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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
(insgesamt 7 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
14.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1204030.07.2019
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12040
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger,
Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe
Derzeit gibt es in Deutschland rund 6 500 Unternehmen im Sicherheitsgewerbe,
welche im Jahr 2016 einen Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro erwirtschafteten und
rund 260 000 Mitarbeiter beschäftigen (vgl. www.bdsw.de/images/statistiksatz/
Statistiksatz_BDSW_BDGW_BDLS_2019_0503.pdf). Derzeit obliegt die
staatliche Aufsicht über diesen Unternehmenssektor dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die Sicherheitswirtschaft fordert seit einigen Jahren einen
Zuständigkeitenwechsel für private Sicherheitsfirmen vom Bundeswirtschaftsministerium zum
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Durch diesen Wechsel
erhofft sich die Branche schärfere Zugangsvoraussetzungen und damit eine
Verbesserung der Qualität (www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/das-
geschaeftmit-der-sicherheit-wer-ueberwacht-die-waechter/13659074.html). Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht daher eine Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz statt
wie bisher in der Gewerbeordnung vor. Ziel ist die Verbesserung der
Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig („Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue
Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD; 19. Legislaturperiode; S. 127).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat der
Forderung über einen Zuständigkeitenwechsel bereits zugestimmt. Die
Bundesregierung hatte sich jedoch letztes Jahr darauf verständigt, erst das bundesweite
Bewacherregister, welches am 1. Juni 2019 in Kraft getreten ist, abzuwarten (vgl.:
www.behoerden-spiegel.de/2018/11/14/zustaendigkeitenwechsel-soll-kommen/). Das
Bewacherregister des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
dokumentiert an zentraler Stelle Daten zu Erlaubnissen von Gewerbetreibenden
und Zulassungen, insbesondere zu Qualifikation und Zuverlässigkeit, von
Wachpersonen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird die Bundesregierung ein Konzept für die Neuordnung der
Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe vorlegen?
Ist in diesem Zusammenhang ein eigenständiges Gesetz für das private
Sicherheitsgewerbe vorgesehen?
2. Plant die Bundesregierung, dem BMI bzw. einer Behörde aus seinem
Geschäftsbereich auch die Kompetenzen über das bundesweite
Bewacherregister zu erteilen?
Wenn ja, welche Behörde?
3. Welche konkreten Aufgaben wird das BMI zur Prüfung der Qualifikation
und Zuverlässigkeit der Beschäftigten im privaten Sicherheitssektor
übernehmen?
4. Welche Probleme bei der Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes sind
in den vergangenen Jahren aus Sicht der Bundesregierung aufgetreten?
5. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für eine
Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe und eine fachliche
Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums?
6. Welche jährlichen finanziellen und personellen Mittel sind für die Prüfung
der Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe durch die Bundesregierung und
ihre Behörden vorgesehen?
7. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualität im
Sicherheitsgewerbe weiter zu verbessern?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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