Stand und Entwicklung der Pressefreiheit
der Abgeordneten Doris Achelwilm, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Martina Renner, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Lage der Presse- und Medienfreiheit verschlechtert sich in besorgniserregender Weise (www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/hetzegegen-medienschaffende/). Vor kurzem wurde die Journalistin Lyra McKee während ihrer Arbeit in der nordirischen Stadt Londonderry erschossen. Im Jahr 2018 wurde der slowakische Investigativjournalist Ján Kuciak, der über Korruption, Steuerhinterziehung und Verbindungen zwischen der slowakischen Politik und italienischer Mafia recherchiert hatte, ermordet. Wenige Monate zuvor wurde in Malta Daphne Caruana Galizia durch eine Autobombe getötet. Die Investigativjournalistin hatte über Korruption und Geldwäsche berichtet. Zuvor war sie – wie andere maltesische Journalistinnen bzw. Journalisten – wegen unliebsamer Enthüllungen über Politikerinnen bzw. Politiker mit Verleumdungsklagen überzogen worden. „Beleidigung des Staatsoberhaupts“ und viel häufiger noch der Vorwurf der Terrorismuspropaganda oder Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen bieten auch in der Türkei Einfallstore, um regierungskritische Stimmen einzuschüchtern (www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/ Presse/Downloads/Jahresbilanz/181217_Jahresbilanz2018.pdf). Auch gegen mehrere deutsche Journalistinnen bzw. Journalisten werden aktuell in der Türkei Ermittlungsverfahren wegen sogenannter Terrorpropaganda geführt. Deniz Yücel berichtete unlängst von Folterungen während seiner Haftzeit. Anderen Korrespondenten wurden unter öffentlichen Drohungen die Akkreditierung entzogen und ihre Arbeit somit unterbunden (www.djv.de/startseite/service/blogs- undintranet/djv-blog/detail/article/zwei-drittel-rueckzieher.html). Insgesamt sind in der Türkei über 100 Journalistinnen bzw. Journalisten inhaftiert. In Serbien agieren Präsident Vučić und andere Regierungsvertreterinnen bzw. Regierungsvertreter gegen Journalistinnen bzw. Journalisten. In Polen hat 2015 die rechte PiS-Regierung 230 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Medien ausgetauscht und diese in sogenannte nationale Kulturinstitute umgewandelt. Auch das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem Ungarns hat seine Unabhängigkeit verloren, indem es mit der staatlichen Nachrichtenagentur MTI verschränkt und eine Medienaufsichtsbehörde installiert wurde, die regierungskritische Berichterstattung sanktionieren kann. Mittlerweile werden 78 Prozent der Umsätze in der Politikberichterstattung von staatlichen oder staatsnahen Medien erwirtschaftet (https://mertek.eu/en/2019/05/02/fidesz-friendly-media-dominate-every where/). In Österreich griff die rechte Regierungspartei FPÖ immer wieder gezielt den ORF und bekannte Journalisten wie Armin Wolf an. Und auch in Deutschland gerät die Pressefreiheit zunehmend unter Druck – durch rechte Mobilisierung und Aufmärsche, aber aus Sicht der Fragesteller auch durch Sicherheitsbehörden und Geheimdienste (www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Presse/ Downloads/Ranglisten/Rangliste_2019/190417_Nahaufnahme2019_FINAL. pdf).
Journalistinnen und Journalisten sind Berufsgeheimnisträgerinnen bzw. Berufsgeheimnisträger. Doch der notwendige Schutz ihrer Informationen wird rechtlich aus Sicht der Fragesteller nicht immer gewährleistet. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller den Löschdruck gegen illegale Inhalte einseitig auf die Betreiber sozialer Netzwerke verlagert, sodass ein „Overblocking“ rechtmäßiger Inhalte ökonomisch attraktiv ist, um Strafen zu entgehen. Die NetzDG-Transparenzberichte zeigen, dass Unternehmen viele Inhalte löschen, die eigentlich legal sind, wenngleich genaue Kennzahlen hierzu nicht berichtspflichtig sind gemäß des NetzDG (www. reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/netzdg-fuehrt- offenbarzu-overblocking/). Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen zum Beispiel Facebook die Profile von Journalistinnen bzw. Journalisten sperrt, insbesondere von Medienschaffenden im Exil (www.reporter-ohne-grenzen.de/vietnam/ allemeldungen/meldung/kritiker-ueber-facebook-verfolgt/).
