Weiterentwicklung des Vertrags von Prüm
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Prümer Vertrag regeln die beteiligten Regierungen seit 2005 die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der als illegal eingestuften Migration (http://gleft.de/2HS). Der damit verbundene Informationsaustausch von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfolgt im Treffer/Kein Treffer-Verfahren, die Behörden haben dabei grenzüberschreitenden Zugriff auf DNA-Analyse-Dateien, Fingerabdruckidentifizierungssysteme und Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten.
Ursprünglich als zwischenstaatliches Abkommen eingerichtet, ist der Prümer Vertrag mittlerweile in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt worden. Im Rahmen der erneuerten EU-Strategie zur Inneren Sicherheit 2015 bis 2020 wird er nun weiterentwickelt (Ratsdokument 11868/18). Dabei sollen die Datenformate, die Abfrageverfahren, der Informationsaustausch und der Folgeschriftverkehr vereinfacht und standardisiert werden. Das Vorhaben firmiert als „Next Generation Prüm“ („Prüm.ng“). Zur Debatte steht, das Verfahren auf Gesichtserkennung auszuweiten (Ratsdokument 13426/18).
Auf Initiative Österreichs haben 13 West-Balkan-Staaten im Rahmen der Police Cooperation Convention for Southeast Europe (PCC SEE) einen multilateralen Staatsvertrag unterzeichnet, der als „Prüm-artige Zusammenarbeit“ bezeichnet wird (Ratsdokument 13428/18). Auch einige EU-Mitgliedstaaten gehören diesem Verbund an. Geplant ist der Austausch von DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten (http://gleft.de/2I0). Deutsche Behörden können diese Kooperation nicht nutzen (Bundestagsdrucksache 19/7310, Antwort zu Frage 9).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Staaten sind dem Vertrag von Prüm nach Kenntnis der Bundesregierung bislang beigetreten, und welche weiteren Regierungen haben dies angekündigt?
Was ist der Bundesregierung über Anstrengungen der Europäischen Kommission und des Rates zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags bekannt?
a) Welche Arbeitsgruppen wurden hierzu eingerichtet, wer führt diese an, und wer nimmt daran teil?
b) Die Einrichtung welcher weiteren Arbeitsgruppen ist geplant oder wird diskutiert?
Welcher Informationsaustausch muss aus Sicht der Bundesregierung von einer Automatisierung ausgeschlossen bleiben, bzw. welche Einschränkungen müssten gelten?
Welche Zeitverzögerungen sind der Bundesregierung zur derzeitigen Kooperation deutscher Polizeibehörden mit den Partnern im Rahmen des Vertrags von Prüm bekannt?
In welchen Datenformaten erfolgt der derzeitige Informationsaustausch im Rahmen des Prümer Vertrags?
Auf welche Weise könnte der Informationsaustausch und der Folgeschriftverkehr aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen des Prümer Vertrags vereinfacht oder sogar automatisiert werden?
a) Inwiefern erweisen sich Datenkategorien als ungenügend?
b) Welche Erweiterung des bestehenden Austauschs ist notwendig?
c) Welche Defizite ergeben sich beim Folgeschriftverkehr?
d) Wie sollte eine neue technische Architektur beschaffen sein?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, das Prüm-Verfahren auf Gesichtserkennung auszuweiten?
a) Welche deutschen Datenbanken würden darüber abgefragt werden können?
b) Welche technischen Änderungen müssten in Deutschland vorgenommen werden, um ausländischen Behörden die Abfrage von Gesichtsbildern zu ermöglichen?
c) Welche Software und welche Formate müssen dafür genutzt werden?
d) Plant oder erwägt das Bundeskriminalamt (BKA) einen Umstieg auf das Gesichtserkennungssystem GES-3D, und welcher Zeitplan existiert hierfür?
e) Wann liegen die Berichte der Bundesländer zu Abfragen im Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA nach Kenntnis der Bundesregierung vor, bzw. kann die Bundesregierung die Frage zu darüber erfolgten Identifizierungen mittlerweile beantworten (Antwort auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/8082)?
f) Wann, wo und durch wen sollen nach gegenwärtigem Stand die im deutschen Sicherheitsforschungsprojekt „Mobile berührungslose Identitätsprüfung im Anwendungsfeld Migration (MEDIAN)“ gefundenen Lösungen in einem Feldtest ausprobiert werden (www.sifo.de/files/Projektumriss_Median.pdf)?
