„Dual-Use“-Verordnung
der Abgeordneten Gyde Jensen, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Europäische Union verhandelt derzeit eine Reform der sogenannten Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009), um unter anderem den Verkauf europäischer Spähsoftware an Staaten zu verhindern, in denen Demokratie und Menschenrechte missachtet werden. Der Begriff bezeichnet Güter, die zu zivilen Zwecken ebenso wie zu militärischen Zwecken genutzt werden können oder Bestandteil von militärisch nutzbaren Gütern sein können. Im Mittelpunkt der Reform der bestehenden Verordnung steht die Einführung einer sogenannten Human-Security-Dimension. Ein Baustein der Reform und ihrer Wirkung ist, die sogenannte Catch-All-Klausel aus menschenrechtlicher Sicht zu schärfen, um auch nicht gelistete Dual-Use-Güter im Verdachtsfall einer Exportkontrolle zu unterziehen. Mit ihr soll die Beachtung von Menschenrechten stärker in der Dual-Use-Exportkontrolle verankert werden. Das betrifft insbesondere diverse Überwachungstechnologien, deren Einsatzmöglichkeit von Telefonüberwachung bis hin zur Nutzung als Trojaner reicht. Diese gefährden in unterschiedlichen Bereichen die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, im Besonderen die freie Arbeit von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Oppositionellen auf der ganzen Welt.
Gerade in regierungskritischen Kreisen ist nach Auffassung der Fragesteller die Onlinekommunikation das wichtigste Mittel der internen Kommunikation und sichert den Fortbestand und die Zukunft der Arbeit essentiell. Dies wirkt sich auch extern aus: Öffentliche Demonstrationen und Kundgebungen werden beispielsweise inzwischen überwiegend online organisiert und koordiniert. Führt eine Regierung beispielsweise durch Auslesen privater Daten eine Überwachung ihrer Kritiker (Oppositioneller, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Nichtregierungsorganisationen) durch, dringt sie in sensible Bereiche ein und beschränkt persönliche durch Menschen- und Grundrechte garantierte Freiheiten.
Die Europäische Union befindet sich nach Auffassung der Fragesteller in einem Konflikt kollidierender Interessen: Einerseits zielen Unternehmen berechtigterweise auf eine größtmögliche wirtschaftliche Freiheit ab. Interessenverbände merken an, dass durch eine Etablierung der „Human-Security“-Dimension in der Reform der Dual-Use-Verordnung ein Mechanismus geschaffen werden könnte, der Entscheidungen über mögliche Exportverbote unvorhersehbar mache. Sie warnen vor dem zusätzlichen, bürokratischen Aufwand, dem sich die Unternehmen durch die Einführung zusätzlicher Regeln in diesem Bereich ausgesetzt sehen. Auch wird nach Auffassung der Fragesteller zu Recht der Abfluss von Know-how aus der Europäischen Union befürchtet. Menschenrechtler andererseits betonen die Konsequenzen, die der Export von Dual-Use-Technik ins Ausland haben kann. Neben der Drangsalierung einzelner Menschen in bestimmten Ländern kann der Einsatz importierter Überwachungstechnologie beispielsweise auch zu einer Beeinflussung von Wahlen genutzt werden. Dies ist gerade angesichts der zunehmenden Verwundbarkeit der Gesellschaft durch Digitalisierung und Vernetzung ein Problem.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Was unternimmt die Bundesregierung, um bei der Überwachung der Exportkontrolle möglichst einheitliche Kriterien in der Europäischen Union zu etablieren?
Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung aktuell bezüglich einer konkreten Verankerung der „Human-Security“-Dimension innerhalb der „Dual-Use“-Verordnung?
Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in der Auslegung von Exportgüterlisten zwischen den EU-Mitgliedstaaten? Welche möglichen Wettbewerbsnachteile entstehen hier für deutsche gegenüber ausländischen Unternehmen?
Wie häufig werden Exportlisten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft und ggf. überarbeitet? Nach welchen Kriterien läuft der Entscheidungsprozess bei einer Überprüfung und Überarbeitung ab?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um, unabhängig von der Einführung einer Catch-All-Klausel, Anreize für Unternehmen zu schaffen, selbstständig eine entsprechende Überprüfung des Gebrauchs ihrer Güter zu etablieren?
Welche Ressourcen – personell und sachlich – stehen Kontrollstellen für die Exportkontrolle zur Verfügung (bitte nach der Anzahl der betrauten Mitarbeiter im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA – und dem Zollkriminalamt aufschlüsseln)?
Welche und wie viele Fälle des Exports digitaler Technologien, die unter die Dual-Use-Verordnung fallen, wurden in den vergangenen 15 Jahren genehmigt und nicht genehmigt?
Wie konnte angesichts des Umstandes, dass in den vergangenen Jahren keine Exportlizenzen für sogenannte Intrusion-Software erteilt wurden, der deutsche Trojaner „Finspy“ des deutschen Unternehmens Finfisher GmbH (ein Trojaner, der dazu geeignet ist, bei ausgespähten Mobiltelefonen live mitzuhören und mitzulesen) in der Türkei zum Ausspionieren der türkischen Oppositionspartei CHP zum Einsatz kommen?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes von „Finspy“ im Zuge des Arabischen Frühlings im Jahr 2011 vor (bitte spezielle Informationen zu allen Ländern des Arabischen Frühlings auflisten)?
In welchen Fällen kam es nach einem genehmigten Export von Dual-Use-Technik von deutschen Unternehmen in den jeweiligen Importländern und/ oder nach Weiterverkauf in andere Staaten zu missbräuchlicher Verwendung dieser Technik durch Staatsorgane dieser Länder (wie in Frage 8 oder ähnlich geschilderten Fällen; bitte nach Ländern und Art der Missbräuche bzw. Verwendungen aufschlüsseln)?
Wie steht die Bundesregierung zum Ziel der Europäischen Kommission, Menschenrechte als Kriterium stärker in der neuen Dual-Use-Verordnung mit dem Instrument der Catch-All-Klausel zu verankern?
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus einer Anwendung der Catch-All-Klausel im Vergleich zur bisherigen Regelung auf nationaler und europäischer Ebene?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Exportkontrolle angesichts sich stetig weiterentwickelnder Technologien neue technische Standards nachvollziehen kann?
Wie plant die Bundesregierung auf außerordentliche Ereignisse, wie zum Beispiel den Brexit, hinsichtlich einer Anpassung der Dual-Use-Verordnung zu reagieren? Ist beispielsweise die Einrichtung von Anlauf- und Informationsstellen für Unternehmen geplant, um bereits vor dem Stellen eines Exportantrages Fragen in kurzer Zeit und möglichst effizient zu klären?
Was unternimmt die Bundesregierung auf diplomatischer Ebene, um zu verhindern, dass Dual-Use-Güter in nicht ausfuhrgenehmigungsfähige Länder weiterverkauft werden?
Wie viele Fälle des Veräußerns von Dual-Use-Gütern aus der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar in nicht ausfuhrgenehmigungsfähige Länder konnte die Bundesregierung seit dem Inkrafttreten der Dual-Use-Verordnung vom 5. Mai 2009 feststellen?