Nach wie vor fehlt nach Ansicht der Fragesteller ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower-Schutzgesetz). Mit der nun vorliegenden EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, muss auch in Deutschland ein wirksamer Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblowern gewährleistet werden, sofern sie Verstöße gegen europarechtliche Bestimmungen aufdecken.
Menschenrechtsorganisationen empfehlen den Mitgliedstaaten, die Richtlinie bei der Umsetzung dahingehend auszuweiten, dass auch geschützt ist, wer Verstöße gegen nationales Recht meldet (www.whistleblower-net.de/blog/2019/04/17/deutschland-braucht- einumfassendes-hinweisgeberschutzgesetz/).
Mit „Datenhehlerei“ (§ 202d des Strafgesetzbuchs – StGB) wurde sogar ein neuer Straftatbestand eingeführt, der zwar Ausnahmen für Journalistinnen und Journalisten vorsieht, sich nach Ansicht der Fragesteller aber grundsätzlich auch gegen Informantinnen und Informanten und Medienschaffende mit und ohne Presseausweis (etwa Bloggerinnen und Blogger) anwenden lässt (https://freiheitsrechte. org/datenhehlerei/). Skandalös ist nach Ansicht der Fragesteller aktuell das Ermittlungsverfahren gegen den Chefredakteur des Recherchebüros Correctiv wegen angeblicher Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit den Recherchen zum Cum-Ex-Steuerbetrug (www.ndr.de/nach richten/hamburg/Ermittlungen-gegen-Correctiv-Chefredakteur,cumexfiles124. html).
Außerdem plant das Bundesinnenministerium des Innern, für Bau und Heimat die Einführung eines neuen § 126a im StGB, mit dem gegen Darknet-Kriminalität vorgegangen werden soll (https://netzpolitik.org/2019/it-sicherheitsgesetz-2-0-wir- veroeffentlichen-den-entwurf-der-das-bsi-zur-hackerbehoerde-machen-soll/). Von IT-Strafrechtsexpertinnen und IT-Strafrechtsexperten und Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern wird jedoch kritisiert, dass mit dieser Vorschrift, die im Wortlaut nicht der verabschiedeten Version des Bundesrates, sondern einer im Bundesrat gescheiterten bayerischen Version entspricht (Bundesratsdrucksache 33/19), auch aus Sicht der Fragesteller legitime Zwecke des Darknets kriminalisiert werden, wie die für Journalistinnen und Journalisten wichtigen Whistleblowing-Plattformen (www.lto.de/recht/hintergruende/h/ bundesrat-strafrecht-fuer-darknet-strafbarkeitsluecke-kriminalisierung/). Die Strafnorm wäre darüber hinaus auch auf Anonymisierungsdienstleister wie zum Beispiel VPN-Betreiber anwendbar, auf deren Integrität und Schutz Journalistinnen und Journalisten während Recherchen angewiesen sind (www.zeit.de/digital/ datenschutz/2019-03/tor-netzwerk-darknet-gesetzentwurf-strafverfolgung- internetkriminalitaet-anonymitaet).
