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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1204730.07.2019

Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12047 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan Um für eine freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden zu werben, unterhalten Bundesregierung und die Europäische Union diverse Programme, die Reisekosten, Reisebeihilfen und Hilfen zur sogenannten Reintegration beinhalten. Besonders zu nennen sind hier die Programme REAG/GARP (Bundesregierung) und ERRIN (Europäische Union). Rückkehrern stehen im Rahmen des Programms REAG/GARP u. a. eine Starthilfe vor Ausreise sowie eine sog. StarthilfePlus nach der Ausreise im Zielland zur Verfügung; außerdem eine Sonderzahlung bei frühzeitiger Ausreise (bei vorzeitiger Beendigung eines Asylverfahrens bzw. Verzicht auf Rechtsmittel gegen eine negative Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Für erwachsene Einzelpersonen ergibt sich eine maximale Fördersumme von 2 500 Euro (1 000 Euro Starthilfe, 1 000 Euro StarthilfePlus sowie ggf. 500 Euro Sonderbetrag), für Familien gibt es eine Deckelung auf 3 500 Euro plus ggf. 500 Euro Sonderbetrag. Partner im Zielland ist dabei die Internationale Organisation für Migration (IOM). Die Europäische Union stellt mit dem European Return and Reintegration Network (ERRIN) ein alternatives Programm bereit, das für Einzelpersonen Reintegrationshilfen im Wert von bis zu 2 000 Euro vorsieht, bei Familien von bis zu 3 300 Euro, bei festgestellter Vulnerabilität zusätzliche 500 Euro. Es werden ausschließlich Sachleistungen erbracht. Anders als bei REAG/GARP können hier auch Abgeschobene Leistungen beantragen, allerdings nur von bis zu 1 000 Euro. Der Bezug sowohl von Starthilfe als auch von Reintegrationshilfen im Rahmen von ERRIN ist ausgeschlossen. Das Verfahren sieht vor, dass die Rückkehrer vor der Rückreise einen Antrag stellen, der vom BAMF geprüft wird; nach erfolgter Ausreise sollen die Rückkehrer dann mit dem ERRIN-Vertragspartner im Drittstaat ein „Reintegrationsvorhaben“ festlegen, das anschließend vom BAMF geprüft und entschieden wird (www.returningfromgermany.de). In Afghanistan ist der Projektpartner IRARA für die Umsetzung zuständig. Zu den Unterstützungsangeboten von IRARA gehören nach eigener Aussage Abholung vom Flughafen, vorübergehende Unterbringung, Vermittlung von Bildungs- und Jobangeboten usw. (www.irara.org). Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten jeglichen, auch fiskalischen, Druck auf Asylsuchende, sich „freiwillig“ nach Afghanistan zurückzubegeben, für unverantwortlich. Sie sind davon überzeugt, dass die Bundesregierung den Rückkehrern völlig unrealistische und letztlich falsche Versprechungen macht. So heißt es im Programm „Perspektive Heimat“ etwa: „Wir wollen allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland machen“ (www.bmz. de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier470_05_ 2019.pdf). Unter „Erfolge“ findet sich dann allerdings das Eingeständnis, dass im Bereich „Beschäftigung“ lediglich 4 100 von insgesamt 11 600 Menschen durch eine Maßnahme „erreicht“ worden seien. Wie viele von diesen tatsächlich eine unbefristete Beschäftigung, die ihnen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht, gefunden haben, geht aus diesen Zahlen nicht hervor. Rückkehrern zu versprechen, Deutschland habe „für jeden das passende Angebot – von niedrig bis hoch qualifiziert“, ist nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller in hohem Maße irreführend und unverantwortlich. „Für jeden das passende Angebot“ gibt es nicht einmal für Arbeitsuchende in Deutschland. Sofern nicht explizit Afghanistan genannt wird, beziehen sich die Fragen auf sämtliche Herkunftsländer, bei denen die Programme REAG/GARP bzw. ERRIN angewandt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Für welche Länder werden derzeit Förderungen in Form von Starthilfe, StarthilfePlus und Sonderbeträgen für frühzeitige Rückreise gewährt? 