Frauenmorde – deutsche Ausprägung eines globalen Phänomens
der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Christine Buchholz, Birke Bull-Bischoff, Sylvia Gabelmann, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Gesine Lötzsch, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November 2018 hat Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die aktuellen Zahlen der kriminalstatistischen Auswertungen des Bundeskriminalamtes von „Gewalt in Partnerschaften“ aus dem Jahr 2017 vorgestellt. Über die darin ausgewiesenen 147 Tötungen an Frauen und 224 versuchten Tötungen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt äußerte sich Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wie folgt: „Das ist für ein modernes Land wie Deutschland eine unvorstellbare Größenordnung. Es geht um Straftaten, die geahndet werden und für die die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen“ (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 20. November 2018).
Zuvor äußerte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema „Geschlechtsspezifische Tötungen an Frauen – Femizide in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 19/4059), sie habe Kenntnis über die internationale Diskussion zum Thema „Femizide“, wollte die breite Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jedoch nicht übernehmen. Aus diesem Grund konnte die Bundesregierung die Frage, ob es auch in Deutschland Femizide gibt, nicht beantworten. Ohne tiefergehendes Wissen über ein Phänomen kann es nach Ansicht der Fragesteller jedoch keine abgestimmten Präventionsmaßnahmen geben. Ebenso bekräftigte dies Bundesministerin Dr. Franziska Giffey in einem Interview: „[…] nur wenn wir das Problem klar benennen, bringen wir Kraft in das Thema“ (DER SPIEGEL, 19. November 2018).
In Bezug auf die Benennung des Phänomens Femizid sprach die „Commission on the status of women“, eine Kommission des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, in ihrem Bericht der 57. Sitzung 2013 (E/CN.6/2013/11) ihre Anerkennung gegenüber den Anstrengungen mancher Länder aus, die das Konzept des Femizids in nationales Recht umgesetzt haben.
Unter dem Druck der Öffentlichkeit wurde Femizid in einigen Ländern, u. a. in Argentinien, Peru und Spanien, als eigener Straftatbestand oder als strafverschärfendes Merkmal in Strafgesetze aufgenommen. Dies führte auch zu einer Erfassung der Aburteilungsquote. Dem war auf nationaler und internationaler Ebene die Anerkennung einer bestimmten Definition des Femizids vorangegangen. Beispielsweise hat die Interamerikanische Kommission für Frauen bereits im Jahr 2008 eine Deklaration zu Femiziden verabschiedet, in welcher der Begriff Femizid definiert wird (www.oas.org/es/mesecvi/docs/DeclaracionFemicidio-EN.pdf).
Ebenso verwendet das Büro der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in ihrem im August 2013 veröffentlichten Dokument zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen den Begriff Femizid für geschlechtsspezifische Tötungen an Frauen und Mädchen (www.ohchr.org/ Documents/Issues/Women/WRGS/OnePagers/Gender_motivated_killings.pdf).
Des Weiteren macht die OHCHR deutlich, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen eng mit einer diskriminierenden Struktur verbunden ist. Um geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen und Mädchen zu bekämpfen, so die OHCHR, bedarf es einer ganzheitlichen Herangehensweise, die legale, administrative, politische und weitere Maßnahmen benötigt, um sozialpolitische, ökonomische und andere Faktoren, welche geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt bedingen, zu verändern.
Auch die Europäische Union beschäftigt sich mit dem Thema „Femizid“. Sie hat gemeinsam mit den Vereinten Nationen im September 2018 den Start ihrer Initiative „Spotlight“ bekannt gegeben. Mit 50 Mio. Euro unterstützt die Initiative die Bekämpfung und Prävention von Femiziden in Lateinamerika. Das Programm soll gesetzliche und politische Lücken schließen, geschlechtergerechte Einstellungen stärken und Unterstützung von Familienangehörigen und Überlebenden von Femiziden bieten (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-5906_en.htm).
Die Spotlight-Initiative definiert Femizid als die Tötung einer Frau oder eines Mädchens aufgrund ihres Geschlechts. Mit dieser Definition werden nicht nur Tötungen durch partnerschaftliche Gewalt als Femizid definiert, sondern alle Tötungen an Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts (http://europa.eu/ rapid/press-release_MEMO-18-5904_en.htm). Eine aktuelle Studie des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zu geschlechtsspezifischen Tötungen an Mädchen und Frauen aus dem Jahr 2018 weist auf den Mangel an Daten zu Femiziden außerhalb des Familienkontextes hin, was eine umfassende Analyse des Phänomens Femizid unmöglich macht (United Nations Office on Drugs and Crime, Global Study on Homicide – Gender-related killing of women and girls 2018, S. 12).
Auf internationaler Ebene werden Morde an Frauen zunehmend als Femizide kategorisiert und somit als solche anerkannt. Die Anerkennung der Tatsache, dass Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden, führt nach Einschätzung der Fragesteller in einzelnen Ländern zu besseren Präventionskampagnen. Der Bundesregierung jedoch fällt es nach Ansicht der Fragesteller schwer, sich zum Thema „Femizide in Deutschland“ zu positionieren.
Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von Statistiken zu Gewalt in Partnerschaften im November 2018, der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 und des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Deutschland hoffen die Fragestellenden auf bessere Beleuchtung dieses Phänomens.
Wir fragen wir die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von ihren aktuellen oder ehemaligen Partnern im Jahr 2018 in Deutschland getötet (bitte nach Tatbestand aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass sich unter diesen Fällen Femizide befinden?
Falls nicht, wie möchte sie sich darüber Kenntnis verschaffen?
Wie kann die Bundesregierung die Anforderungen der Istanbul-Konvention aus Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b erfüllen, dass die Vertragsstaaten geschlechtsspezifische Gewalt auf ihre „[…] eigentlichen Ursachen und ihre Auswirkungen, Vorkommen und die Aburteilungsquote […]“ untersuchen sollen, ohne ein Tatmotiv für Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik „Partnerschaftsgewalt“ aufzuführen, in denen eine Frau getötet wird, weil sie eine Frau ist?
Wie erfasst die Bundesregierung Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der Istanbul-Konvention, die außerhalb von Partnerschaften stattfinden?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der „Commission on the Status of Women“, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf historischer und struktureller Ungleichheit von Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern basiert, welche in allen Ländern der Welt als eine allgegenwärtige Menschenrechtsverletzung andauert (E/CN.6/2013/11 Kapitel I Buchstabe A Nummer 10, https://undocs.org/E/CN.6/2013/11)?
Wenn nein, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Hintergründe dieser Menschenrechtsverletzung?
In welcher Form unterstützt Deutschland die Initiative „Spotlight“ der Europäischen Union und den Vereinten Nationen, die sich für die Beseitigung und Prävention von Femiziden in Honduras, El Salvador, Guatemala, Mexiko und Argentinien einsetzt?
Unterstützt die Bundesregierung die von der Initiative „Spotlight“ verwendete Definition des Femizids?
Wenn nein, warum nicht?
Kommen auf Grundlage der von der Initiative „Spotlight“ verwendeten Definition Femizide in Deutschland vor?
Wenn nein, warum nicht?
Welche auf internationaler Ebene gebräuchliche Definition des Femizids würde die Bundesregierung stattdessen vertreten und ihrer nationalstaatlichen Politik zugrunde legen?
Kommen auf Grundlage dieser Definition Femizide in Deutschland vor?
Arbeitet die Bundesregierung für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Öffentlichkeitskampagne zur Ächtung von Gewalt gegen Frauen mit Nichtregierungsorganisationen zusammen?
Wenn ja, mit welchen?