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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1204730.07.2019
Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12047
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali,
Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Bilanz der Rückkehrförderung mit Schwerpunkt Afghanistan
Um für eine freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden zu werben, unterhalten
Bundesregierung und die Europäische Union diverse Programme, die
Reisekosten, Reisebeihilfen und Hilfen zur sogenannten Reintegration beinhalten.
Besonders zu nennen sind hier die Programme REAG/GARP (Bundesregierung) und
ERRIN (Europäische Union).
Rückkehrern stehen im Rahmen des Programms REAG/GARP u. a. eine
Starthilfe vor Ausreise sowie eine sog. StarthilfePlus nach der Ausreise im Zielland
zur Verfügung; außerdem eine Sonderzahlung bei frühzeitiger Ausreise (bei
vorzeitiger Beendigung eines Asylverfahrens bzw. Verzicht auf Rechtsmittel gegen
eine negative Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF). Für erwachsene Einzelpersonen ergibt sich eine maximale
Fördersumme von 2 500 Euro (1 000 Euro Starthilfe, 1 000 Euro StarthilfePlus sowie
ggf. 500 Euro Sonderbetrag), für Familien gibt es eine Deckelung auf 3 500 Euro
plus ggf. 500 Euro Sonderbetrag.
Partner im Zielland ist dabei die Internationale Organisation für Migration (IOM).
Die Europäische Union stellt mit dem European Return and Reintegration
Network (ERRIN) ein alternatives Programm bereit, das für Einzelpersonen
Reintegrationshilfen im Wert von bis zu 2 000 Euro vorsieht, bei Familien von bis zu
3 300 Euro, bei festgestellter Vulnerabilität zusätzliche 500 Euro. Es werden
ausschließlich Sachleistungen erbracht. Anders als bei REAG/GARP können hier
auch Abgeschobene Leistungen beantragen, allerdings nur von bis zu 1 000 Euro.
Der Bezug sowohl von Starthilfe als auch von Reintegrationshilfen im Rahmen
von ERRIN ist ausgeschlossen. Das Verfahren sieht vor, dass die Rückkehrer vor
der Rückreise einen Antrag stellen, der vom BAMF geprüft wird; nach erfolgter
Ausreise sollen die Rückkehrer dann mit dem ERRIN-Vertragspartner im
Drittstaat ein „Reintegrationsvorhaben“ festlegen, das anschließend vom BAMF
geprüft und entschieden wird (www.returningfromgermany.de).
In Afghanistan ist der Projektpartner IRARA für die Umsetzung zuständig. Zu
den Unterstützungsangeboten von IRARA gehören nach eigener Aussage
Abholung vom Flughafen, vorübergehende Unterbringung, Vermittlung von Bildungs-
und Jobangeboten usw. (www.irara.org).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten jeglichen, auch fiskalischen, Druck
auf Asylsuchende, sich „freiwillig“ nach Afghanistan zurückzubegeben, für
unverantwortlich. Sie sind davon überzeugt, dass die Bundesregierung den
Rückkehrern völlig unrealistische und letztlich falsche Versprechungen macht. So
heißt es im Programm „Perspektive Heimat“ etwa: „Wir wollen allen
Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland machen“ (www.bmz.
de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier470_05_
2019.pdf). Unter „Erfolge“ findet sich dann allerdings das Eingeständnis, dass im
Bereich „Beschäftigung“ lediglich 4 100 von insgesamt 11 600 Menschen durch
eine Maßnahme „erreicht“ worden seien. Wie viele von diesen tatsächlich eine
unbefristete Beschäftigung, die ihnen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben
ermöglicht, gefunden haben, geht aus diesen Zahlen nicht hervor. Rückkehrern
zu versprechen, Deutschland habe „für jeden das passende Angebot – von niedrig
bis hoch qualifiziert“, ist nach Überzeugung der Fragestellerinnen und
Fragesteller in hohem Maße irreführend und unverantwortlich. „Für jeden das passende
Angebot“ gibt es nicht einmal für Arbeitsuchende in Deutschland.
Sofern nicht explizit Afghanistan genannt wird, beziehen sich die Fragen auf
sämtliche Herkunftsländer, bei denen die Programme REAG/GARP bzw. ERRIN
angewandt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Länder werden derzeit Förderungen in Form von Starthilfe,
StarthilfePlus und Sonderbeträgen für frühzeitige Rückreise gewährt?
