer Staatsangehöriger aufgrund weiblicher Genitalbeschneidung hat das BAMF in den Jahren 2016, 2017 und 2018 entschieden, und wie sind die Verfahren ausgegangen (bitte wie in Frage 1 aufschlüsseln)?
Inwiefern hat es in den Leitlinien des BAMF zu weiblicher Genitalbeschneidung in Nigeria im letzten Jahr Änderungen gegeben? Auf welcher Grundlage wurden diese Änderungen gegebenenfalls vorgenommen?
Wie viele Sammelanhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung bzw. zur Beschaffung von Passersatzpapieren unter Beteiligung der nigerianischen Botschaft haben 2016, 2017 und 2018 stattgefunden (bitte nach beteiligten Bundesländern, dem Ort der Anhörung und der Anzahl der geladenen Personen auflisten)?
a) Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten der Frage 11 zuordnen)?
b) In welcher Höhe verlangten der nigerianische Staat bzw. seine Vertreter in den Jahren 2016, 2017 und 2018 Gebühren für die Durchführung der Anhörungen bzw. die Ausstellung von Heimreisedokumenten?
c) Wie viele solcher Anhörungen sind für 2019 geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung allgemein die Sicherheitslage in Nigeria?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung bzw. Inhaftierung von Journalisten bzw. Journalistinnen in Nigeria?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage sexueller Minderheiten in Nigeria? Inwieweit hat sich ihre Situation in den letzten Jahren verschlechtert, und wie wird diesen Entwicklungen ggf. in der Praxis des BAMF Rechnung getragen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage von Frauen in Nigeria und besondere geschlechtsspezifische Verfolgungen von Frauen durch welche staatliche Organe und nichtstaatliche Gruppierungen? Inwieweit wird geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt gegen Frauen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die nigerianischen Strafverfolgungsbehörden verfolgt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage alleinerziehender Frauen insbesondere mit kleinen Kindern in Nigeria, die keine familiäre Unterstützung erwarten können? Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung für diese Gruppe eine Verelendungsgefahr, die zu einem Abschiebungsverbot führen kann?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von HIV-positiven Menschen in Nigeria?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umweltschäden im Nigerdelta durch Öllecks in Pipelines? Inwieweit werden die im Nigerdelta tätigen Erdölkonzerne, etwa Shell, nach Kenntnis der Bundesregierung durch die nigerianische Aufsichtsbehörde „National Oil Spill Detection and Response Agency“ in solchen Fällen zur Verantwortung gezogen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch die staatlichen Sicherheitsbehörden in Nigeria, etwa über willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Misshandlungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der 2 Millionen Binnenvertriebenen in Nigeria (www.unhcr.org/nigeria-emergency.html)?
Wie werden sich die für den 16. Februar 2019 geplanten Wahlen und deren Ausgang nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Sicherheitslage in Nigeria auswirken?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand des Bildungssystems in Nigeria (bitte möglichst genau antworten und zwischen unterschiedlichen Landesteilen differenzieren)? Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass schulpflichtige Kinder in Nigeria eine Schule besuchen können? Inwieweit kann der voraussichtliche Nichtzugang zu Bildung einen Asylgrund darstellen?
Wie viele nigerianische Asylsuchende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in bayerischen AnkER-Zentren untergebracht (bitte nach Möglichkeit nach Standort aufschlüsseln, nach Geschlecht differenzieren und angeben, wie viele Minderjährige darunter sind)? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Familien in AnkER-Zentren, insbesondere darüber, dass es schwangeren Frauen und stillenden Müttern versagt wird, mehr als dreimal am Tag eine Mahlzeit zu bekommen, und welche Konsequenzen zieht sie ggfs. daraus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass nigerianische Geflüchtete, die in bayerischen AnkER-Zentren untergebracht sind, wegen der aus ihrer Sicht ungenügenden Bedingungen von dort nach Frankreich weiterfliehen?
Wie viele nigerianische Staatsangehörige wurden 2017 und 2018 von Frankreich nach Deutschland überstellt, weil Deutschland gemäß des Dublin-Systems für die Bearbeitung ihrer Asylanträge zuständig ist (bitte nach Quartalen aufschlüsseln, zwischen Frauen und Männern differenzieren und angeben, wie viele Minderjährige unter den Überstellten waren)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen zwischen Nigeria und der Europäischen Union? Trifft es zu, dass nach dem 24. und 25. Oktober 2016 keine weiteren Verhandlungsrunden in dieser Angelegenheit stattgefunden haben?
Welche Aktivitäten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Nigerias Mitgliedschaft in der „Africa-Frontex Intelligence Community“ seit dem Beitritt Nigerias im Jahr 2012? Inwieweit hat Nigeria an gemeinsamen Grenzkontrollen und Rückführungsaktionen teilgenommen (www.taz.de/!5364286/)?
Welche Inhalte haben die im Anhang 1 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Grenzschutzprojekte in Afrika“ auf Bundestagsdrucksache 19/7539 genannten Programme der Zusammenarbeit mit nigerianischen Behörden in den Bereichen Grenzschutz bzw. Migrationsmanagement (bitte vollständig anführen, Ansatz, konkrete Tätigkeiten, Ziele und Erfolgskriterien usw. angeben), und inwiefern sind hierbei auch Schulungsmaßnahmen im Bereich Menschenrechte eingeplant?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Kriminalisierung „illegaler“ Ausreisen aus Nigeria (www.dw.com/de/nigeria-will-seine-migrantenstoppen/a-38056580)? Wie viele nigerianische Staatsangehörige waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2016, 2017 und 2018 von Strafverfolgung betroffen, weil sie gegen die Ausreisevorschriften verstoßen haben? Gelten diese Vorschriften ausschließlich für nigerianische Staatsangehörige oder auch für Transitflüchtlinge bzw. Transitmigranten?