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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Datum
21.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1216206.08.2019
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der sogenannten Reichsbürgerszene
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12162
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Aktuelle Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigungen in der
sogenannten Reichsbürgerszene
Im April 2018 veranlasste die Bundesanwaltschaft Durchsuchungen bei acht
Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen, die der sogenannten
Reichsbürgerszene angehörten, wegen des Verdachts der Gründung einer
rechtsterroristischen Vereinigung (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=
20&newsid=764). Die Personen planten, Waffendepots anzulegen, um damit eine
Partisanenarmee aufzubauen bzw. auszurüsten und hätten auch vor Mord nicht
zurückgeschreckt (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-04/bundesanwalt
schaft-reichsbuerger-partisanenarmee-razzien).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen
strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche
rechtsterroristische Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung?
2. Sind unter den Beschuldigten oder den Aktivisten und Aktivistinnen der
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen -Gruppierung rechtsextremistische
Gefährder?
3. Liegen gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung staatsschutzrelevante
Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem
Phänomenbereich PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts vor (bitte nach
Delikten und Jahren auflisten)?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchen Organisationen und
Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder die
Aktivisten und Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung aktiv sind oder
waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?
5. Wie viele und welche Straftaten werden den Mitgliedern der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung nach derzeitigem Stand vorgeworfen?
6. Wie viele Durchsuchungen fanden im Rahmen der Ermittlungen gegen die
in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw.
Reichsbürgerinnen-Gruppierung statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum
aufschlüsseln)?
7. Welche Hinweise auf Waffen, Munition und Sprengmittel sowie
Anschlagsvorbereitungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung, bzw.
welche Beschlagnahmung gab es diesbezüglich (bitte unter Angabe ggf. der
Waffen bzw. Sprengmittel bzw. Anschlagsziel bzw. Bundesland des
Fundortes auflisten)?
8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während den bisherigen
Ermittlungen Listen mit Namen von Personen aufgefunden, und wenn ja, wie viele
Listen, und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen
gesellschaftlichen Bereichen kommen diese (beispielsweise Parteien,
Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung alle auf den in Frage 8
genannten Listen geführten Personen über diese Tatsache in Kenntnis gesetzt, und
wenn ja, wann und durch welche Behörden ist diese Information der
Betroffenen erfolgt, und wenn nein, warum ist die Benachrichtigung (bisher)
unterblieben?
10. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass u. a. der von
einem Rechtsextremisten ermordete Walter Lübcke ebenfalls auf einer
solchen Liste geführt wurde, die Gefährdung der auf den Listen genannten
Personen ein?
11. Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung an sich gezogen, bzw. von
welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
12. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren
und dessen bzw. deren Fortgang?
13. Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP –
Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) neben den Ermittlungen gegen
die Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinneninnen-Gruppierung angelegt, und
wenn ja, seit wann und vor welchem Hintergrund?
14. In wie vielen weiteren Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bundesbehörden Anhaltspunkte für die Bildung rechtsterroristischer bzw.
gewaltbereiter Strukturen in der sogenannten Reichsbürgerszene erhalten,
beispielsweise durch konspirative Planungen, das Anlegen von
Waffendepots, sogenannten Feindeslisten o. Ä. (bitte nach Ort, Bundesland und Datum
aufschlüsseln)?
15. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die von der
Durchsuchungsmaßnahme im August 2018 betroffene Gruppierung der
sogenannten Reichsbürger?
16. Sieht das BfV in der Gruppierung die Gefahr einer neuen
rechtsterroristischen Entwicklung?
17. Handelt es sich nach Ansicht des BfV um einen mutmaßlich
rechtsterroristischen Zusammenschluss, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?
18. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) bzw. das
„Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) mit dem mutmaßlich
rechtsterroristischen Zusammenschluss befasst, und wenn ja, zu welchen
Zeitpunkten?
19. Falls sich das GETZ-R bzw. GTAZ nicht mit dieser Gruppierung befasst hat,
aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die
Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannte Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung zu
Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte
unter Angabe des Landes und der Organisation)?
21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass
Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten
Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-Gruppierung als menschliche
Quellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
22. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig
waren bzw. sind?
23. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
24. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen dass die
Beschuldigten und die Aktivisten oder Aktivistinnen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller genannten Reichsbürger- bzw. Reichsbürgerinnen-
Gruppierung als menschliche Quellen für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw.
sind?
Berlin, den 19. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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