Deutsche Unternehmen im Spannungsfeld zwischen USA und Iran
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Dr. Marcel Klinge, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Sitta, Judith Skudelny, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 8. Mai 2018 gab der Präsident der Vereinigten Staaten, Donald Trump, die Entscheidung bekannt, dass sich die USA aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) zurückziehen und bislang ausgesetzte US-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft treten werden.
Im August 2018 wurden die ersten dieser Sanktionen in Kraft gesetzt und im November noch einmal verschärft. Darunter fiel die Warnung der amerikanischen Regierung, Unternehmen, die Geschäfte im Iran oder mit iranischen Unternehmen im Ausland machen, mit Handelsverboten zu belegen.
Die Europäische Union und somit auch der Mitgliedstaat Deutschland halten am Nuklearabkommen JCPOA fest und unterstützen somit auch keine der von den USA wieder eingeführten bzw. verschärften Wirtschaftssanktionen. Als Reaktion auf die Sanktionen der USA hat die EU ihre Blocking-Verordnung aktualisiert, um europäische Firmen zu schützen. Ziel ist es, die Interessen der in Iran investierenden Unternehmen zu wahren und zu zeigen, dass die EU weiterhin an dem Atomabkommen mit Iran festhält (Delegierte Verordnung (EU) 2018/1100 der Kommission vom 6. Juni 2018 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassener Rechtsakte sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen).
„Der SPIEGEL“ berichtete am 15. März 2019 von der iranischen Nationalbank Melli, der die Deutsche Telekom AG aus Sorge vor amerikanischen Repressionen und Reputationsschaden alle Telefon- und Internetanschlüsse fristlos kündigte. Das Bankhaus steht auf der Sanktionsliste der USA. Auch der Aufzugbauer Kone stoppte den Wartungsvertrag in dem Gebäude in Hamburg, in dem die Bank ansässig ist. Ähnlich verlief es bei anderen Zweigstellen iranischer Firmen in Deutschland.
Die Telekom hat zugegeben, dass sie einen Reputationsschaden in den USA befürchtet, wenn sie in Deutschland die Iranfiliale beliefert.
Im Februar 2019 erstattete die Bank Anzeige bei der Bonner Staatsanwaltschaft. Die Landgerichte Hamburg und Bonn kippten zunächst in mehreren einstweiligen Verfahren die fristlosen Kündigungen der Telekom. Möglicherweise könnte die Telekom EU-Recht verletzt haben. Die EU-Kommission wurde von der Bank eingeschaltet (www.spiegel.de/plus/telekom-warum-die-iranische-bank-melli-mit-demnetzbetreiber-streitet-a-00000000-0002-0001-0000-000162913148).
Die Telekom und deren Telekommunikationsdienstleistungen gehören zu den sogenannten kritischen Infrastrukturen Deutschlands. Als solche kommt ihnen in vielen Fällen besonderer Schutz durch die Bundesregierung zu. Als Hauptgrund für die Nichtveräußerungen von Telekom-Anteilen durch Bund und KfW gab der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier an, dass die Deutsche Telekom AG zu den Betreibern kritischer Infrastrukturen in Deutschland gehört (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4195).
Der deutsche Staat ist direkt und indirekt (KfW) Hauptanteilseigner der Deutschen Telekom AG.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Sanktionen gegen das Bankhaus Melli direkt oder indirekt betroffen?
Welche iranischen Unternehmen oder Banken klagten an deutschen Gerichten nach Kenntnis der Bundesregierung gegen Kündigungen der Deutschen Telekom seit August 2018?
Welche anderen iranischen Banken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, denen Verträge von deutschen Unternehmen gekündigt wurden, um mutmaßlichen Restriktionen durch die USA zu entgehen?
Welche iranischen Unternehmen in Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, denen Verträge von deutschen Unternehmen gekündigt wurden, um mutmaßlichen Restriktionen durch die USA zu entgehen?
Welche Gespräche fanden zwischen Vertretern und Mitarbeitern der Bundesregierung und dem Bankhaus Melli seit August 2018 statt?
Wann, und wo fanden diese statt?
Welche Gespräche fanden zwischen Vertretern und Mitarbeitern der Bundesregierung und der Deutschen Telekom AG seit August 2018 bezüglich der US-Sanktionen gegen den Iran statt?
Für wie wirksam hält die Bundesregierung die aktualisierte EU-Blocking-Verordnung?
Inwiefern ist es deutschen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, die EU-Blocking-Verordnung zu umgehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass sich deutsche Unternehmen auf deutschem Staatsgebiet direkt oder indirekt dem US-Recht unterwerfen?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Besonderen den Umstand, dass sich deutsche Unternehmen mit sogenannter kritischer Infrastruktur auf deutschem Staatsgebiet direkt oder indirekt dem US-Recht unterwerfen?
Welche binnenrechtlichen Maßnahmen gibt es von Seiten der Bundesregierung für Anbieter von kritischer Infrastruktur in Deutschland, um die Einflussnahme von Drittstaaten oder die Durchsetzung geschäftspolitischer Entscheidungen zu verhindern?
Welche zuständigen Behörden hat die Bundesregierung für die Entgegennahme und Weiterleitung von Unterrichtungen durch Unternehmen nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2271/1996 in Deutschland definiert?