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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Möglicher Entzug von Leistungen der Kriegsopferversorgung und Renten für ehemals freiwillige Waffen-SS-Angehörige

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/971529.04.2019

Möglicher Entzug von Leistungen der Kriegsopferversorgung und Renten für ehemals freiwillige Waffen-SS-Angehörige

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Jan Korte, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das belgische Parlament hat am 14. März 2019 mit sehr großer Mehrheit (98 von 126 Stimmen) eine Resolution verabschiedet, die den Stopp finanzieller Leistungen Deutschlands an ehemalige freiwillige Angehörige der Waffen-SS bzw. der Wehrmacht fordert (Drucksache 2243/012 der belgischen Kammer, www.lachambre.be/doc/PCRA/pdf/54/ap275.pdf). Das Parlament stellt darin fest, dass die Gewährung von Leistungen „für die Kollaboration mit einem der mörderischsten Regime der Geschichte“ in Widerspruch zur Erinnerungs- und Friedensarbeit stehe. Rednerinnen und Redner mehrerer Fraktionen nannten die Leistungstransfers aus Deutschland an frühere Kollaborateure „empörend“ und „unerträglich“ (Drucksache CRABV 54 PLEN 274, https://www.lachambre.be/doc/PCRA/pdf/54/ap274.pdf).

Die belgische Regierung wird in der Resolution aufgefordert, von der Bundesregierung das Ende der Leistungsgewährungen zu verlangen und die Bundesregierung für die Ungerechtigkeit zu sensibilisieren, die aus der Gewährung fortlaufender Leistungen an ehemalige Kollaborateure bei gleichzeitigem Fehlen solcher Leistungen an NS-Opfer resultiere. Das belgische Parlament schlägt die Bildung einer gemischten wissenschaftlichen Kommission vor. Vom Land Nordrhein-Westfalen (dessen Behörden für die Bearbeitung von Leistungsanträgen nach dem Bundesversorgungsgesetz in Belgien zuständig sind) erwartet die belgische Kammer die Übermittlung der zur Aufklärung der Problematik erforderlichen Daten.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind sich darüber im Klaren, dass in der Debatte Begriffe wie Rentenzahlungen und Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) nicht immer präzise verwendet werden. Nicht alle im Ausland wohnhaften Empfänger von Leistungen nach dem BVG waren Kollaborateure (im Sinne von Ausländern, die sich freiwillig der Waffen-SS oder der Wehrmacht angeschlossen hatten); es kann sich auch um frühere Wehrpflichtige handeln.

Gleichwohl teilen die Fragestellerinnen und Fragesteller die Empörung darüber, dass Personen, die sich freiwillig der Waffen-SS angeschlossen haben, überhaupt regelmäßig Geld aus Deutschland beziehen konnten bzw. immer noch können (sofern sie die Voraussetzungen des BVG erfüllen, insbesondere eine kriegsbedingte Gesundheitsschädigung).

Die ab 1999 vorgenommene Überprüfung der BVG-Empfänger auf Kriegsverbrecher (i. S. § 1a BVG) führte lediglich bei 99 Personen zum Leistungsentzug – bei fast einer Million damaliger Empfänger. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten diese Überprüfung daher für gescheitert (der Abschlussbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erläutert, dass selbst jemand, der als freiwilliges Waffen-SS-Mitglied an Massenerschießungen sowjetischer Zivilistinnen und Zivilisten beteiligt war, vom Bundessozialgericht Leistungen zugesprochen bekam, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb472-schlussbericht.pdf;jsessionid=240BAF4F3332773967004904F01DFB68?__blob=publicationFile&v=3, S. 112).

Ebenso empörend ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass „hauptberufliche“ Angehörige der Waffen-SS sogar reguläre Rentenzahlungen (Altersrenten) beziehen können (die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gehen von Beträgen von bis zu 300 Euro pro Monat aus, vgl. WD 6 – 3000 – 051/18).

Die Fraktion DIE LINKE. hat sich in der Vergangenheit mehrfach nach dieser Thematik erkundigt (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/6270, 17/7708, 18/1164, 18/10975). Die Bundesregierung verwies durchweg darauf, dass die Umsetzung des BVG in der Zuständigkeit der Länder liege und sie selbst auch keine Aussage darüber treffen könne, wie viele Empfänger ehemals freiwillige Angehörige der Waffen-SS waren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6270, Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 11). Dennoch hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach belgischen Angaben erklärt, unter den 18 BVG-Leistungsbeziehern seien keine ehemaligen Waffen-SS-Angehörigen (w w w . l a chambre.be/doc/PCRA/pdf/54/ap274.pdf, S. 54). Aussagen zu dieser Frage sollten damit auch in Hinblick auf Leistungsempfänger in anderen Ländern möglich sein.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen die Resolution der belgischen Abgeordnetenkammer und plädieren ebenfalls dafür, Personen, die sich freiwillig der Waffen-SS angeschlossen hatten, keine Leistungen mehr zu gewähren. Der freiwillige Dienst in verbrecherischen Einheiten wie der Waffen-SS sollte nicht belohnt werden. Eine ggf. händische Auswertung vorhandener Akten, um freiwillige Waffen-SS-Mitglieder zu identifizieren, sollte angesichts von nur noch 2 000 Empfängern möglich sein; der Bund könnte den Ländern ggf. Hilfe anbieten.

Genauso wichtig ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, gemeinsam mit dem belgischen Parlament eine wissenschaftliche Kommission einzurichten, um die Frage der BVG-Leistungen und Rentenzahlungen an ehemalige freiwillige Waffen-SS-Mitglieder zu untersuchen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz leben derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Ausland (bitte je Land und die Zahl der Hinterbliebenen angeben)?