2. Wie viele Personen haben im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019 jeweils Rückkehrhilfen nach REAG/GARP erhalten (bitte möglichst Herkunftsland, Zielland bzw. Staatsbürgerschaft angeben)? 3. Wie vielen Personen wurde zudem die StarthilfePlus bewilligt, und wie viele der Berechtigten haben die Auszahlung der zweiten Rate im Zielland tatsächlich in Anspruch genommen (bitte nach dem Schema von Frage 2 darstellen und dabei die in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3151 genannten vorläufigen Zahlen für 2017 aktualisieren)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Quote der tatsächlich erfolgten Auszahlungen? 4. Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Widerspruch, dass im Informationsblatt zum REAG/GARP-Programm 2019 (https://files.returningfromgermany.de/files/2019_Erg%C3%A4nzende% 20Reintegration_Mai.pdf) in Bezug auf StarthilfePlus (d. h. die zweite Rate) darauf hingewiesen wird, alle volljährigen Personen „müssen das Geld persönlich abholen und den Empfang bestätigen“, während sie in den Antworten auf Frage 3a und 3e auf Bundestagsdrucksache 19/3151 angibt, die Auszahlung der Mittel erfolge „ausschließlich über IOM per Banküberweisung“ auf ein Konto? Gibt es eine verbindliche, einheitliche Form der Auszahlung oder steht es den Antragstellern bzw. IOM frei, wie das Geld ausgezahlt wird? 5. Wie viele Personen bzw. Familien haben seit 2017 von der Möglichkeit der Auszahlung eines „Sonderbetrags frühzeitige Ausreise“ bzw. ähnlicher Vorläuferregelungen, d. h. bei Rücknahme des Asylantrages bzw. Verzicht auf Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung, Gebrauch gemacht (bitte die Gesamtzahl der betroffenen Personen angeben und nach Jahren und Herkunftsländern aufgliedern)? 6. Von welchen Voraussetzungen hängt die Auszahlung der StarthilfePlus ab? Wird die Summe zweckfrei ausbezahlt? a) Wieso ist der Auszahlungszeitraum auf lediglich zwei Monate („6 bis 8 Monate nach Ausreise“) begrenzt, und inwiefern ist er verbindlich? b) In wie vielen Fällen sind seit 2017 die Ansprüche wegen nicht fristgerecht abgeholter Gelder verfallen (bitte pro Land angeben)? 7. In wie vielen Fällen sind Personen, die bereits Programmleistungen erhalten haben, nicht ausgereist oder nach lediglich kurzzeitigem Aufenthalt im Ausland wieder nach Deutschland eingereist, und inwiefern wurden von diesen Personen die Leistungen zurückgefordert bzw. wegen plausibler Gründe (etwa Anerkennung als Flüchtling nach Wiedereinreise, Gewährung des erneuten Aufenthaltes aus völkerrechtlichen Gründen usw.) nicht zurückgefordert (bitte summarisch angeben)? 8. In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die IOM oder ein anderer Projektpartner Rückkehrer in Afghanistan bei Einreiseformalitäten oder der Organisation der Weiterreise an den Zielort unterstützt? 9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede zwischen den Programmen REAG/GARP (Starthilfe/StarthilfePlus) und dem ERRIN-Programm, und inwiefern richten sie sich an die gleiche bzw. unterschiedliche Zielgruppen? 10. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Absicht, „innovative approaches to return and reintegration through collaboration“ zu entwickeln (https://files.returningfromgermany.de/files/ERRIN%20General%20O verview.pdf), konkret gemeint, und inwiefern ist dies bislang erfolgt (bitte möglichst ausführlich darlegen)? 11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern im Rahmen von ERRIN das Ziel, „to improve understanding of return dynamics“ erreicht wurde, und welche genaueren Angaben kann sie dazu machen? 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation zwischen ERRIN und Frontex, und wenn ja, in welchen Bereichen, worin besteht diese, was ist deren Ziel, und was sind die bisherigen Ergebnisse? 