Verhandlungsstand der Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union, Australien und Neuseeland
der Abgeordneten Alexander Kulitz, Michael Theurer, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Christoph Meyer, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 22. Mai 2018 erteilte der Rat der EU-Kommission die Mandate für die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland. Die geplanten Abkommen umfassen u. a. Investitionen, den Handel mit Gütern und Dienstleistungen, den elektronischen Handel, die Vergabe öffentlicher Aufträge, Energie, staatseigene Unternehmen und Wettbewerb. Die zweite Verhandlungsrunde für das EU-Neuseeland-Abkommen fanden vom 8. bis 12. Oktober 2018 in Wellington statt, die zweite Verhandlungsrunde für das EU-Australien-Abkommen steht in der Woche des 19. Novembers 2019 in Australien an.
Das Handelsvolumen zwischen der EU und Australien belief sich zuletzt auf mehr als 47,7 Mrd. Euro, das mit Neuseeland auf 8,7 Mrd. Euro. Für Australien war die EU zuletzt der drittwichtigste Wirtschaftspartner, für Neuseeland sogar der zweitwichtigste.
Die EU ist damit der drittgrößte Handelspartner Australiens. Das Handelsvolumen zwischen der EU und Australien belief sich im Jahr 2017 auf mehr als 47,7 Mrd. Euro mit einem Handelsbilanzüberschuss von mehr als 21 Mrd. Euro auf Seiten der EU. Bei den EU-Exporten nach Australien handelt es sich vorwiegend um Fertigungsgüter, während Australien vor allem mineralische Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse nach Europa exportiert.
Mit einem jährlichen Handelsvolumen von mehr als 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2017 ist die EU Neuseelands zweitgrößter Handelspartner. Bei den neuseeländischen Exporten in die EU bilden landwirtschaftliche Erzeugnisse den größten Anteil, während die EU vor allem Fertigungs- und Industriegüter nach Neuseeland ausführt. Für die EU ergab sich beim Handel mit Neuseeland 2017 ein Handelsbilanzüberschuss von 1,9 Mrd. Euro, auf EU-Unternehmen entfallen mehr als 10 Mrd. Euro an ausländischen Direktinvestitionen in Neuseeland (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtschaft/freihandelsabkommen-aktuelle-verhandlungen.html).
Die umfangreichen Importe von Schaffleisch, Kiwis und Äpfeln aus Neuseeland stellten dagegen keine Bedrohung für die Landwirte in der EU dar, betonte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Diese Produkte aus Neuseeland würden zu einer Jahreszeit angeboten, in der sie nicht im Wettbewerb zu EU-Erzeugnissen stehen. Da die Produktionskosten in Ozeanien sehr niedrig seien, könnte ein Abkommen die Krise auf dem europäischen Milch- und Fleischmarkt nur noch verstärken, meinen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europarlament (www.topagrar.com/news/Markt-Marktnews-EU-will-Zoelle-im-Handel-mit-Australien-und-Neuseeland-abbauen-9187047.html#null).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der gegenseitigen Direktinvestitionen zwischen Australien bzw. Neuseeland auf einer Seite und Deutschland sowie der EU auf der anderen Seite durch ein Freihandelsabkommen?
Inwiefern wird Investitionsschutz im Handelsabkommen verankert? Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Investitionsschutz in den Verhandlungen bei und welche Bemühungen zur Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofes werden im Abkommen berücksichtigt?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Handelsabkommen bei, um den Zugang zu Rohstoffen für die deutsche Industrie zu sichern?
Inwiefern wird die Einhaltung von Umweltstandards bei der Rohstoffgewinnung berücksichtigt?
Was sind nach Einschätzung der Bundesregierung die wichtigsten Bereiche und Zweige der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Australien bzw. zwischen der EU und Neuseeland hinsichtlich ihres Export- und Importvolumens (bitte auflisten)?
Welche Wirtschaftssektoren Deutschlands werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ein Freihandelsabkommen profitieren oder Schaden nehmen? Liegen der Bundesregierung entsprechende Analysen vor?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Einführung eines eigenständigen Kapitels „Handel und Verbraucher“ analog zu den bereits bestehenden Kapiteln zu Umwelt, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) usw.?
Wie schätzt die Bundesregierung die Verbraucherschutzstandards und besonders das europäische Vorsorgeprinzip (Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) ein, die im Abkommen vorgestellt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Wettbewerb für die europäische und deutsche Landwirtschaft, insbesondere für die Milchbranche und den Rindfleischsektor, vor dem Hintergrund der geplanten Freihandelsabkommen?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Sonderregelungen für den europäischen und deutschen Milchbereich im Freihandelsabkommen geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl deutscher Exporteure ein, welche die Zollvorteile des geplanten Freihandelsabkommens nutzen könnten?
Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand im Bereich der Übernahme und Akzeptanz in Australien und Neuseeland von der innerhalb der EU verwendeten internationalen Standards (z.B. das CE-Kennzeichen, einige ISO- und IEC-Standards sowie EU-Kraftfahrzeugrichtlinien)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für das vereinfachte Verfahren in den Visa-Bestimmungen für ausländische Arbeitskräfte aus Australien und Neuseeland? Liegen diese der Bundesregierung vor?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anerkennung von Qualifikationen (z. B. mit dualer Ausbildung)? Liegt der Bundesregierung der Rechtsbereich hinsichtlich der Anerkennung von Qualifikationen vor?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Erteilung von Genehmigungen durch die neuseeländische Behörde für Auslandsinvestitionen OIO für Anträge von europäischen und deutschen Unternehmen, die mit erheblichem Zeitaufwand und relativ hohen Kosten verbunden sind? Welche Maßnahmen plant die EU-Kommission diesbezüglich, den Erhalt der Genehmigungsanträge zu erleichtern?
Unterstützt die Bundesregierung ein spezielles Kapitel zu kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der EU-Australien- und EU-Neuseeland-Abkommen? Plant die EU-Kommission die Einrichtung einer umfassenden und kostenlosen Online-KMU-Anlaufstelle?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Abkommen mit Australien und Neuseeland die modernsten EU-Abkommen mit Vorbildfunktion für andere Handelspartner werden sollen?
Unterstützt die Bundesregierung die Einbringung wichtiger Themen wie digitalen Handel und „Modus 5“-Dienstleistungen in die Verhandlungen mit Australien und Neuseeland? Welches Verhandlungsergebnis strebt die Bundesregierung diesbezüglich an?
Unterstützt die Bundesregierung das Ziel, die Abkommen möglichst mittelstandsfreundlich zu gestalten, um sie auch für kleine und mittelständische Unternehmen nutzbar zu machen? Unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang möglichst einfache Ursprungsregelungen und die Wahlfreiheit bei der Zertifizierung des Präferenzursprungs?
Gibt es einen aktuellen Zeitplan für die Verhandlungen über die Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Australien bzw. zwischen der Europäischen Union und Neuseeland? Wenn ja, liegt er der Bundesregierung vor?
Was beinhaltet der weitere Zeitplan zum Abschluss der Abkommen (Abstimmung im INTA-Ausschuss, Abstimmung im Europäischen Parlament, Abschluss des Abkommens durch den Rat)?
Unterstützt die Bundesregierung die Transparenz-Initiative der EU-Kommission bezüglich des Verhandlungsprozesses? Wo werden die Texte veröffentlicht?