Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129b des Strafgesetzbuchs mit Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des Strafgesetzbuchs sowie sonstige Terrorismusverfahren im Jahr 2018“ auf Bundestagsdrucksache 19/9773 erklärte die Bundesregierung, dass im vergangenen Jahr Verfahren nach § 129b des Strafgesetzbuchs (StGB) mit dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie gegen fünf Gruppierungen geführt wurden.
Neben der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und den Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) sind dies die in Nigeria aktiven Gruppierungen „Niger Delta Militants (Iceland-Kult) und Niger Delta Avengers sowie das der pakistanischen Regierung angehörende Mutahida Qaumi Movement (MQM).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten schon die Anwendung des deutschen Staatsschutzrechts gegen nichtstaatliche Konfliktparteien bei innerstaatlichen bewaffneten Konflikten im Ausland, wie in der Türkei oder auf Sri Lanka, für unangebracht.
Dass das deutsche Staatsschutzrecht nun auch gegen Milizen im erdölreichen Nigerdelta und eine liberale Regierungspartei in Pakistan zur Anwendung kommt, bestärkt die Fragestellerinnen und Fragesteller in der Auffassung, dass es sich beim § 129b StGB, dessen Anwendung schließlich einer Verfolgungsermächtigung der Bundesregierung bedarf, in erster Linie um ein Instrument deutscher Außenpolitik handelt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Mutahida Qaumi Movement (MQM)?
Welche politische Ausrichtung hat die MQM nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Rolle spielt das MQM in der pakistanischen Innenpolitik nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche primäre Wählerbasis hat das MQM nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie schnitt das MQM seit seiner Gründung nach Kenntnis der Bundesregierung bei Wahlen ab?
Wann gehörte das MQM nach Kenntnis der Bundesregierung welchen Regierungen an?
Inwieweit verfügt das MQM nach Kenntnis der Bundesregierung über bewaffnete Kräfte?
Inwieweit ist das MQM nach Kenntnis der Bundesregierung in Gewaltakte verwickelt?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen dem MQM und mutmaßlichen terroristischen Organisationen (bitte benennen)?
Welche Abspaltungen des MQM gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwieweit sind diese in Gewaltakte oder terroristische Aktivitäten verwickelt?
Inwieweit verfügt das MQM nach Kenntnis der Bundesregierung über Mitglieder oder Anhänger in der Bundesrepublik Deutschland, und in welcher Form betätigten sich diese gegebenenfalls für diese Bewegung?
Inwiefern haben das MQM oder einzelne seiner Anhänger nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßlich Straftaten zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher Staatsangehöriger begangen oder auf andere Weise außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland geschadet?
Womit begründet die Bundesregierung inhaltlich den Erlass einer Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB gegen das MQM?
Was genau ist der Anlass des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft nach § 129b StGB gegen das MQM?
Zu welchem Ergebnis führte das Ermittlungsverfahren gegen das MQM?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Hintergrund des Konfliktes im Nigerdelta und die verschiedenen politischen Akteure?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Niger Delta Militants (Iceland-Kult)?
Welche Rolle spielen die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) nach Kenntnis der Bundesregierung im Konflikt am Niger Delta?
Welche politische Ausrichtung und Zielstellung haben die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wann und durch wen wurden die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) gegründet, und über welche personelle Stärke und welche Form der Organisation verfügen sie?
Über welche bewaffneten Kräfte verfügen die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit sind die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) nach Kenntnis der Bundesregierung in welche Gewaltakte welcher Art verwickelt?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den Niger Delta Militants (Iceland-Kult) und mutmaßlichen terroristischen Organisationen (bitte benennen)?
Inwieweit verfügen die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) nach Kenntnis der Bundesregierung über Mitglieder oder Anhänger in der Bundesrepublik Deutschland, und in welcher Form betätigten sich diese gegebenenfalls für diese Gruppierung?
Inwiefern haben die Niger Delta Militants (Iceland-Kult) nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßlich Straftaten zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher Staatsangehöriger begangen oder auf andere Weise Interessen der Bundesrepublik Deutschland geschädigt?
Womit begründet die Bundesregierung inhaltlich den Erlass einer Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB gegen die Niger Delta Militants (Iceland-Kult)?
Was genau ist der Anlass des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft nach § 129b StGB gegen die Niger Delta Militants (Iceland-Kult)?
Zu welchem Ergebnis führte das Ermittlungsverfahren gegen die Niger Delta Militants (Iceland-Kult)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Niger Delta Avengers?
Welche Rolle spielen die Niger Delta Avengers nach Kenntnis der Bundesregierung im Konflikt am Niger Delta?
Welche politische Ausrichtung und Zielstellung haben die Niger Delta Avengers nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wann und durch wen wurden die Niger Delta Avengers gegründet, und über welche personelle Stärke und welche Form der Organisation verfügen sie?
Über welche bewaffnete Kräfte verfügen die Niger Delta Avengers nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit sind die Niger Delta Avengers nach Kenntnis der Bundesregierung in welche Gewaltakte welcher Art verwickelt?
Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den Niger Delta Avengers und mutmaßlichen terroristischen Organisationen (bitte benennen)?
Inwieweit verfügen die Niger Delta Avengers nach Kenntnis der Bundesregierung über Mitglieder oder Anhänger in der Bundesrepublik Deutschland, und in welcher Form betätigten sich diese gegebenenfalls für diese Gruppierung?
Inwiefern haben die Niger Delta Avengers nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßlich Straftaten zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland oder deutscher Staatsangehöriger begangen oder auf andere Weise Interessen der Bundesrepublik Deutschland geschädigt?
Womit begründet die Bundesregierung inhaltlich den Erlass einer Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB gegen die Niger Delta Avengers?
Was genau ist der Anlass des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft nach § 129b StGB gegen die Niger Delta Avengers?
Zu welchem Ergebnis führte das Ermittlungsverfahren gegen die Niger Delta Avengers?
Worin unterscheiden sich die Niger Delta Avengers und die Niger Delta Militants (Iceland Cult) nach Kenntnis der Bundesregierung vom Movement for the Emancipation of the Niger Delta (MEND), und mit welcher inhaltlichen Begründung und aufgrund welcher Überlegungen entsprach das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Falle des MEND anders als bei den Niger Delta Avengers und Niger Delta Militants (Iceland-Kult) dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft auf Erlass einer Verfolgungsermächtigung nicht (Bundestagsdrucksache 19/9773, S. 28)?