2. Wie viele Personen haben im Jahr 2018 sowie im ersten Halbjahr 2019
jeweils Rückkehrhilfen nach REAG/GARP erhalten (bitte möglichst
Herkunftsland, Zielland bzw. Staatsbürgerschaft angeben)?
3. Wie vielen Personen wurde zudem die StarthilfePlus bewilligt, und wie viele
der Berechtigten haben die Auszahlung der zweiten Rate im Zielland
tatsächlich in Anspruch genommen (bitte nach dem Schema von Frage 2 darstellen
und dabei die in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/3151
genannten vorläufigen Zahlen für 2017 aktualisieren)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Quote der
tatsächlich erfolgten Auszahlungen?
4. Wie erklärt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller
bestehenden Widerspruch, dass im Informationsblatt zum REAG/GARP-Programm
2019 (https://files.returningfromgermany.de/files/2019_Erg%C3%A4nzende%
20Reintegration_Mai.pdf) in Bezug auf StarthilfePlus (d. h. die zweite Rate)
darauf hingewiesen wird, alle volljährigen Personen „müssen das Geld
persönlich abholen und den Empfang bestätigen“, während sie in den Antworten
auf Frage 3a und 3e auf Bundestagsdrucksache 19/3151 angibt, die
Auszahlung der Mittel erfolge „ausschließlich über IOM per Banküberweisung“ auf
ein Konto?
Gibt es eine verbindliche, einheitliche Form der Auszahlung oder steht es
den Antragstellern bzw. IOM frei, wie das Geld ausgezahlt wird?
5. Wie viele Personen bzw. Familien haben seit 2017 von der Möglichkeit der
Auszahlung eines „Sonderbetrags frühzeitige Ausreise“ bzw. ähnlicher
Vorläuferregelungen, d. h. bei Rücknahme des Asylantrages bzw. Verzicht auf
Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung, Gebrauch gemacht (bitte
die Gesamtzahl der betroffenen Personen angeben und nach Jahren und
Herkunftsländern aufgliedern)?
6. Von welchen Voraussetzungen hängt die Auszahlung der StarthilfePlus ab?
Wird die Summe zweckfrei ausbezahlt?
a) Wieso ist der Auszahlungszeitraum auf lediglich zwei Monate („6 bis 8
Monate nach Ausreise“) begrenzt, und inwiefern ist er verbindlich?
b) In wie vielen Fällen sind seit 2017 die Ansprüche wegen nicht fristgerecht
abgeholter Gelder verfallen (bitte pro Land angeben)?
7. In wie vielen Fällen sind Personen, die bereits Programmleistungen erhalten
haben, nicht ausgereist oder nach lediglich kurzzeitigem Aufenthalt im
Ausland wieder nach Deutschland eingereist, und inwiefern wurden von diesen
Personen die Leistungen zurückgefordert bzw. wegen plausibler Gründe
(etwa Anerkennung als Flüchtling nach Wiedereinreise, Gewährung des
erneuten Aufenthaltes aus völkerrechtlichen Gründen usw.) nicht zurückgefordert
(bitte summarisch angeben)?
8. In wie vielen Fällen hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die IOM oder ein
anderer Projektpartner Rückkehrer in Afghanistan bei Einreiseformalitäten
oder der Organisation der Weiterreise an den Zielort unterstützt?
9. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Unterschiede
zwischen den Programmen REAG/GARP (Starthilfe/StarthilfePlus) und dem
ERRIN-Programm, und inwiefern richten sie sich an die gleiche bzw.
unterschiedliche Zielgruppen?
10. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Absicht, „innovative
approaches to return and reintegration through collaboration“ zu entwickeln
(https://files.returningfromgermany.de/files/ERRIN%20General%20O
verview.pdf), konkret gemeint, und inwiefern ist dies bislang erfolgt (bitte
möglichst ausführlich darlegen)?
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwiefern im Rahmen
von ERRIN das Ziel, „to improve understanding of return dynamics“ erreicht
wurde, und welche genaueren Angaben kann sie dazu machen?
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation zwischen
ERRIN und Frontex, und wenn ja, in welchen Bereichen, worin besteht diese,
was ist deren Ziel, und was sind die bisherigen Ergebnisse?
13. Welche Punkte werden üblicherweise in einem Reintegrationsplan im
Rahmen von ERRIN festgehalten?