2

Wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen derzeit, und welche Gesamtsumme wird derzeit monatlich für diese Leistungen ausgegeben (bitte nach Berechtigten und Hinterbliebenen aufgliedern)?

3

Wie viele Empfänger leben in Deutschland, und wie hoch sind die durchschnittlichen Leistungen sowie die Gesamtsumme pro Monat derzeit?

4

Wie ist die Mitteilung der deutschen Botschaft in Brüssel zu verstehen (https://bruessel.diplo.de/be-fr/-/2192300), der zufolge die zuständigen Behörden „wiederholt“ die 18 in Belgien lebenden Leistungsempfänger einer „sorgfältigen Kontrolle“ in Hinblick auf die Regelung zur Leistungsversagung gemäß § 1a BVG unterzogen haben?

Wann und wie oft sind diese 18 Personen jeweils kontrolliert worden, und erschöpfte sich die Kontrolle in den auf Bundestagsdrucksache 17/7708 (Vorbemerkung der Bundesregierung) genannten Maßnahmen (Abgleich mit Daten des Simon Wiesenthal Centers usw.), oder wurden weitere Akten und Archive genutzt (falls ja, bitte angeben)?

5

Inwiefern können auch die sog. Hilfswilligen, die z. B. innerhalb der Wehrmacht oder der Waffen-SS Hilfsarbeiten ausführten, Leistungen nach dem BVG erhalten oder ihre Dienstzeiten sowie ggf. Zeiten in Kriegsgefangenschaft rentenrechtlich berücksichtigen lassen?

Inwiefern gilt dies für Angehörige der sog. Wlassow-Armee und das sog. Ukrainische Befreiungsheer?

Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welchem Umfang solchen Personen Leistungen oder Rentenzahlungen gewährt wurden oder noch werden?

6

Welche rechtlich zulässigen Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um zu ermitteln, ob unter den in Belgien lebenden Empfängern von Rentenbezügen Personen sind, denen Beitragszeiten oder Zeiten (ggf. fiktiver) Nachversicherung bzw. Ersatzzeiten für den freiwilligen Dienst in Wehrmacht oder Waffen-SS sowie anschließende Kriegsgefangenschaft angerechnet werden?

Wie viele in Belgien lebende Empfänger deutscher Rentenleistungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor 1929 geboren, und wie bewertet die Bundesregierung den Zeitaufwand für eine händische Auswertung der Akten dieser Personengruppe, um zu ermitteln, ob es sich um ehemalige freiwillige Waffen-SS-Angehörige handelt?

7

Hat die Bundesregierung in der Öffentlichkeit den Standpunkt vertreten, dass unter den Leistungsempfängern „keine Kollaborateure, ehemalige Gefangene und Naziverbrecher“ seien (wie ihn die Zeitschrift Le Soir im Beitrag „L‘Allemagne n’exclut pas avoir versé des pensions aux Waffen-SS belges“, 9. März 2019 als „offiziellen deutschen Diskurs“ beschreibt), und wenn ja, wie kann sie dies sicherstellen, zumal nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller der grundsätzliche Ausschluss von Kollaborateuren oder ehemaligen Häftlingen nicht zu den Konsequenzen der Prüfung i. S. v. § 1a BVG gehörte (sondern lediglich der Ausschluss von Kriegsverbrechern)?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nicht nur Zeiten in Kriegsgefangenschaft, sondern auch Zeiten in belgischer Haft, die etwa gegen Belgien kämpfende Kollaborateure in Belgien verbracht haben, rentenrechtliche Berücksichtigung (als Beitrags- oder Ersatzzeit oder fiktive Nachversicherung usw.) finden, und wenn ja, wie kann sie dies?

9

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ehemals freiwilligen Angehörigen der Waffen-SS Leistungen nach dem BVG sowie Rentenleistungen zu versagen, weil die Waffen-SS eine verbrecherische Vereinigung war und der freiwillige Dienst in einer solchen nicht belohnt werden sollte (bitte ggf. ausführen)?

10

Inwiefern will die Bundesregierung die Forderung des belgischen Parlaments, die Leistungsgewährung an ehemalige Waffen-SS-Angehörige zu stoppen, unterstützen?

11

Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, auf den Vorschlag einer gemeinsamen deutsch-belgischen wissenschaftlichen Kommission einzugehen?

12

Ist die belgische Regierung bereits an die Bundesregierung herangetreten, um die Forderungen der Kammer zu übermitteln, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagiert?

13

Trifft es zu, dass der deutsche Botschafter in Belgien (ggf. auch ein anderer deutscher Vertreter) angegeben hat, unter den 18 BVG-Leistungsempfängern in Belgien seien keine ehemaligen SS-Angehörigen (www.lachambre.be/doc/PCRA/pdf/54/ap274.pdf, S. 54), und wenn ja

a) woher stammt die Kenntnis hierüber, angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angab, sie habe keine Kenntnis darüber, wie viele ehemalige freiwillige Angehörige der Waffen-SS Leistungen nach dem BVG erhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6270, Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 11),

b) welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern unter den BVG-Leistungsbeziehern in anderen Staaten sowie in Deutschland ehemalige Waffen-SS-Angehörige sind, und inwiefern es sich um freiwillige Mitgliedschaften handelte, und

c) inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den 18 BVG-Leistungsbeziehern in Belgien Hinterbliebene ehemaliger Waffen-SS-Angehörige sind, und inwiefern der Dienst in der Waffen-SS freiwillig erfolgte?

Berlin, den 16. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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