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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausgestaltung der EU-Strukturfonds ab 2007 (G-SIG: 16010928)

Auswirkungen der Kürzungen bei den EU-Strukturfondsmitteln bis 2013 auf den Aufbau Ost, vorangehende Abstimmung mit den Ländern, Anerkennung der Mehrwertsteuererhöhung als förderungswürdige Kosten, Einbeziehung privater Mittel in die nationale Kofinanzierung, Verlängerung der Aufhebung der Mittelbindungen <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.08.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/234503. 08. 2006

Ausgestaltung der EU-Strukturfonds ab 2007

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Roland Claus, Dr. Barbara Höll, Dr. Gesine Lötzsch, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Verhandlungen über die Ausgestaltung der EU-Strukturfonds für die Förderperiode 2007 bis 2013 sind abgeschlossen. Im Vergleich zur laufenden Förderperiode werden erhebliche Mittelkürzungen eintreten und neue Regeln eingeführt, die Auswirkungen auf die innerdeutsche Mittelverwendung haben. Insbesondere die EU-Förderung für den Aufbau Ost wird sich ab 2007 neu ausrichten müssen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Position hat die Bundesregierung zum Beschluss der Regionalkonferenz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder vom 27. November 2005 bezogen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, „strukturfondsgestützte Bundesprogramme nur in enger Abstimmung mit den Ländern und allenfalls dann zum Einsatz kommen (zu lassen), wenn sich daraus ein Mehrwert ihr Gestalt zusätzlicher Maßnahmen oder deren beschleunigter Durchführung ergibt und die EU-Mittel zusätzlich und nicht als Ersatz für Bundesmittel eingesetzt werden“?

Wenn sie diesem Ansinnen künftig Rechnung tragen möchte, wie bzw. wenn nicht, warum nicht?

2

In welcher Weise ist es der Bundesregierung in Brüssel gelungen, dem Wunsch der ostdeutschen Länder nachzukommen, in Anbetracht des Vereinigungsbedingt außerordentlich hohen Transferniveaus und der eintretenden Kürzungen bei EU- und nationalen Mitteln sowie der degressiven Ausgestaltung des Solidarpaktes II einschließlich der durch den Bevölkerungsrückgang im bundesstaatlichen Finanzausgleich bedingten Mindereinnahmen eine deutliche Absenkung der Ausgangswerte für den nationalen öffentlichen Nettobetrag in der Additionalitätstabelle 2007 bis 2013 gegenüber den Vergleichswerten 2000 bis 2006 durchzusetzen, und welche Konsequenzen ergeben sich aus den nunmehr vorliegenden Ergebnissen?

3

Welche Position hat die Bundesregierung zum Ansinnen der Regionalkonferenz der Regierungschefs der ostdeutschen Länder bezogen, in dem die an der Erarbeitung des Nationalen Strategischen Rahmenplanes für die Strukturfonds sowie des Nationalen Strategieplans für die Entwicklung Ländlicher Räume beteiligten Fachminister aufgefordert wurden, möglichst wenig gemeinsame Förderschwerpunkte für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds festzulegen, um für die Länder eine hohe Flexibilität des Mitteleinsatzes in Bezug auf sich verändernde Rahmenbedingungen und Herausforderungen auch während der Förderperiode zu erhalten und, wie stellt sich der aktuelle Sachstand dar, bzw. wenn sie diesem Ansinnen künftig nicht Rechnung tragen möchte, warum nicht?

4

Trifft es zu, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies, dass – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung und insbesondere mit Blick auf den Mittelabfluss – auch künftig Regionen, Kommunen und Kreise als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, die nichterstattungsfähige Mehrwertsteuer als förderfähige Kosten geltend machen können?

Falls dies nicht zutreffen sollte, wie gedenkt sie Abhilfe zu schaffen bzw. wenn sie keine Abhilfe schaffen will, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung, dass auch künftig der Bereich Sozialer Wohnungsbau durch den EFRE förderfähig sein wird, sofern dabei den Anforderungen der Lissabon-Strategie bzw. den entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien entsprochen wird, und wird Deutschland davon betroffen sein?

Wenn ja, wie ordnet sich die angesprochene Regelung in städtebauliche und raumordnungspolitische Programme, insbesondere den Stadtumbau Ost ein und, sollte Letzterer davon nicht umfasst sein, warum nicht?

6

In welcher Weise ist dem Ansinnen der ostdeutschen Regierungschefs Rechnung getragen worden die grundsätzliche Ermöglichung der Einbeziehung privater Mittel in die nationale Kofinanzierung von EU-Fördermitteln nicht durch zu hohe administrative Hürden in den Durchführungsbestimmungen zu konterkarieren und diese Option auch für die territoriale Zusammenarbeit im Rahmen des neuen Ziel 3 zu eröffnen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Ergebnis?

7

Woran scheiterte die Forderung der ostdeutschen Regierungschefs, die für die neuen EU-Mitgliedstaaten vereinbarte automatische Aufhebung der Mittelbindungen von zwei auf drei Jahre („N+3“) auch für Ostdeutschland zu verlängern, obwohl dies bereits für ostdeutsche und bayerische Interreg-Programme gilt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

Berlin, den 31. Juli 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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