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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Steuerliche Rahmenbedingungen der strategischen Ölreserven des Bundes

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/881229.03.2019

Steuerliche Rahmenbedingungen der strategischen Ölreserven des Bundes

der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ist nach dem Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) dazu verpflichtet, für Krisenzeiten einen Vorrat an Erdöl und Erdölerzeugnissen vorzuhalten, um Notstände und Ausfälle im Bereich der Mineralölversorgung zu vermeiden. Vorgesehen ist insbesondere, dass der Verkehrs- und der Wärmesektor durch die staatlichen Bestände an Rohöl und den Erdölerzeugnissen Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin vor einer Versorgungsstörung bewahrt werden können. Die Höhe der Bevorratungspflicht orientiert sich dabei an der Entwicklung des Mineralölverbrauchs in Deutschland.

Mit der Betreuung und Verwaltung der sogenannten strategischen Ölreserven hat der Gesetzgeber den Erdölbevorratungsverband (EBV) beauftragt (vgl. www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/mineraloel-oelbevorratung-transport-oelreserven.html). Als bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht dieser der Aufsicht der Bundesregierung.

Im Fall einer Versorgungsstörung entscheidet die Bundesregierung, ob und in welchem Ausmaß der Erdölbevorratungsverband seine Bestände freigeben soll.

Gemäß § 12 ErdölBevG müssen die Vorräte – oder ein Teil von diesen – zu Marktpreisen an festgelegte Marktteilnehmer veräußert werden. Dabei genießt der Erdölbevorratungsverband weitreichende Marktvorteile. So profitiert er etwa von einer Steueraussetzung für die Lagerung von Energieerzeugnissen (§ 7 Absatz 6 des Energiesteuergesetzes – EnergieStG), er ist von der Gewerbesteuer ausgenommen (§ 3 Nummer 1 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG) und zudem von der Körperschaftsteuer befreit (§ 2 Absatz 1 ErdölBevG i. d. F. v. 8. Dezember 1987).

Die laufenden Kosten, die durch die strategische Ölreserve entstehen, werden auf den Preis der Ölprodukte umgelegt. Die maßgeblichen Kostenträger der staatlichen Bevorratung sind nach Ansicht der Fragesteller damit die Abnehmer der Ölprodukte, also in der Regel die Endverbraucher von Benzin, Diesel, Heizöl und Kerosin.

Die Bundesregierung hat mit einer Freigabeverordnung vom 24. Oktober 2018 den Erdölbevorratungsverband beauftragt, einen Teil der Ölreserven freizugeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6212, Antwort auf die Schriftliche Frage 37). Grund hierfür waren Versorgungsengpässe, die auf niedrige Pegelstände deutscher Flüsse, insbesondere des Rheins, zurückzuführen waren. Damit wurden die staatlichen Reserven zu einem Zeitpunkt veräußert, zu dem sich die Ölpreise auf einem historisch hohen Stand befanden (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1331/umfrage/preisentwicklung-der-rohoelsorte-uk-brent-monatsdurchschnittswerte/; „Heizen mit Öl dürfte dieses Jahr um 8 Prozent teurer werden“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Oktober 2018, S. 27).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Aus welchen Gründen wurden die strategischen Ölreserven wann eingeführt?

2

Wie hat sich das Kapazitätsvolumen der einzelnen Reservearten im Vergleich zum deutschen Mineralölverbrauch seit der Einführung der strategischen Ölreserven entwickelt?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den aktuellen Wert der staatlichen Ölreserven in Euro, und wie verteilt sich dieser auf die jeweiligen Bundesländer (bitte tabellarisch darstellen und nach Art der Reserve aufgliedern)?

4

Wozu werden die Einnahmen des Bevorratungsbeitrages bei Mineralölerzeugnissen verwendet, und wie haben sich diese in den vergangenen fünf Jahren für die jeweiligen Ölprodukte entwickelt?

5

Wie haben sich die laufenden Kosten der strategischen Ölreserven in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

6

Plant die Bundesregierung, die Höhe des Bevorratungsbeitrags anzupassen? Falls ja, aus welchen Gründen soll welche Anpassung vorgenommen werden?

7

Wie hoch waren die Brutto- und Nettoeinnahmen des Erdölbevorratungsverbandes aus den Veräußerungserlösen der strategischen Ölreserven, die aufgrund niedriger Pegelstände deutscher Flüsse freigegeben wurden (Freigabeverordnung vom 24. Oktober 2018)?

8

Welche Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuereinnahmen, die aus den am 28. Oktober 2018 freigegebenen Ölreserven an den Staat zurückgeflossen sind?

9

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen des Staates aus dem Bevorratungsbeitrag bei Mineralölerzeugnissen, die aus den am 28. Oktober 2018 freigegebenen Ölreserven entstanden sind?

10

Wie oft und aus welchen Gründen wurden die strategischen Ölreserven seit ihrem Bestehen freigegeben? Wie hoch waren die jeweiligen Brutto- und Nettoeinnahmen durch die jeweilige Freigabe der strategischen Ölreserven?

11

Plant die Bundesregierung, Änderungen anzustoßen hinsichtlich der Steueraussetzung des Erdölbevorratungsverbands im Hinblick auf die Lagerung von Energieerzeugnissen gemäß § 7 Absatz 6 EnergieStG?

12

Plant die Bundesregierung, Änderungen anzustoßen hinsichtlich der steuerlichen Ausnahmeregelungen des Erdölbevorratungsverbandes im Hinblick auf die Gewerbesteuer gemäß § 3 Nummer 1 GewStG?

13

Plant die Bundesregierung, Änderungen anzustoßen hinsichtlich der steuerlichen Ausnahmeregelungen des Erdölbevorratungsverbandes im Hinblick auf die Körperschaftsteuer gemäß § 2 Absatz 1 ErdölBevG i. d. F. v. 8. Dezember 1987?

14

Welche Auswirkungen hatten die niedrigen Pegelstände deutscher Flüsse im Herbst 2018 auf die Arbeit und Einnahmen des Zolls (bitte nach Bundesländern aufgliedern)?

Berlin, den 13. März 2019

Christian Lindner und Fraktion

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