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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Mutmaßlich rechtslastige Symbole an Polizeiuniform
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1203231.07.2019
Mutmaßlich rechtslastige Symbole an Polizeiuniform
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12032
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der
Fraktion DIE LINKE.
Mutmaßlich rechtslastige Symbole an Polizeiuniform
„SPIEGEL ONLINE“ berichtete am 23. Juni 2019 über einen Bundespolizisten,
der während seines Einsatzes bei einem Neonazi-Treffen im sächsischen Ostritz
zwei Aufnäher an seiner Uniform trug, die nach Ansicht der Fragesteller
Assoziationen zur rechten Szene wecken. Einer war ein sogenanntes Kreuzritter-Patch
mit dem Leitspruch „recte faciendo neminem timeas“ („Tue recht und scheue
niemand“), der andere ein Symbol der Spartaner mit dem Motto „Molon Labe“
(„Komm und hol sie dir“). Die Bundesbereitschaftspolizei teilte am 24. Juni 2019
auf Twitter mit, der Sachverhalt werde dienstrechtlich geprüft. Ob es sich in
diesem Fall um „politisch rechtslastige Symbole“ handele, sei Gegenstand der
Ermittlungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wurden aus dem in der
Vorbemerkung beschriebenen Vorgang gezogen?
2. Zu welchem Ergebnis führten die Ermittlungen im Hinblick auf die Prüfung,
ob es sich bei den Aufnähern um politisch rechtslastige Symbole handelt?
3. Sind Bezüge des betroffenen Beamten zu rechtsextremen Verbindungen,
Strukturen oder Überzeugungen bekannt?
4. Seit wann hatten die unmittelbaren Dienstvorgesetzten des Beamten
Kenntnis vom Tragen der Aufnäher, bzw. über welchen Zeitraum wurde es
toleriert?
5. Welche ähnlich gelagerten Vorgänge mit an Uniformen,
Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugen angebrachten Symbolen oder Beschriftungen, die
im Verdacht stehen, politisch rechtslastig zu sein, gab es seit 2010 bei der
Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt, beim Zoll oder bei der
Bundeswehr (bitte alle Fälle nach Jahren und Behörden gegliedert anführen)?
a) Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zum konkreten
Sachverhalt bzw. Vorwurf machen?
b) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen
die betroffenen Personen eingeleitet?
6. Nach welchen Kriterien wird das Tragen von privaten Aufnähern oder
Ansteckern bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt, beim Zoll oder bei
der Bundeswehr genehmigt?
7. In welchen Fällen wurde das Tragen oder Anbringen nichtdienstlicher
Beschriftungen, Aufnäher, Anstecker oder Aufkleber an Uniformen,
Fahrzeugen oder Ausrüstungsgegenständen bei Angehörigen der Bundespolizei, des
Bundeskriminalamts, des Zolls und der Bundeswehr seit 2016 genehmigt,
und welchen Inhalt hatten diese Beschriftungen, Aufnäher, Anstecker oder
Aufkleber?
8. Wie viele weitere rechtsextreme Vorfälle (Äußerungen, Propagandadelikte,
andere Straftaten) seitens Angehöriger der Bundespolizei hat es seit der
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 21 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Die Polizei und die Bekämpfung des
Rechtsextremismus“ auf Bundestagsdrucksache 19/5793 bis Ende 2018 und im ersten
Halbjahr 2019 gegeben (bitte alle Fälle nach Jahren gegliedert anführen und
jeweils angeben, in welchen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung
davon auszugehen ist, dass der Vorwurf einer rechtsextremen Tätigkeit gegen
Angehörige der Bundespolizei im Wesentlichen zutrifft)?
a) Welchen Status hatten die Angehörigen der Bundespolizei (Beamte,
Beamte auf Widerruf usw.) zum Tatzeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt des
Bekanntwerdens der Tat?
b) Wann fanden die Vorfälle statt?
c) Welche Angaben kann die Bundesregierung jeweils zum konkreten
Sachverhalt bzw. Vorwurf machen?
d) Inwiefern sind die betroffenen Bundespolizisten fristlos oder vorzeitig
entlassen worden (bitte Zahlen angeben)?
e) Wie viele der betroffenen Bundespolizisten, die nicht fristlos entlassen
wurden, hatten nach Bekanntwerden der Tat noch Zugang zu
Schusswaffen?
f) Wie viele der betroffenen Bundespolizisten sind noch im Dienst (bitte
Funktion angeben)?
g) Welche disziplinarischen und strafrechtlichen Maßnahmen wurden gegen
die betroffenen Polizisten eingeleitet?
h) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die
betroffenen Polizisten strafrechtlich ermittelt, und welche Angaben kann
die Bundesregierung zum Ergebnis der Ermittlungen bzw. etwaigen
Gerichtsverfahren machen?
i) Sind die betroffenen Polizisten nach Bekanntwerden der Tat als Ausbilder
eingesetzt worden?
j) Wie viele der Vorfälle sind von Angehörigen der Bundespolizei angezeigt
bzw. zuständigen Polizeibehörden zur Kenntnis gebracht worden?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]