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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusätzliche Fragen zur aktuellen Diskussion um die Grundrente

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.04.2019

Aktualisiert

03.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/858920.03.2019

Zusätzliche Fragen zur aktuellen Diskussion um die Grundrente

des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag vom März 2018 verständigten sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD auf die Einführung einer Grundrente. Diese soll „10 Prozent oberhalb der Grundsicherung“ liegen (Rn. 488 KoaV; Rn. = Randnummer) und soll „für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher“ gelten (Rn. 4254 KoaV). Voraussetzung dafür seien „35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten“, sowie „eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“ was durch die Abwicklung durch die Grundsicherungsämter garantiert werden soll (Rn. 4256 – 4257, 4259 – 4261 KoaV).

Am 2. Februar 2019 verkündete der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil in einem Interview der „Bild am Sonntag“ seine Vorstellungen einer Grundrente bzw. einer „Respekt-Rente“, oder auch „Gerechtigkeitsrente“ genannt (https://bit.ly/2SsEWWb). In dem Interview erklärte Bundesminister Hubertus Heil, dass man Vermögensverhältnisse nicht offenlegen müsse – etwa mit der Aussage „Nein, eine Bedürftigkeitsprüfung wird es nicht geben“ und erklärte im weiteren Verlauf: „Hat jemand mit niedrigem Einkommen mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, werden seine Rentenpunkte ‚automatisch hochgestuft‘. Das ist gerecht.“ Den Kreis der Betroffenen bezifferte der Bundesminister Hubertus Heil auf „drei bis vier Millionen“ – damit sind Alt- und Neurentner gemeint (zu 75 Prozent seien es, nach Bundesminister Hubertus Heils Aussagen, Frauen und insbesondere die Ostdeutschen). Die Kosten bezifferte Bundesminister Hubertus Heil auf „einen mittleren einstelligen Milliardenbetrag pro Jahr“, mit dem erklärten Ziel dies „aus Steuermitteln zu finanzieren“. Auch eine Änderung beim Wohngeld hat der Arbeitsminister laut Interview im Visier, etwa einen Freibetrag in Höhe der Grundrente.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 126 der Abgeordneten Sabine Zimmermann auf Bundestagsdrucksache 19/3384 (https:// bit.ly/2GlhNi6) geht hervor, dass 62 Prozent aller Altersrenten im Jahr 2016 weniger als 1 000 Euro, 48 Prozent sogar weniger als 800 Euro betrugen.

Die „FAZ.NET“ berichtete am 13. Februar 2019, dass im Osten die meisten Männer und Frauen mehr als 35 Jahre gearbeitet haben, die Verlierer nach dem anvisierten Konzept wären demnach vor allem die Frauen im Westen (https://bit.ly/2Gr2sgH). Wie auch mehrere Medien berichten, würde eine „Bedürftigkeitsprüfung“ im Falle einer Basisrente den Kreis der Betroffenen stark verengen und die Kosten auf ca. 200 Mio. Euro reduzieren.

Wir fragen die Bundesregierung in dem Zusammenhang:

1. Wie viele Empfänger von Altersrenten nach Rentenzahlbetragsklassen unter 500, 600, 700, 800, 850, 900, 950, 1 000 und 1 200 Euro gab es zum Stichtag 31. Dezember 2018 (bzw. zum letztverfügbaren Stichtag) (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern, und jeweils gesamt auflisten)?

2. Wie viele Rentner hatten im Durchschnitt der Beitragsjahre weniger als 0,8 Entgeltpunkte und gleichzeitig 35 oder mehr Beitragsjahre zum Stichtag 31. Dezember 2018 bzw. zum letztverfügbaren Stichtag) (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten – orientiert an der Berichterstattung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2018 „Rentenversicherung in Zahlen 2018“, S. 40 – 47)?

3. Wie hoch war die durchschnittliche Rente bei allen Rentnern mit im Durchschnitt pro Beitragsjahr weniger als 0,8 Entgeltpunkten und gleichzeitig 35 oder mehr Beitragsjahren zum Stichtag 31. Dezember 2018 bzw. zum letztverfügbaren Stichtag?

Wie verhalten sich die Zahlen zu Frage 3 bei Rentnern mit im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkten pro Beitragsjahr und gleichzeitig 30, 25, 20, 15 Beitragsjahren (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten – orientiert an der Berichterstattung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2018 „Rentenversicherung in Zahlen 2018“, S. 40 – 47)?

