Evaluierung des Programms „Aufstiegsstipendium“
der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung (Bundestagsdrucksache 16/7750) hat die Bundesregierung das Programm „Aufstiegsstipendium“ aufgelegt, um für berufserfahrene Frauen und Männer, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind, einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums zu schaffen und damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte zu verbessern. Durch die Aufstiegsstipendien sollte auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung erhöht werden. Die Stipendiaten bekommen im Falle eines berufsbegleitenden Studiums 1 700 Euro im Jahr, Vollzeitstudierende erhalten monatlich 650 Euro pauschal und ein Büchergeld von 80 Euro. Bei der Betreuung von Kindern unter 10 Jahren kann eine Pauschale von 113 Euro für das erste und jeweils 85 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.
Mittlerweile wurden bereits drei Auswahlrunden abgeschlossen. Die aktuelle Auswahlrunde lief bis Februar 2010. Ein gutes Jahr nach der Einführung des „Aufstiegsstipendiums“ besteht die Notwendigkeit einer ersten Evaluierung, um die bisherige Wirkung dieses neuen Instrumentes beurteilen zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie hoch war die Summe der öffentlichen Mittel, die für die Anlaufphase und die Öffentlichkeitsarbeit für das „Aufstiegsstipendium“ ausgegeben wurde?
Wie hoch sind die Mittel, die die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) für die Durchführung des Programmes vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekommt?
Welche Mittel sind vorgesehen für die Evaluierung des Programms?
Wie hoch war die Summe der öffentlichen Mittel, die für die tatsächlichen Aufstiegsstipendien in den Jahren 2008 und 2009 jeweils ausgegeben wurde?
Welche Summe an öffentlichen Mitteln ist für das Programm insgesamt für das Jahr 2010 vorgesehen, und welcher Anteil dieser Summe soll für die tatsächlichen Aufstiegsstipendien verwendet werden?
Wie viele Aufstiegsstipendien sind bei den bisherigen drei Auswahlrunden jeweils bewilligt worden, und wie viele Bewerber gab es jeweils dafür (bitte mit Angaben je Auswahlrunde)?
Gibt es schon entsprechende Zahlen für die vierte Auswahlrunde, die bis Anfang Februar 2010 lief (Bewerber und bewilligte Stipendien)?
Wie viele Aufstiegsstipendiaten haben in den jeweiligen Auswahlrunden Vollzeitstipendien bekommen, und wie viele haben das Aufstiegsstipendium für ein berufsbegleitendes Studium erhalten?
Wie viele der Bewerber beziehungsweise der Aufstiegsstipendiaten haben Kinder, beziehungsweise wie viele davon haben in den jeweiligen Auswahlrunden die Kinderzuschläge beantragt beziehungsweise in Anspruch genommen?
Wie viele der Bewerber und wie viele der Aufstiegsstipendiaten in den jeweiligen Auswahlrunden waren Menschen mit Behinderung?
Wie verteilen sich die Bewerberzahlen und die Anzahl der bewilligten Aufstiegsstipendien in den jeweiligen Auswahlrunden nach Bundesländern?
Wie verteilen sich die Bewerberzahlen und die Anzahl der bewilligten Aufstiegsstipendien in den jeweiligen Auswahlrunden nach Studiengängen?
Wie sieht die Altersstruktur der Bewerber beziehungsweise der Aufstiegsstipendiaten in den jeweiligen Auswahlrunden aus?
Für welchen Zeitraum sind die erteilten Aufstiegsstipendien in Aussicht gestellt beziehungsweise bewilligt worden (Tabelle über die Dauer der Förderung)?
Wie erfolgt nach zwölf Monaten die Überprüfung, ob die Fördervoraussetzungen noch bestehen?
Bei wie vielen Bewerbern und bei wie vielen Aufstiegsstipendiaten handelt es sich um ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz?
Wie viele Aufstiegsstipendiaten sind aufgrund guter Leistungen und wie viele aufgrund begründeter Vorschläge eines Betriebes in den jeweiligen Auswahlrunden bewilligt worden?
Wie haben sich die Zahlen der Studienanfänger aus einer beruflichen Qualifikation heraus, das heißt, ohne allgemeine Hochschulreife, in den Jahren 2007, 2008 und 2009 entwickelt?
Kann die Bundesregierung nach dem ersten Jahr des Programms „Aufstiegsstipendium“ belegen, dass es dadurch einen Zuwachs der Zugangsquote beruflich Qualifizierter ohne Abitur an deutschen Hochschulen gegeben hat?
Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, aus den Erfahrungen mit dem Abruf der Aufstiegsstipendien einen einkommensabhängigen Rechtsanspruch im Rahmen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zu entwickeln?