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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1227412.08.2019

Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12274 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD Status quo der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Der Nationale Normenkontrollrat veröffentliche im Mai 2019 den Monitor Digitale Verwaltung #2 (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/1604 240/59e2e82ce93c139966cabe9b33d37330/2019-04-30-monitor-digitale-verwaltung- 2-data.pdf?download=1). Darin heißt es einleitend: „In internationalen Rankings der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen belegt Deutschland nach wie vor hintere Plätze. Will Deutschland in absehbarer Zeit spürbar aufholen, indem es vergleichbar gute digitale Verwaltungsangebote für Bürger und Wirtschaft entwickelt wie die führenden Länder in Europa und der Welt, muss es an Tempo zulegen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine große Kraftanstrengung für Bund, Länder und Kommunen. Entsprechend groß müssen der politische Wille und entsprechend hartnäckig seine Umsetzung sein“. Obwohl mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sowie mit weiteren Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD weitere Schritte in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unternommen wurden, urteilt der Nationale Normenkontrollrat, dass die bisherigen Verbesserungen in Deutschland nur dem internationalen Durchschnittstrend entsprächen und der Aufholprozess noch nicht temporeich genug sei. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Werden alle 575 Verwaltungsleistungen entsprechend den derzeitigen Planungen bis zum Ende des Jahres 2022 vollständig digital angeboten werden können? 2. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Veröffentlichung einer Gesamtstrategie zur Registermodernisierung der Bundesregierung zu rechnen? 3. Aus welchen Gründen wurde das „Once-Only“-Prinzip (Bürger und Wirtschaft müssen ihre Daten nur einmal angeben) noch nicht vollständig umgesetzt? 4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der vollständigen Umsetzung des „Once- Only“-Prinzips zu rechnen? 5. Aus welchen Gründen hat nach Kenntnis der Bundesregierung ausgerechnet das Bundesland Bayern des OZG-verantwortlichen Ressortleiters, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, noch keine Federführung eines OZG-Themenfeldes übernommen? 6. Aus welchen Gründen halten sich nach Ansicht der Fragesteller die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, trotz ihrer Federführung eines OZG-Themenfeldes, bei der weiteren Umsetzung des OZG „noch auffallend zurück“? 7. Welche „Vorbehalte, Ängste und Unsicherheiten“ seitens der Länder und Kommunen bei der gemeinsamen Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen sind der Bundesregierung bekannt, und wie geht sie damit um? 8. Wie werden die Ergebnisse der Entwicklungsgemeinschaften in den Themenlaboren in der Fläche, die nach wie vor durch eine sehr starke Heterogenität der IT-Landschaften gekennzeichnet ist, ausgerollt werden? 9. Wann erfolgt bei der OZG-Umsetzung eine Beschäftigung auch mit grundsätzlichen IT-architektonischen Fragen, um bei komplexeren Leistungen Backendsysteme zur Verfügung zu haben, die Daten einsammeln und verteilen sowie Schnittstellen zu Fachverfahren und Unterstützungssystemen managen können? 10. Aus welchen Gründen wurde der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Digitalisierungspakt von Bund, Ländern und Kommunen („vertrauensvolle Zusammenarbeit“, „Verteilung der notwendigen Investitionskosten“) bisher noch nicht konkretisiert, und bis zu welchem Zeitpunkt soll das erfolgen? 11. Wie reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende Überlagerung der Themen der Verwaltungsdigitalisierung durch andere Digitalisierungsfragen sowie durch Fragen der Netz- und Datenpolitik? 