14. Welche Angebote, neben ERRIN und REAG/GARP, zur Rückkehrförderung
unterstützt bzw. unterhält Deutschland in Hinsicht auf Afghanistan (bitte
konkrete Angebote, Voraussetzungen und Konditionen nennen)?
15. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf das ERRIN-
Programm in Bezug auf Deutschland (bitte jeweils nach Fallzahl der Anträge
pro Herkunftsland sowie der Zahl der davon betroffenen Personen
aufgliedern)
a) zur Zahl der Antragstellungen,
b) zur Zahl von Bewilligungen durch das BAMF,
c) zur Zahl anschließender Kontaktaufnahmen mit Vertragspartnern im
Herkunfts- bzw. Zielland der Antragsteller,
d) zur Frage, in wie vielen Fällen mindestens ein Beratungsgespräch durch
die Partnerorganisation im jeweiligen Land durchgeführt wurde,
e) zur Zahl der vom BAMF bewilligten Reintegrationspläne,
f) zur Zahl der Fälle, in denen wenigstens teilweise die Reintegrationshilfen
umgesetzt wurden,
g) zum durchschnittlichen Zeitraum zwischen Ausreise und Umsetzung der
Reintegrationsmaßnahmen,
h) zur Anzahl von Menschen, die Zahlungen wegen welcher Form von
Vulnerabilität erhielten
machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie viele der bewilligten Maßnahmen betrafen Personen, die abgeschoben
worden waren?
16. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf die
Durchführung des ERRIN-Programms in anderen Ländern der Europäischen Union
machen?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach
Rückkehr nach Afghanistan Unterstützung im Rahmen des ERRIN-Programms
erhalten (bitte möglichst nach Jahren aufgliedern und zusätzlich jene fünf
EU-Länder, aus denen die meisten Rückkehrer gefördert worden sind,
nennen)?
17. In welchen Herkunftsländern ergeben sich nach Kenntnis der
Bundesregierung spezifische Probleme bei der Durchführung des ERRIN-Programms,
worauf führt sie diese zurück, und wie wird ihnen begegnet?
18. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen die
Beratung im Rahmen des ERRIN-Programms in den Bereichen berufliche
Qualifizierungsmaßnahme, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche, Unterstützung
bei einer Existenzgründung und Grundausstattung für die Wohnung?
Auf welche Ressourcen greifen die Vertragspartner dabei zurück, und auf
welche Ressourcen greift speziell der Vertragspartner in Afghanistan
zurück?
19. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan
dazu machen,
a) wie viele Rückkehrer (aus Deutschland) den Wunsch nach beruflichen
Qualifizierungsmaßnahmen geäußert haben,
b) wie vielen hiervon erfolgreich eine solche Maßnahme vermittelt werden
konnte und
c) welchen Umfang diese Maßnahmen im Allgemeinen haben und welche
Abschlüsse damit erreicht werden
(bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen
bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)?
20. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan
dazu machen,
a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche
geäußert haben,
b) wie vielen hiervon vom lokalen Vertragspartner erfolgreich ein
Arbeitsplatz vermittelt wurde?
Sind hiervon ausschließlich Arbeitsplätze betroffen, die ein Einkommen
generieren, das ein selbständiges Bestreiten des Lebensunterhalts der
Arbeitenden und ggf. ihrer Familienangehörigen gewährleistet, oder werden
auch Arbeitsplätze vermittelt, die dies nicht ermöglichen?
Wie viele der zustande gekommenen Arbeitsverträge waren unbefristet?
c) in welchen Bereichen Arbeitsplätze vermittelt wurden (bitte nach
erforderlichem Qualifikationsgrad aufgliedern)
(bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen
bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen in
den vermittelten Arbeitsplätzen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der
Gefahr von Kinderarbeit?
22. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan
dazu machen,
a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Unterstützung bei einer
Existenzgründung geäußert haben und
b) wie vielen davon eine solche Unterstützung gewährt wurde, und wie diese
Unterstützung konkret ausgestaltet war?
(bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen
bzw. unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)?
Umfasst die Unterstützung auch die Erstausstattung, Anmietung oder
Renovierung z. B. eines Geschäfts oder die Anschaffung von Produktionsmitteln,
Fahrzeugen usw.?
23. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan
dazu machen,
a) wie viele Rückkehrer den Wunsch nach Hilfe bei der Grundausstattung
für die Wohnung geäußert haben und
b) wie vielen davon tatsächlich eine solche Hilfe gewährt wurde?
(bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen
oder unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)?
24. Welche Angaben kann die Bundesregierung in Hinsicht auf Afghanistan
dazu machen,
a) wie viele Rückkehrer vom Flughafen abgeholt wurden,
b) wie viele Rückkehrer den Wunsch geäußert haben, temporär
untergebracht zu werden, und für wie viele Rückkehrer dies erfüllt werden
konnte,
c) wie lange eine solche temporäre Unterkunft gestellt wird, und wie die
Unterkünfte ausgestaltet sind (Wohnungen, einzelne Zimmer in
Gemeinschaftswohnungen, Container, Zeltlager usw.)
(bitte möglichst nach ERRIN und ggf. anderen von Deutschland angebotenen
oder unterstützten Rückkehrprogrammen aufgliedern)?
25. Welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zur Bilanz des
Programms „Perspektive Heimat“ machen,
a) der zufolge das Programm in den Jahren 2017 und 2018 von 11 600
Menschen, die ausgereist sind, 4 100 Personen mit Maßnahmen im Bereich
Beschäftigung „erreicht“ hat, und was genau ist mit „erreichen“ gemeint?
Ist damit die erfolgreiche Vermittlung eines Arbeitsplatzes gemeint, und
wenn ja, handelt es sich bei den Arbeitsplätzen um unbefristete, die ein
ausreichendes Einkommen für Einzelpersonen bzw. Familien
gewährleisten, und
b) der zufolge im Bereich „Qualifizierung“ 1 530 Menschen „erreicht“
worden sind, und was genau ist mit „erreichen“ gemeint?
Ist damit die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gemeint, und
wenn ja, inwiefern werden dabei berufsbildende Abschlüsse erzielt (www.
bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier
470_05_2019.pdf)?
26. Wie genau berechnet sich, angesichts der ausschließlich per
Sachleistungen gewährten Unterstützung, der Hilfsumfang von bis zu 2 000 Euro im
ERRIN-Programm pro Einzelperson?
a) Können die Antragsteller sich dafür entscheiden, die Summe komplett
etwa für eine eigene Existenzgründung (Anschaffung notwendiger
Ausstattung) oder Wohnungsausstattung zu verwenden?
b) Werden reine Beratungsangebote (Gespräche, Vermittlungstätigkeiten)
vom Vertragspartner finanziell berechnet und von der Summe der
2 000 Euro pro Rückkehrer abgezogen, und wenn ja, welche Art von
Honorarkatalog liegt dem zugrunde?
c) Inwiefern wird die Abholung vom Flughafen sowie die Bereitstellung
temporärer Unterkünfte mit der Fördersumme verrechnet (bitte möglichst
konkrete Beiträge nennen)?
27. In wie vielen Fällen wurde die Summe von 2 000 Euro unterschritten, und
was sind die Gründe hierfür?
28. Wie schätzt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg von ERRIN ein, und
wo sieht sie besondere Herausforderungen bzw. Defizite?
Was sind die Kriterien für ihre Einschätzung (bitte im Allgemeinen sowie
schwerpunktmäßig mit Blick auf Afghanistan ausführen)?
29. Inwiefern wird ein längerfristiges Monitoring durchgeführt, um Aufschlüsse
darüber zu erhalten, wie nachhaltig der Erfolg durchgeführter
Reintegrationsmaßnahmen ist, insbesondere hinsichtlich Arbeitsplatz bzw.
Existenzgründung, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. von den
Ergebnissen dieses Monitorings (bitte für Afghanistan möglichst genau
angeben)?
Falls es ein solches Monitoring nicht gibt, warum nicht, und inwiefern setzt
sich die Bundesregierung dafür ein, ein solches einzusetzen?
30. Für wie realistisch hält die Bundesregierung das von ihr selbst gesteckte Ziel,
„allen Rückkehrenden aus Deutschland ein Jobangebot im Herkunftsland“
zu machen und „für jeden das passende Angebot“ zu unterbreiten, angesichts
der schwierigen ökonomischen Situation und der dauerhaft hohen
Erwerbslosigkeit in zahlreichen Herkunftsstaaten?
Berlin, den 17. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]