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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Verkehrswegen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/857620.03.2019

Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Verkehrswegen

der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Seit den 1990er Jahren steigt die Anzahl der Windkraftanlagen in Deutschland kontinuierlich. Aufgrund dessen beträgt der Anteil der Windkraft am Strommix inzwischen knapp ein Fünftel. Da bei allen industriellen Anlagen mit zunehmendem Alter die Fehleranfälligkeit steigt und Windkraftanlagen inzwischen eine Betriebszeit von über 20 Jahren haben, häufen sich Berichte über schwerwiegende technische Fehler. Wenn solche Fehlfunktionen auftreten, stellen Windkraftanlagen eine erhebliche Gefahr für ihre unmittelbare Umgebung dar (www.welt.de/wirtschaft/article176699938/Windkraft-TUEV-sieht-in-den-Anlagen-tickende-Zeitbomben.html). Dies gilt in besonderem Maße für Windkraftanlagen in der Nähe von Verkehrswegen. Beispielsweise sind bei in Folge von Materialermüdung brechenden Rotorblättern oder Bränden schwere Unfallszenarien denkbar (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/ungluecke/riesiger-fluegel-von-windrad-abgebrochen-16034018.html). Um dieser Gefahr vorzubeugen, ist die Einhaltung von Mindestabständen zu Verkehrswegen sowie eine bessere technische Kontrolle unerlässlich. Bisher gibt es dazu jedoch keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die einzelnen Länder beschränken sich vielmehr auf sehr unterschiedliche Vorgaben in Bezug auf Mindestabstände zu Verkehrswegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Einhaltung eines Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Verkehrswegen sinnvoll, und wenn ja, wie groß sollte dieser nach Auffassung der Bundesregierung sein?

2

Welche gesetzlichen Sicherheitsabstände müssen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bau von folgenden Infrastrukturwegen a) Bundesfernstraßen, b) Landesstraßen/Staatsstraßen, c) Kreisstraßen, d) Gemeindestraßen, e) Sonstige öffentliche Straßen, f) Gleisanlagen und Schienenwegen, g) Wasserstraßen bzw. h) Überlandleitungen in den einzelnen Ländern eingehalten werden (bitte nach Ländern aufschlüsseln und angeben, ob es sich um Bundes- oder Landesrecht handelt)?

3

Sieht die Bundesregierung Bedarf für eine bundeseinheitliche Abstandsregelung? Falls ja, plant die Bundesregierung, eine solche umzusetzen? Falls nein, warum nicht?

4

Sind die einzelnen Abstandsregelungen der Länder nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend im Falle der Havarie einer Windkraftanlage?

5

Hält die Bundesregierung die gültigen Sicherheitsabstände von Bundesfernstraßen für ausreichend im Falle der Havarie einer Windkraftanlage?

6

Wie viele Windkraftanlagen gibt es derzeit in Deutschland, und wie viele davon wurden mit einem Abstand von weniger als 50 Metern zu einem der in Frage 2 aufgeführten Verkehrswege errichtet?

7

Wie wird sichergestellt, dass Windkraftanlagen (z. B. aufgrund von Licht- und Schatteneffekten, Eiswurf, Bedrängungswirkung oder Trümmerwurf z. B. nach Blitzschlägen und Stürmen) nicht zu einer Beeinträchtigung des Verkehrs und dessen Sicherheit führen?

8

Plant die Bundesregierung die Einführung einer bundesweit verpflichtenden regelmäßigen Kontrolle der Windkraftanlagen durch den TÜV, indem die Anlagen als Industrieanlagen eingestuft werden und auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden? Falls ja, wann soll dies geschehen? Falls nein, warum nicht?

9

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit schwerwiegende Defekte an Windkraftanlagen, wie z. B. durch Brände oder Materialermüdung, möglichst frühzeitig erkannt und abgestellt werden?

Berlin, den 20. Februar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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