Künftige Rolle von Stromspeichern in der Energiewende
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Johannes Vogel (Olpe) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung möchte gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Energiewende sauber, sicher und bezahlbar fortsetzen. Dazu soll u. a. ein zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgen. Dazu wird künftig notwendig sein, dass Stromspeicher zu Zeiten mit Spitzenlast und Spitzenerzeugung im Stromnetz Flexibilität zur Verfügung stellen. Weltweit bauen Staaten und Unternehmen zunehmend marktwirtschaftlich erneuerbare Energien aus. Dabei kommen auch vermehrt Stromspeicher zum Einsatz. Virtuelle Kraftwerke digitalisieren Verteilnetze und bieten den Betreibern die Möglichkeit, die bestehenden Netze besser zu bewirtschaften. Gleichzeitig steigt der Wunsch vieler Bürger, sich mit Eigenkapital an der Energiewende zu beteiligen. Laut dem Branchenverband BSW Solar haben sich die Preise für Solarstromspeicher seit 2013 halbiert (vgl. www.solarwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/bsw_faktenblatt_pv_2019_3.pdf). Zusammen mit den sinkenden Preisen für Photovoltaik-Anlagen ist mit einer wachsenden Nachfrage nach Stromspeichern zu rechnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Was versteht die Bundesregierung unter einem netzsynchronen Ausbau der erneuerbaren Energien?
Welche Rolle sollen nach Ansicht der Bundesregierung Mieterstrommodelle beim künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien einnehmen, auch vor dem Hintergrund neuer Vorgaben aus dem Legislativpaket „Clean Energy for all Europeans“ (https://ec.europa.eu/energy/en/topics/energy-strategy-and-energy-union/clean-energy-all-europeans)?
Was hat die Bundesregierung getan, um die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Speichertechnologien voranzubringen?
Was hat die Bundesregierung getan, um eine stärkere Marktorientierung der erneuerbaren Energien, Investitionen in Speichertechnologien und intelligente Vermarktungskonzepte zu fördern?
Was hat die Bundesregierung getan, um die EEG- und die Systemkosten so gering wie möglich zu halten?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtleistung der in Deutschland verfügbaren Stromspeicher (ohne Pumpspeicher) und deren Kapazität seit 2010 in den einzelnen Jahren entwickelt?
Mit welcher Entwicklung bei der Leistung von Stromspeichern und deren Speicherkapazität (ohne Pumpspeicher) und mit welcher Kostenentwicklung rechnet die Bundesregierung zum Jahr 2023 und zum Jahr 2028?
Wie schätzt die Bundesregierung die Kostenstruktur von gasbetriebenen Spitzenlastkraftwerken im Vergleich zu Großspeicheranlagen, vor allem Lithium-Ionen-Batteriegroßspeichern, ein?
Mit welcher Entwicklung rechnet die Bundesregierung bei den Kosten von gasbetriebenen Spitzenlastkraften im Vergleich zu Großspeicheranlagen, vor allem Lithium-Ionen-Batteriegroßspeichern, zum Jahr 2023 und zum Jahr 2028?
Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung Stromspeicher, wie z. B. der kalifornische Moss-Landing-Batteriegroßspeicher mit einer Leistung von 567 Megawatt, gasbetriebene Spitzenlastkraftwerke ersetzen?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass Stromspeicher in die zukünftige Netzplanung einbezogen werden?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtleistung der in Deutschland verfügbaren Heimspeicher und deren Kapazität seit 2010 entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Mit welcher Entwicklung bei der Leistung von Heimspeichern und deren Speicherkapazität rechnet die Bundesregierung zum Jahr 2023 und zum Jahr 2028?
Wie schätzt die Bundesregierung den Impuls, den die rund 1,5 Millionen Solarstromanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, auf die Nachfrage nach Stromspeichern und somit die Flexibilität im Stromnetz haben werden, ein (www.sonnewindwaerme.de/panorama/bsw-solarstromspeicher-schwelle-massenmarkt)?
Wie möchte die Bundesregierung die in der EU-Richtlinie zum Strommarktdesign in Artikel 15 verankerte Forderung von Verhältnismäßigkeit der Kosten und Nachweispflichten bei Stromspeichern für Prosumer umsetzen (https://ec.europa.eu/energy/en/topics/markets-and-consumers/market-legislation/electricity-market-design)?
Möchte die Bundesregierung die in der EU-Richtlinie zum Strommarktdesign in Artikel 15 angesprochenen Mehrfachanwendungen von Speichern regulatorisch unterstützen?
Sieht die Bundesregierung das „Ausschließlichkeitsprinzip“ des EEG in diesem Kontext als hinderlich, nach dem Speicher durch Teilnahme in einem Markt finanziell oder regulatorisch an der Teilnahme in einem anderen Markt behindert werden?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass auch in einem dezentralem Energiesystem Netzdienstleistungen bei Übertragungsnetzbetreibern oder Verteilnetzbetreibern bleiben sollten?
Gedenkt die Bundesregierung, mit zunehmendem Wegfall von konventionellen Kraftwerken Netzdienstleistungen wie Blindleistung oder Momentanreserve als Drittbetrieb auszuschreiben oder durch die Netzbetreiber verwalten zu lassen?