12. Sieht die Bundesregierung die, nach Auffassung der Fragesteller, unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren resultierende mangelnde Kompetenzabgrenzung, als Gefahr für die weitere OZG- Umsetzung, und wenn nein, warum nicht? 13. Wurden Personal- oder Sach-Ressourcen in den Geschäftsbereichen der beteiligten Ressorts von der OZG-Umsetzung abgezogen, um damit die Umsetzung anderer Digital-Strategien und -Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, wie etwa die KI-Strategie, und wenn ja, in welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und zugunsten welches Vorhabens, oder gibt es dementsprechende Planungen? 14. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung, Zuschläge, interne Fortbildung etc.) hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bislang ergriffen, um die Besetzung der 40 zusätzlich für das BMI bewilligten Stellen, die für eine Übergangsphase die Aufgaben der FITKO (Föderale IT-Kooperation) übernehmen, möglichst zügig abzuschließen? a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant? b) Wie viele der 40 Stellen sind derzeit öffentlich ausgeschrieben? c) Wann ist mit der vollständigen Besetzung der 40 Stellen zu rechnen? 15. Welche personalwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B. Höherstufung, Zuschläge, interne Fortbildung, etc.) wurden bislang ergriffen, um die Besetzung der 44 Stellen der FITKO möglichst zügig abzuschließen? a) Betrachtet die Bundesregierung die bislang ergriffenen Maßnahmen für ausreichend oder sind weitere Maßnahmen geplant? b) Wann ist mit der vollständigen Besetzung dieser 44 Stellen der FITKO zu rechnen? c) Wie weit sind die Planungen der Aufstockung der FITKO auf 60 Stellen gediehen, und wann ist mit einer Entscheidung dazu zu rechnen? 16. Wurde bereits mit der Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und Innovationsprogramms für FITKO (Aufgaben Standardisierung und Betrieb) und E-Government-Agentur (Aufgabe Innovation) begonnen, oder wann ist damit zu rechnen? a) Wann soll die Entwicklung eines gemeinsamen Entwicklungs- und Innovationsprogramms für FITKO und E-Government-Agentur abgeschlossen sein? b) Wer ist dafür verantwortlich? 17. Welche der zahlreichen Vorschläge des Digitalrates zu institutionellen, organisatorischen und personellen Veränderungen als Voraussetzung für die Digitalisierung der Verwaltung hat die Bundesregierung bislang umgesetzt, und wer war dafür verantwortlich? a) Aus welchen Gründen wurden die umgesetzten Vorschläge ausgewählt, und wer war dafür verantwortlich? b) Ist eine begonnene Umsetzung von Vorschlägen bislang gescheitert, und wenn ja, aus welchen Gründen, und wer ist dafür verantwortlich? c) Welche weiteren Vorschläge befinden sich derzeit in Umsetzung, bis wann sollen sie von wem umgesetzt werden, und aus welchen Gründen wurden sie ausgewählt? d) Aus welchen Gründen wurden die anderen Vorschläge des Digitalrates nicht zur Umsetzung ausgewählt (bitte jeweils einzeln begründen), und wer war dafür verantwortlich? e) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von den Vorschlägen des Digitalrates, und wie wurde seitdem mit diesen Vorschlägen umgegangen? 18. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Digitalrates der Einrichtung einer Institution nach dem Vorbild der dänischen Digitalisierungsagentur oder des britischen Government Digital Service umsetzen, die beide sowohl konzeptionell als auch praxisorientiert, vor allem aber kulturverändernd auf die Digitalisierungsbemühungen in den Fachverwaltungen wirken? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, aus welchen Gründen, bis wann, durch wen, und mit welchem Budget, welchen Aufgaben, welchen Kompetenzen? c) Würde durch eine solche Institution die, nach Auffassung der Fragesteller, unkoordinierte IT-Gremienlandschaft der Bundesregierung und deren resultierende mangelnde Kompetenzabgrenzung, noch verstärkt, und wenn nein, warum nicht? d) Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von dieser Empfehlung des Digitalrates, und wie wurde seitdem mit dieser Empfehlung umgegangen? 