Auch bei neuen Befugnissen im Polizei-, Straf- und Nachrichtendienstenrecht, beispielsweise der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), wird aus Sicht der Fragesteller die Vertraulichkeit der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten als Berufsgeheimnisträgerinnen bzw. Berufsgeheimnisträger und ihren Informantinnen und Informanten aus Sicht der Fragesteller nicht ausreichend geschützt (mmm.verdi.de/beruf/polizeigesetze-erschweren-presse arbeit-57217). Unter anderem seit der Einführung der Quellen-TKÜ im Strafverfahren ist es möglich, verschlüsselte Kommunikation zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen abzuhören, und damit an Informationen zu gelangen, über die Journalistinnen und Journalisten vor Gericht das Zeugnis verweigern dürften (www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/20170531_ Stellungnahme_Quellen_TKUE_Online_Durchsuchung_ROG.pdf). Zudem ermöglicht das BND-Gesetz, im Ausland lebende Journalistinnen und Journalisten auszuspionieren (www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-bespitzelte-offenbar- auslaendische-journalisten-a-1136134.html). Dadurch wird insgesamt der Schutz von Informantinnen und Informanten ausgehöhlt und die Freiheit journalistischer Arbeit sowie die Wahrscheinlichkeit, sensible Informationen zu erhalten, verringert.
Im Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für ein „Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) und der Bundesnachrichtendienst (BND) die Befugnisse zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung gegeben werden. Auch von der Online-Durchsuchung sollen Medienschaffende im Sinne des § 53 der Strafprozessordnung (StPO) nicht mehr allgemein ausgenommen werden – anders als etwa im Strafverfahren gemäß § 100d Absatz 5 StPO (https://netzpolitik.org/2019/wir-veroeffentlichen-den- gesetzentwurf-seehofer-will-staatstrojaner-fuer-den-verfassungsschutz/). Damit würde es den deutschen Geheimdiensten unter anderem erlaubt werden, die Server von Verlagen und Rundfunksendern zu hacken und verdeckt zu durchsuchen.
Im Jahr 2018 wurde außerdem bekannt, dass Überwachungssoftware der deutschen Firma FinFisher in der Türkei gegen Oppositionelle eingesetzt wurde (www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-deutsche-spaeh-software- gegentuerkische-oppositionelle-eingesetzt-1.3979824). Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben jedoch bis heute keine Informationen darüber, wie die Software von den türkischen Behörden genutzt werden konnte, obwohl der Export der Software genehmigungspflichtig war und die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen solchen Export nicht genehmigt hat (Antworten auf die Schriftlichen Fragen auf Bundestagsdrucksachen 19/2334, Frage 46, 19/3384, Frage 190, 19/2610, Frage 50, 19/2419, Frage 39).
Lücken bestehen auch in Sachen Informationsbeschaffung von öffentlichen Stellen, da flächendeckende Informationsfreiheitsgesetze und effektive Presseauskunftsrechte sowie klare gesetzliche Regelungen gegenüber Bundesbehörden fehlen, wie nach Ansicht der Fragesteller eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gezeigt hat (42. Sitzung des Innenausschusses am 11. März 2019). Das führt dazu, dass die Auskünfte der Bundesbehörden nur noch dem aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) abgeleiteten Minimalstandard entsprechen müssen, was einen deutlichen Unterschied zu Landesbehörden darstellt, die Presseanfragen weitaus ausführlicher und genauer beantworten müssen. Auch unternehmen Bundesbehörden aus Sicht der Fragesteller langwierige und kostenintensive Anstrengungen, um ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung oder zur Gewährung von Zugang zu amtlichen Informationen zu umgehen (Bundestagsdrucksache 19/2687).
All dies geschieht vor dem Hintergrund des sich seit Jahrzehnten verschärfenden ökonomischen Drucks auf die Medien. Sinkende Zeitungsauflagen und Anzeigenerlöse, Medien- und Mediennutzungswandel bedrohen Printverlage und insbesondere den Lokaljournalismus. Zusammenlegungen von Redaktionen und Arbeitsverdichtung erhöhen das Risiko ökonomischer Vielfaltsgefährdungen und verengen den Raum für unabhängigen Journalismus. Obwohl der Gesetzgeber nach Ansicht der Fragesteller verpflichtet ist, Konzentrationsprozessen im Rundfunk aktiv vorzubeugen und auch zur Förderung anderer Mediengattungen durchaus Handlungsmöglichkeiten für ihn bestehen (www.tlm.de/fileadmin/user_ upload/Infothek/Presse/2019/17PM_Praesentation_EMR-Studie_Anlage.pdf, S. 11 f.; Sachstand des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: Modelle zur Förderung lokaler Medienvielfalt in EU-Mitgliedstaaten, WD 10 – 3000 – 038/19), sind bislang hier keine wirksamen Initiativen zur medialen Vielfaltssicherung auf lokaler und regionaler Ebene bekannt.