13. Welche Punkte werden üblicherweise in einem Reintegrationsplan im Rahmen von ERRIN festgehalten? 14. Welche Angebote, neben ERRIN und REAG/GARP, zur Rückkehrförderung unterstützt bzw. unterhält Deutschland in Hinsicht auf Afghanistan (bitte konkrete Angebote, Voraussetzungen und Konditionen nennen)? 15. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf das ERRIN- Programm in Bezug auf Deutschland (bitte jeweils nach Fallzahl der Anträge pro Herkunftsland sowie der Zahl der davon betroffenen Personen aufgliedern) a) zur Zahl der Antragstellungen, b) zur Zahl von Bewilligungen durch das BAMF, c) zur Zahl anschließender Kontaktaufnahmen mit Vertragspartnern im Herkunfts- bzw. Zielland der Antragsteller, d) zur Frage, in wie vielen Fällen mindestens ein Beratungsgespräch durch die Partnerorganisation im jeweiligen Land durchgeführt wurde, e) zur Zahl der vom BAMF bewilligten Reintegrationspläne, f) zur Zahl der Fälle, in denen wenigstens teilweise die Reintegrationshilfen umgesetzt wurden, g) zum durchschnittlichen Zeitraum zwischen Ausreise und Umsetzung der Reintegrationsmaßnahmen, h) zur Anzahl von Menschen, die Zahlungen wegen welcher Form von Vulnerabilität erhielten machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Wie viele der bewilligten Maßnahmen betrafen Personen, die abgeschoben worden waren? 16. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf die Durchführung des ERRIN-Programms in anderen Ländern der Europäischen Union machen? Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Rückkehr nach Afghanistan Unterstützung im Rahmen des ERRIN-Programms erhalten (bitte möglichst nach Jahren aufgliedern und zusätzlich jene fünf EU-Länder, aus denen die meisten Rückkehrer gefördert worden sind, nennen)? 17. In welchen Herkunftsländern ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Probleme bei der Durchführung des ERRIN-Programms, worauf führt sie diese zurück, und wie wird ihnen begegnet? 18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen die Beratung im Rahmen des ERRIN-Programms in den Bereichen berufliche Qualifizierungsmaßnahme, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei einer Existenzgründung und Grundausstattung für die Wohnung? Auf welche Ressourcen greifen die Vertragspartner dabei zurück, und auf welche Ressourcen greift speziell der Vertragspartner in Afghanistan zurück? 19. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer (aus Deutschland) den Wunsch nach beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen geäußert haben, b) wie vielen hiervon erfolgreich eine solche Maßnahme vermittelt werden konnte und c) welchen Umfang diese Maßnahmen im Allgemeinen haben und welche Abschlüsse damit erreicht werden (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? 20. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche geäußert haben, b) wie vielen hiervon vom lokalen Vertragspartner erfolgreich ein Arbeitsplatz vermittelt wurde? Sind hiervon ausschließlich Arbeitsplätze betroffen, die ein Einkommen generieren, das ein selbständiges Bestreiten des Lebensunterhalts der Arbeitenden und ggf. ihrer Familienangehörigen gewährleistet, oder werden auch Arbeitsplätze vermittelt, die dies nicht ermöglichen? Wie viele der zustande gekommenen Arbeitsverträge waren unbefristet? c) in welchen Bereichen Arbeitsplätze vermittelt wurden (bitte nach erforderlichem Qualifikationsgrad aufgliedern) (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen in den vermittelten Arbeitsplätzen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Gefahr von Kinderarbeit? 22. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Unterstützung bei einer Existenzgründung geäußert haben und b) wie vielen davon eine solche Unterstützung gewährt wurde, und wie diese Unterstützung konkret ausgestaltet war? (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? Umfasst die Unterstützung auch die Erstausstattung, Anmietung oder Renovierung z. B. eines Geschäfts oder die Anschaffung von Produktionsmitteln, Fahrzeugen usw.? 23. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Hilfe bei der Grundausstattung für die Wohnung geäußert haben und b) wie vielen davon tatsächlich eine solche Hilfe gewährt wurde? (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen oder unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? 24. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan dazu machen, a) wie viele Rückkehrer vom Flughafen abgeholt wurden, b) wie viele Rückkehrer den Wunsch geäußert haben, temporär untergebracht zu werden, und für wie viele Rückkehrer dies erfüllt werden konnte, c) wie lange eine solche temporäre Unterkunft gestellt wird, und wie die Unterkünfte ausgestaltet sind (Wohnungen, einzelne Zimmer in Gemeinschaftswohnungen, Container, Zeltlager usw.) (bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen oder unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)? 25. Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zur Bilanz des Programms „Perspektive Heimat“ machen, a) der zufolge das Programm in den Jahren 2017 und 2018 von 11 600 Menschen, die ausgereist sind, 4 100 Personen mit Maßnahmen im Bereich Beschäftigung „erreicht“ hat, und was genau ist mit „erreichen“ gemeint? Ist damit die erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes gemeint, und wenn ja, handelt es sich bei den Arbeitsplätzen um unbefristete, die ein ausreichendes Einkommen für Einzelpersonen bzw. Familien gewährleisten, und b) der zufolge im Bereich „Qualifizierung“ 1 530 Menschen „erreicht“ worden sind, und was genau ist mit „erreichen“ gemeint? Ist damit die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gemeint, und wenn ja, inwiefern werden dabei berufsbildende Abschlüsse erzielt (www. bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 470_05_2019.pdf)? 26. Wie genau berechnet sich, angesichts der ausschließlich per Sachleistungen gewährten Unterstützung, der Hilfsumfang von bis zu 2 000 Euro im ERRIN-Programm pro Einzelperson? a) Können die Antragsteller sich dafür entscheiden, die Summe komplett etwa für eine eigene Existenzgründung (Anschaffung notwendiger Ausstattung) oder Wohnungsausstattung zu verwenden? b) Werden reine Beratungsangebote (Gespräche, Vermittlungstätigkeiten) vom Vertragspartner finanziell berechnet und von der Summe der 2 000 Euro pro Rückkehrer abgezogen, und wenn ja, welche Art von Honorarkatalog liegt dem zugrunde? c) Inwiefern wird die Abholung vom Flughafen sowie die Bereitstellung temporärer Unterkünfte mit der Fördersumme verrechnet (bitte möglichst konkrete Beiträge nennen)? 27. In wie vielen Fällen wurde die Summe von 2 000 Euro unterschritten, und was sind die Gründe hierfür? 28. Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg von ERRIN ein, und wo sieht sie besondere Herausforderungen bzw. Defizite? Was sind die Kriterien für ihre Einschätzung (bitte im Allgemeinen sowie schwerpunktmäßig mit Blick auf Afghanistan ausführen)? 29. Inwiefern wird ein längerfristiges Monitoring durchgeführt, um Aufschlüsse darüber zu erhalten, wie nachhaltig der Erfolg durchgeführter Reintegrationsmaßnahmen ist, insbesondere hinsichtlich Arbeitsplatz bzw. Existenzgründung, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. von den Ergebnissen dieses Monitorings (bitte für Afghanistan möglichst genau angeben)? Falls es ein solches Monitoring nicht gibt, warum nicht, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, ein solches einzusetzen? 30. Für wie realistisch hält die Bundesregierung das von ihr selbst gesteckte Ziel, „allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland“ zu machen und „für jeden das passende Angebot“ zu unterbreiten, angesichts der schwierigen ökonomischen Situation und der dauerhaft hohen Erwerbslosigkeit in zahlreichen Herkunftsstaaten? Berlin, den 17. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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