Wann soll Großbritannien nach gegenwärtigem Stand an Prüm angeschlossen werden, und inwiefern befürwortet die Bundesregierung eine Verschiebung dieses Termins, bzw. inwiefern wurde dieser bereits verschoben?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, zu welchem Zeitpunkt Großbritannien von europäischen Informationssystemen im Bereich Justiz und Inneres ausgeschlossen wird?
a) Wer nimmt die Abschaltung der Informationssysteme für Großbritannien vor?
b) Wann werden die britischen Daten bei eu-LISA gelöscht, und welcher Zeitplan existiert hierfür?
c) Werden die britischen Daten bei eu-LISA nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich gelöscht oder mithilfe von Filtern unsichtbar gemacht?
d) Werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch die britischen Daten bei Europol gelöscht, und falls nein, warum nicht?
e) Wird Großbritannien weiterhin das SIENA-Netzwerk von Europol nutzen?
Wie will die Bundesregierung die Ratsschlussfolgerungen zu „einigen Aspekten von vorausschauender Polizeiarbeit“ („Council Conclusions on certain aspects of European Preventive Policing“, Ratsdokument 6205/19) nach deren Verabschiedung umsetzen, wozu der Rat die Mitgliedstaaten beispielsweise dazu aufruft, vorhandene Instrumente verstärkt zu nutzen, und welche Ressourcen wird die Bundesregierung bereitstellen, um eine operative Umsetzung des „Preventive Policing“ zu garantieren?
Sieht die Bundesregierung die „European Tracking Solution“ (ETS), mit der Daten aus Peilsendern zur Erstellung von Bewegungsprofilen über einen Server bei Europol verarbeitet werden (Bundestagsdrucksache 19/1156), als Maßnahme zum Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, oder als grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahme (bitte begründen; vgl. dazu die Empfehlung des Europol Cooperation Boards ECB-R-2019-01 zur European Tracking Solution an die Europäische Kommission, das Parlament und den Rat der Europäischen Union)?
a) Inwiefern bzw. aus welchen Gründen ist aus Sicht der Bundesregierung kein Rechtshilfeersuchen für die Nutzung der ETS notwendig?
b) Welche Behörden welcher Länder nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Test der Beta-Version eines Servers zum Austausch von Geopositionsdaten teil, der im Jahr 2018 beginnen sollte (Bundestagsdrucksache 19/1156, Antwort zu Frage 4)?
c) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die zukünftige deutsche Nutzung nach endgültiger Inbetriebnahme der ETS?
d) Inwiefern sieht die Bundesregierung juristischen oder technischen Regelungsbedarf für die weitere Nutzung der ETS, und inwiefern könnte dies im Rahmen des „Next Generation Prüm“ angesiedelt werden?
Welche Arbeitsgruppen (Fokusgruppen) wurden im Prozess des „Next Generation Prüm“ eingerichtet, und wer führt diese an?
Sofern auch eine Fokusgruppe zu DNA eingerichtet wurde oder wird, welche Fragen werden dort behandelt?
Mit welchen Einschränkungen sollten aus Sicht der Bundesregierung auch EU-Agenturen oder Drittstaaten an einem „Next Generation Prüm“ beteiligt werden (bitte insbesondere für Europol ausführen)?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von „Next Generation Prüm“ auch die Verbesserung der Polizeikooperation behandelt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zu möglichen Verknüpfung eines „Next Generation Prüm“ mit der EU-Interoperabilitäts-Initiative?
Welche weiteren forensischen Ermittlungsmethoden könnten oder sollten aus Sicht der Bundesregierung in den Prozess eines „Next Generation Prüm“ aufgenommen werden?
Welche Machbarkeitsstudien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags als „Next Generation Prüm“ in Auftrag gegeben, wer führt diese durch, und wann liegen die Ergebnisse vor?
Welcher Zeitplan ist der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Prümer Vertrags bekannt?