Auf EU-Ebene wird versucht, der Zuspitzung der Arbeitssituation von Journalistinnen und Journalisten durch Pilotprojekte zu begegnen, um insbesondere investigativen Journalismus in Europa zu unterstützen sowie ein Frühwarnsystem einzuführen, das auf Verstöße gegen die Pressefreiheit reagiert. Dass auch auf Bundesebene akuter Handlungsbedarf besteht, legen aus Sicht der Fragesteller diverse aktuelle Verstöße gegen das Presserecht nahe. So wurden wiederholt Fälle jahrelanger rechtlich streitiger Überwachung von Journalistinnen und Journalisten bekannt, die zur rechtsextremen Szene recherchierten (www.lvz.de/Leipzig/Lokales/ Leipziger-Abhoerskandal-360-Gespraeche-mit-Berufsgeheimnistraegern-belauscht; www.taz.de/!5058749/). Bei einer rechten Demonstration in Dresden wurde 2018 – offenbar aus Unkenntnis der Rechtslage im Presserecht – ein Fernsehteam durch die Polizei festgehalten und an der Arbeit gehindert (www.spiegel.de/ panorama/justiz/zdf-team-in-dresden-vorfaelle-die-fragen-aufwerfen-a-1224558. html). Auch im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg im Jahr 2017 wurden Dutzende Reporterinnen bzw. Reporter aus Sicht der Fragesteller zu Unrecht an der Berichterstattung gehindert. Ihnen wurde aufgrund teilweise falscher Informationen in den Datenbanken der Sicherheitsbehörden die Akkreditierung verweigert (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-08/g20-gipfel- journalisten-akkreditierung-bka), woraufhin im Bundespresseamt ein Akkreditierungsbeauftragter eingeführt wurde (www.zeit.de/gesellschaft/2017-11/g20- akkreditierungen-bundespresseamt-akkreditierungsbeauftragten). Während des G20-Gipfels setzte die Polizei in einigen Fällen Schlagstöcke und Pfefferspray gegen Medienvertreterinnen bzw. Medienvertreter ein (www.taz.de/!5436980/) und forderte im Nachhinein zahlreiche Redaktionen auf, Bildmaterial für Ermittlungen zur Verfügung zu stellen (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/ medienpolitik/G20Polizei-will-Aufnahmen-von-Journalisten,gzwanzig356.html). Während Drohungen und physische Angriffe auf Pressevertreterinnen bzw. Pressevertreter seit einigen Jahren erheblich zunehmen (www.ecpmf.eu/files/ feindbild_3_-_rueckblick_2018.pdf ECPMF), füllt die Polizei ihre Schutzfunktion gegenüber Medienvertreterinnen und Medienvertretern aus Sicht der Fragesteller nicht zuverlässig aus (www.journalist-magazin.de/hintergrund/ lehrenaus-chemnitz). Die Dunkelziffer nicht angezeigter Übergriffe auf Journalistinnen bzw. Journalisten ist beträchtlich (www.ecpmf.eu/files/feindbild_presse_web. pdf).
Auf internationaler Ebene fordern Verbände und Medienschaffende seit langem die Einrichtung eines UN-Sonderbeauftragten beim Generalsekretär der UN für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten. Ein entsprechender einstimmiger Beschluss des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/12781) aus dem Jahr 2017 wurde bislang noch nicht umgesetzt.
