Herkunft und Verwendung der Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Länder
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hatte in ihrem Abschlussbericht im Januar 2019 die Bereitstellung von Strukturhilfen in Höhe von rund 40 Mrd. Euro für die am stärksten vom Kohleausstieg betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen empfohlen (Abschlussbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Berlin 2019, S. 104.).
Hierfür hat die Bundesregierung laut den Eckwerten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2020 vom 20. März 2019 die Bereitstellung von jährlich 500 Mio. Euro für die Jahre 2020, 2021 und 2022 angekündigt.
Aus diesen 500 Mio. Euro sollen laut dem Eckwertebeschluss insgesamt 240 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021 im Rahmen eines sogenannten Sofortprogramms den betroffenen Ländern zur Verfügung gestellt werden.
Laut Medienberichten will die Bundesregierung darüber hinaus den Empfehlungen der Kohlekommission folgen und den vom Kohleausstieg betroffenen Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Nordrhein-Westfalen über 20 Jahre hinweg jährlich insgesamt 2 Mrd. Euro als Strukturhilfen bereitstellen (https://edition.faz.net/faz-edition/wirtschaft/2019-04-23/2bbdbc1ac7664f78b304674d9e9403a8?GEPC=s9).
Hiervon sollen 1,3 Mrd. Euro für sogenannte Leuchtturmprojekte genutzt werden, auf die sich Bund und Länder laut Medienberichten geeinigt haben (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/kohleausstieg-wie-der-bund-die-milliarden-verteilen-will-a-1261524.html).
Von den weiteren 0,7 Mrd. Euro pro Jahr sollen die ostdeutschen Kohleländer Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt 441 Mio. Euro als Ergänzungszuweisungen und Nordrhein-Westfalen 259 Mio. Euro als Investitionsförderung erhalten.
Laut den Ausführungen des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz am 20. März 2019 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags sollen über die Jahre 2020, 2021 und 2022 neben den im Bundeshaushalt und in der Finanzplanung vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro keine weiteren zusätzlichen Mittel für den Strukturwandel bereitgestellt werden.
Vielmehr seien die Strukturhilfen für die vier Länder bereits im Bundeshaushalt in den einzelnen Ressortetats vorhanden bzw. eingeplant.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die gesetzliche Umsetzung der Vorschläge der Kohlekommission aus?
a) Wann sollen die notwendigen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Strukturhilfen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?
b) Wann sollen die notwendigen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der energiepolitischen Empfehlungen der Kohlekommission in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?
Wann sollen dem Deutschen Bundestag die Vereinbarungen zwischen den Ländern und dem Bund über die Bereitstellung von Strukturhilfen vorgelegt werden?
Wie sollen die 240 Mio. Euro auf die Jahre 2020 und 2021 aufgeteilt werden?
Bei welchen Förderprogrammen des Bundes sollen die Mittelansätze im Rahmen des Sofortprogramms in jeweils welcher Höhe im Bundeshaushalt 2020 erhöht werden?
Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Leuchtturmprojekte sowie die Investitionsförderung für Nordrhein-Westfalen und die Ergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Kohleländer Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt jeweils erfolgen?
Plant die Bundesregierung die Finanzierung der jährlich 0,7 Mrd. Euro Ergänzungszuweisungen und Investitionsförderungen über die Umschichtung von Steuereinnahmen zu Gunsten der betroffenen Länder?
Welche Steuereinnahmen sollen in welcher Höhe zu Gunsten der vier Bundesländer umgeschichtet werden?
Plant die Bundesregierung ebenfalls Strukturhilfen oder anderen finanzielle Hilfen für den Landkreis Helmstedt und das Saarland, und wenn ja, in welcher Höhe jeweils?
Beabsichtigt die Bundesregierung über die geplanten Strukturhilfen für die Bundesländer hinaus auch finanzielle Hilfen für die strukturschwachen Kommunen mit von den Schließungen betroffenen Steinkohlekraftwerken?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ auch bei dem Punkt der Kofinanzierungsanteile in EU-geförderten Maßnahmen zu folgen, wonach der Bund die Kofinanzierungsanteile vollständig für die Länder übernehmen soll?
An welche Voraussetzungen wird die Gewährung der Investitionsförderung an Nordrhein-Westfalen geknüpft?
a) Welche Investitionen sollen hiervon gefördert werden?
b) Welche konkreten Ziele sollen mit den Geldern erreicht werden, und wie soll der Erfolg der Maßnahmen gemessen und beurteilt werden?
c) Wie und durch wen soll die ordnungsgemäße Mittelverwendung überprüft werden?
An welche Voraussetzungen wird die Gewährung der Ergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Kohleländer Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt geknüpft?
a) Welche Projekte sollen hiermit gefördert werden?
b) Welche konkreten Ziele sollen mit den Geldern erreicht werden, und wie soll der Erfolg der Maßnahmen gemessen und beurteilt werden?
c) Sollen die Mittel auch für nichtinvestive Zwecke genutzt werden können?
d) Wie und durch wen soll die vereinbarte Mittelverwendung überprüft werden?
Sind die für die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Leuchtturmprojekte benötigten 1,3 Mrd. Euro pro Jahr bereits im Bundeshaushalt 2020 und in der Finanzplanung des Bundes enthalten?
Aus welchen Haushaltstiteln welcher Ressorts sollen die vereinbarten Leuchtturmprojekte jeweils finanziert werden?
Wie viel Prozent des jeweiligen Titelansatzes wird die Finanzierung der Leuchtturmprojekte ausmachen?
Sind zur Finanzierung der Leuchtturmprojekte Umschichtungen zugunsten der betroffenen Haushaltstitel notwendig?
Bei welchen Titeln sollen dafür in der Finanzplanung die Mittelansätze abgesenkt werden?
Sind zur Umsetzung der Leuchtturmprojekte im Bereich Infrastruktur Änderungen bzw. Anpassungen des Bundesverkehrswegeplans notwendig?
Müssen zu Gunsten der Leuchtturmprojekte andere Vorhaben zeitlich gestreckt oder ganz verschoben werden?