4. Wie hoch wäre, nach Einschätzung der Bundesregierung, der finanzielle Aufwand, und wie groß der Personenkreis der Rentner, um für alle Rentenbezieher mit 35 und mehr Beitragsjahren eine monatliche Rente von 961 Euro (Zahl laut Bundesminister Hubertus Heils Rechnung im Bild am Sonntag-Interview vom 2. Februar 2019) bzw. „10 Prozent über dem Grundsicherungsniveau“ (Stand: Februar 2019) – d. h. allen Rentnern, die sich unterhalb dieses Niveaus befinden und das Kriterium von 35 Beitragsjahren erfüllen – eine Aufstockung im Vergleich zu deren aktuellem Rentenniveau zu gewährleisten?

Wie verhalten sich, schätzungsweise, die Zahlen bei der Ausweitung dieses Personenkreises auf 30 Beitragsjahre?

5. Wie hoch wäre nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche und finanzielle Gesamtaufwand, um den Freibetrag auf Wohngeld in der Höhe von 961 Euro anzusetzen (vgl. Aussage von Bundesminister Hubertus Heil im Bild am Sonntag-Interview vom 2. Februar 2019)?

6. Wie hoch ist nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung die Zahl derjenigen, die berechtigt sind, die Grundsicherung im Alter zu beanspruchen, und dies, aus welchem Grund auch immer, nicht tun (bitte für die Jahre 2010 bis 2018 auflisten)?

Fragen6

1

Wie viele Empfänger von Altersrenten nach Rentenzahlbetragsklassen unter 500, 600, 700, 800, 850, 900, 950, 1 000 und 1 200 Euro gab es zum Stichtag 31. Dezember 2018 (bzw. zum letztverfügbaren Stichtag) (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern, und jeweils gesamt auflisten)?

2

Wie viele Rentner hatten im Durchschnitt der Beitragsjahre weniger als 0,8 Entgeltpunkte und gleichzeitig 35 oder mehr Beitragsjahre zum Stichtag 31. Dezember 2018 bzw. zum letztverfügbaren Stichtag) (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten – orientiert an der Berichterstattung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2018 „Rentenversicherung in Zahlen 2018“, S. 40 – 47)?

3

Wie hoch war die durchschnittliche Rente bei allen Rentnern mit im Durchschnitt pro Beitragsjahr weniger als 0,8 Entgeltpunkten und gleichzeitig 35 oder mehr Beitragsjahren zum Stichtag 31. Dezember 2018 bzw. zum letztverfügbaren Stichtag?

Wie verhalten sich die Zahlen zu Frage 3 bei Rentnern mit im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkten pro Beitragsjahr und gleichzeitig 30, 25, 20, 15 Beitragsjahren (bitte in einer Tabelle getrennt nach Männern bzw. Frauen, Ost bzw. West, nach Bundesländern und gesamt auflisten – orientiert an der Berichterstattung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2018 „Rentenversicherung in Zahlen 2018“, S. 40 – 47)?

4

Wie hoch wäre, nach Einschätzung der Bundesregierung, der finanzielle Aufwand, und wie groß der Personenkreis der Rentner, um für alle Rentenbezieher mit 35 und mehr Beitragsjahren eine monatliche Rente von 961 Euro (Zahl laut Bundesminister Hubertus Heils Rechnung im Bild am Sonntag-Interview vom 2. Februar 2019) bzw. „10 Prozent über dem Grundsicherungsniveau“ (Stand: Februar 2019) – d. h. allen Rentnern, die sich unterhalb dieses Niveaus befinden und das Kriterium von 35 Beitragsjahren erfüllen – eine Aufstockung im Vergleich zu deren aktuellem Rentenniveau zu gewährleisten?

Wie verhalten sich, schätzungsweise, die Zahlen bei der Ausweitung dieses Personenkreises auf 30 Beitragsjahre?

5

Wie hoch wäre nach Einschätzung der Bundesregierung der zusätzliche und finanzielle Gesamtaufwand, um den Freibetrag auf Wohngeld in der Höhe von 961 Euro anzusetzen (vgl. Aussage von Bundesminister Hubertus Heil im Bild am Sonntag-Interview vom 2. Februar 2019)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis bzw. Schätzung der Bundesregierung die Zahl derjenigen, die berechtigt sind, die Grundsicherung im Alter zu beanspruchen, und dies, aus welchem Grund auch immer, nicht tun (bitte für die Jahre 2010 bis 2018 auflisten)?

Berlin, den 20. Februar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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