Wo Medien der Einblick verwehrt wird und sie in der Konsequenz auch nicht über potenzielle Missstände berichten können, findet keine demokratische Meinungsbildung und öffentliche Kontrolle statt. Es ist Aufgabe des Staates, das verfassungsmäßige Recht auf Pressefreiheit und Meinungsvielfalt strukturell zu garantieren. Ohne freien Informationsfluss und geschützte Rahmenbedingungen in der journalistischen Arbeit sind die Pressefreiheit und letztlich demokratische Grundrechte gefährdet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Stand und Entwicklung der Pressefreiheit in der EU, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Stand und Entwicklung der Pressefreiheit in Deutschland, und wenn ja, welche?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Besorgnis von „Reporter ohne Grenzen“, die im aktuellen Jahresbericht konstatieren: „Die zweitstärkste Verschlechterung hatte die Region EU und Balkan zu verzeichnen“?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus in Bezug auf die europäische Gesetzgebung, und welche konkreten Initiativen wird die Regierung auf EU-Ebene ergreifen?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen europäischer Gremien mit den Staaten a) Ungarn, b) Polen, c) Österreich, d) Malta, e) Slowakei, f) Tschechien und g) Serbien im vergangenen Jahr über die Gefährdung der Pressefreiheit ausgetauscht, mit welchen Ergebnissen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass die EU-Kommission in ihren regelmäßigen Berichten zu den Mitgliedstaaten keine Aussagen zur Pressefreiheit oder zu ökonomischen Medienfreiheitsproblemen in den jeweiligen Ländern trifft?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik von Nichtregierungsorganisationen, dass in den Fortschrittsberichten zu EU-Beitrittskandidaten lediglich allgemeine Pressefreiheitsprobleme beschrieben werden, aber zum Beispiel im Falle Serbiens nicht die direkte Verantwortlichkeit von Präsident Vučić für Drohungen gegen einzelne Journalistinnen bzw. Journalisten und Medien?
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Foltervorwürfe des Journalisten Deniz Yücel gegen das sogenannte Gefängnis Silivri 9, und welche diplomatischen Schritte wurden seit Bekanntwerden seitens der Bundesregierung eingeleitet?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über „Schwarze Listen“ (www.n- tv.de/politik/Tuerkei-uebergibt-Merkel-Terrorliste-article20645440.html) und vergleichbare Instrumente des türkischen Geheimdienstes MIT, des Presseamtes oder der für die Botschaften und Konsulate zuständigen Stellen in Bezug auf deutsche Journalistinnen bzw. Journalisten?
Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass seit dem Putschversuch 2017 und den von Präsident Erdoğan veranlassten Verhaftungen nach wie vor mehrere Korrespondentinnen bzw. Korrespondenten deutscher Medien auf eine Verlängerung ihrer Pressekarte bzw. Arbeitserlaubnis für die Türkei warten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Inwiefern strebt die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ eine Ausweitung der Schutzvorschriften auf Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber an, die Verstöße gegen deutsches Recht melden?
Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung im Entwurf zum 126a StGB-RefE geboten, den anvisierten Schutz von Journalistinnen und Journalisten im Absatz 4 RefE stark zu begrenzen, indem nur Handlungen ausgenommen werden sollen, die „ausschließlich“ der journalistischen Tätigkeit dienen, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber aber aus Sicht der Fragesteller überhaupt nicht in den Schutzbereich aufgenommen werden, sodass Whistleblowing-Plattformen hierunter nicht fallen, und gleichzeitig durch den weiten Anwendungsbereich des Absatzes 1 die Norm in der strafrechtlichen Praxis auch auf Anonymisierungsdienste wie Tor oder VPN-Dienste angewendet werden könnte?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung verstärkt für die Schaffung einer oder eines UN-Sonderbeauftragten beim Generalsekretär der UN für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten ein, wie es der Deutsche Bundestag einstimmig gefordert hatte, wie bewertet die Bundesregierung den Fortschritt der Bemühungen auf UN-Ebene für eine solche Beauftragte bzw. einen solchen Beauftragten und wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung, Mitglied in der UN-„Group of Friends on Safety of Journalists“ zu werden?
