Förderung des Radverkehrs
der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Sören Bartol, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Gustav Herzog, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Fahrradfahren ist klima- und umweltfreundlich. Daher müssen die Potentiale des Fahrradverkehrs im Rahmen einer integrierten Verkehrspolitik gezielt genutzt werden. Der Radverkehr muss fester Bestandteil einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrspolitik sein. Wichtig ist dabei eine sinnvolle Verknüpfung des Fahrrads mit den unterschiedlichen Verkehrsträgern.
In den Kommunen müssen der öffentliche Personennahverkehr, Radverkehr und Fußgänger gleichberechtigt behandelt und so Mobilität für alle sicherer gemacht werden. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) sind für den Zeitraum von 2002 bis 2012 zukunftsweisende Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs angestoßen worden. Die aufgezeigten Strategien müssen weiterentwickelt werden, um den Radverkehr in Deutschland weiter zu stärken. Der Anteil des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen muss weiter erhöht werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Umstieg/Wechsel auf das Fahrrad ist eine gute Fahrrad-Infrastruktur, die die Nutzung des Fahrrades attraktiv macht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
An welchen Leitbildern will die Bundesregierung die Stadtentwicklung künftig ausrichten? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Rolle des Fahrrads im Stadtverkehr?
In welcher Größenordnung strebt die Bundesregierung an, Autofahrten in der Stadt, die zu neunzig Prozent eine Länge von weniger als sechs Kilometer haben, aufs Fahrrad zu bringen, um CO2-Einsparungen zu erreichen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag des Fahrrads zur Verminderung der CO2-Emission im Verkehr?
Wird die Bundesregierung sich aktiv dafür einsetzen, die aus dem Zweiten Fahrradbericht entwickelten Maßnahmen zum Nationalen Radverkehrsplan umzusetzen? Welche Schwerpunkte wird die Bundesregierung dabei setzen, speziell in den Bereichen Gesundheit und Verkehrssicherheit?
Wird der Beirat zum Nationalen Radverkehrsplan weiterhin eingesetzt, um den externen Sachverstand bei dessen Umsetzung zu nutzen?
Wird die Bundesregierung auch in Zukunft im Rahmen des Bund-Länder-Arbeitskreises Radverkehr die Bundesländer in die weiteren Planungen zur Förderung des Radverkehrs einbinden? Wie wird der Arbeitskreis in Zukunft organisiert werden?
Wird die Bundesregierung eine länderübergreifende Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einrichten, die die Abstimmung der Aktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden verbessert, mehr Transparenz schafft und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ebenen optimiert?
Wird die Bundesregierung die Fahrradakademie, die der ehemalige Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, ins Leben gerufen hat und die umfassende Fortbildungen für kommunale Akteure im Bereich der Radverkehrsförderung anbietet, weiter fördern?
Wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auch in Zukunft die Federführung beim Thema Radverkehr haben? Gilt das auch für das Thema Pedelecs im Rahmen der weiteren Förderung der Elektromobilität?
Was wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Bedeutung des Radverkehrs für die Entlastung der öffentlichen Haushalte, für Gesundheit, Klimaschutz und als Wirtschaftsfaktor vielfach unterschätzt wird, unternehmen, um eine positive öffentliche Wahrnehmung des Fahrrads zu fördern und um auch Bevölkerungsteile anzusprechen, die das Fahrrad noch nicht oder nur selten nutzen?
Plant die Bundesregierung, den Verbund zwischen Fahrrad und öffentlichem Verkehr im Nah- und Fernverkehr zu stärken?
Hält die Bundesregierung – in Anbetracht der Bedeutung des Fahrradtourismus – für die Wirtschaftsleistung vieler deutscher Regionen, neben dem Infrastrukturausbau durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die Länder, ein stärkeres Engagement des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für erforderlich, um ein länderübergreifendes radtouristisches Konzept umzusetzen?
Wird die Bundesregierung eine zentrale Vermarktungsstelle für den Fahrradtourismus einrichten, die dazu beiträgt, die Potentiale dieser Wachstumsbranche stärker auszuschöpfen?
Wird die Bundesregierung die Entwicklung des D-Netzes, das für den Fahrradtourismus von großer Bedeutung ist, weiter vorantreiben? Welche nächsten Schritte sind geplant?
Sollen sich nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass das Fahrrad seinen Verkehrsanteil auf zehn Prozent gesteigert hat, die Ausgaben der öffentlichen Hand für den Radverkehr an der steigenden Bedeutung dieses Verkehrsmittels orientieren?
Wird die Bundesregierung das Ziel der Fahrradmitnahme in allen Zügen des Fernverkehrs, insbesondere in ICE der Deutschen Bahn AG (DB AG) weiter verfolgen, z. B. durch die verpflichtende Einführung von Multifunktionsabteilen, wie sie das Europäische Parlament bereits beschlossen hat? Welche konkreten Vereinbarungen sind dabei zwischen der Bundesregierung und der DB AG bereits getätigt worden?
Ist es richtig, dass der Bereich Radverkehr im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung von dem Referat SW 24 in das Referat UI 31 verlagert worden ist?
Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Referats SW 24 waren bis zur Umstrukturierung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit der Bearbeitung des Themas Radverkehr beschäftigt? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden es in Zukunft im neu geschaffenen Referat UI 31 sein? Ist es bei der Umstrukturierung zu einer Stellenreduzierung gekommen?