Hat die Bundesregierung Pläne zum besseren Schutz der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten, insbesondere zur Einschränkung polizei- und geheimdienstlicher Überwachung der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten im In- und Ausland durch BND, LfV, BfV, die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) oder geplante Staatstrojaner, und wenn ja, welche?
Wie stellt die Bundesregierung (über die vertragliche Zusicherung von Unternehmen hinausgehend) sicher, dass von ihr genehmigte Exporte von Überwachungssoftware dieser deutschen Unternehmen an ausländische Staaten nicht gegen in Deutschland lebende, ausländische Exil-Journalistinnen bzw. Exil-Journalisten eingesetzt werden?
Warum ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, den deutschen Geheimdiensten – LfV, BfV, BND – gemäß den Plänen für ein „Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in Einzelfällen das Recht zu geben, auch bei Medienschaffenden gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StPO in Einzelfällen eine Online-Durchsuchung durchführen zu können?
Plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um den Straftatbestand der „Datenhehlerei“ anzupassen, um Presse- und Rundfunkfreiheit zu gewährleisten und Whistleblowerinnen und Whistleblower vor Strafverfolgung zu schützen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung von Straf- und Gewalttaten gegen Medienvertreterinnen bzw. Medienvertreter seit 2015, und wie bewertet sie diese?
In welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen tauschen sich die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Stellen mit Journalistinnenverbänden bzw. Journalistenverbänden, Gewerkschaften und Personalvertretungen zur Problematik erschwerter Bedingungen journalistischer Arbeit aus?
Was unternimmt die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei, um Polizeivollzugsbeamte in vorschriftsmäßigem Verhalten gegenüber Presseangehörigen zu schulen?
Seit wann ist der bzw. die Akkreditierungsbeauftragte im Bundespresseamt im Amt, nach welchem Verfahren wird der bzw. die Akkreditierungsbeauftragte tätig, und in wie vielen Fällen musste er bzw. sie seitdem tätig werden, zum Beispiel weil Journalistinnen bzw. Journalisten die Akkreditierung für Veranstaltungen verweigert werden sollte?
a) In wie vielen dieser Fälle wurde eine Akkreditierung nach Einschalten des bzw. der Akkreditierungsbeauftragten dann gewährt?
b) Gab es Korrekturen in den Fällen, in denen eine Akkreditierung zunächst verweigert werden sollte, und wenn ja, wie viele?
c) In wie vielen Fällen wurde eine Akkreditierung auch nach Einschalten des bzw. der Akkreditierungsbeauftragten verweigert? Was waren jeweils die Gründe für die Ablehnung?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um herauszufinden, ob es aufgrund des NetzDG zu einem „Overblocking“ auf sozialen Netzwerken von rechtmäßigen Inhalten auf Basis der Community Standards kommt, was nicht Gegenstand der gemäß dem NetzDG halbjährlich zu übermittelnden Transparenzberichte ist?
Wie und wann plant die Bundesregierung, ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen, auf sozialen Netzwerken „die vertraglichen Rechte der Nutzer [zu] stärken, z. B. gegen unberechtigte Löschungen und Sperrungen“?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Änderung des seit 2013 fehlenden Rechtsanspruchs der Presse auf schnellen und umfassenden Zugang zu Informationen von Bundesbehörden?
Welche Aktivitäten betreibt die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, um die zunehmende Medienkonzentration aufzuhalten und die lokale und überregionale Presse- und Rundfunkvielfalt auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten in Deutschland langfristig zu garantieren?
Was unternimmt die Bundesregierung und was beabsichtigt sie künftig zu unternehmen, um zum Erhalt bzw. der Schaffung vielfältiger lokaler Medienlandschaften beizutragen bzw. neue Modelle zur Finanzierung von Qualitätsjournalismus jenseits von ökonomischer oder politischer Einflussnahme zu fördern?