19. Wie lässt sich der nach Ansicht der Fragesteller nur mäßige Erfolg des Normenscreenings zur Prüfung aller Gesetze auf ihre Digitaltauglichkeit der vergangenen Legislaturperiode erklären? 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Normenkontrollrates, die Beweislast des Normenscreenings in dieser Legislaturperiode umzudrehen, so dass alle papiergebundenen Schriftformerfordernisse und Nachweispflichten von vornherein als abgeschafft gelten und Ausnahmen nur im begründeten Einzelfall zugelassen werden, und bis wann wird sie dieser Forderung nachkommen? 21. Welche Verbesserungen für das Normenscreening der laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung selbst vorgenommen, und wann werden diese umgesetzt? 22. Warum überlässt es die Bundesregierung, nach Aussage des Normenkontrollrates, „weitestgehend dem Zufall“, wie weitreichend die Änderungsvorschläge der OZG-Themenfeldlabore sind, um für alle OZG-Leistungen ein Höchstmaß an Nutzerfreundlichkeit zu erreichen? a) Warum hat die Bundesregierung für diese Tätigkeit in den OZG- Themenfeldlaboren noch keine verbindlichen Kriterien vorgegeben, die nach Aussage des Normenkontrollrates bereits „in vielen anderen Lädern existieren“, so z. B. dem Vereinigten Königreich? b) Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, ebenfalls solche Kriterien als Service-Standards zu etablieren, und durch wen? c) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Normenkontrollrates, querschnittliche Designvorgaben in einem solchen Service- Standard zu bündeln, und bis wann wird sie dies durch wen umsetzen? d) Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Normenkontrollrates, solche Service-Standards im Rahmen eines Digitalisierungspakts von Bund, Ländern und Kommunen zu verankern, und bis wann setzt sie diesen Pakt um? 23. Wie viele Artikelgesetze wurden im Jahr 2019 als Folge der rechtlichen Anpassungsbedarfe aus der Arbeit der OZG-Themenfeldlabore bereits erlassen? 24. Hält die Bundesregierung an ihren Planungen fest, in den verbleibenden 3,5 Jahren bis zur vollständigen OZG-Umsetzung rechnerisch vier Artikelgesetze pro Jahr zu verabschieden, um eine entsprechende Rechtsanpassung rechtzeitig für sämtliche 14 OZG-Themenfelder durchführen zu können? a) Welche Folgen hätte eine Verzögerung dieses Fahrplans? b) Sind im Bundeskanzleramt für die Einhaltung dieses Fahrplans besondere organisatorische, personelle, finanzielle oder andere Vorkehrungen getroffen worden, und wenn nein, warum nicht? c) Welche zwei Artikelgesetze sollen noch im Jahr 2019 erlassen werden? 25. Warum ist das Verfahren, wie ein Digitaltauglichkeits-Check bestehender Gesetze organisiert und auch bei zukünftigen Gesetzen sichergestellt werden kann, nach Aussage des Normenkontrollrates „noch unklar“, obwohl dies bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „(Normen- Screening plus)“ von März 2018 (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/ koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1) angekündigt wurde? a) Bis wann und durch wen ist mit der Entwicklung des Verfahrens zu rechnen? b) Sieht die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat empfohlenen Digitalisierungs-Tauglichkeits-Check im dänischen Gesetzgebungsverfahren auch für Deutschland als mögliches Erfolgsmodell? c) Wie bewertet die Bundesregierung den vom Normenkontrollrat gemachten Vorschlag, die OZG-Themenfeldlabore dauerhaft zu institutionalisieren und in die Durchführung des Digitalisierungs-Tauglichkeits-Checks einzubeziehen? d) Bis wann ist mit der Anwendung des Digitalisierungs-Tauglichkeits- Check für das Gesetzgebungsverfahren zu rechnen? 26. Wurde die Verknüpfung der Bürgerportale des Bundes und der Länder Hamburg, Hessen, Bayern und Berlin, wie angekündigt, im zweiten Quartal 2019 verwirklicht? 27. Aus welchen Gründen konnten sich Bund und Länder bisher nicht auf ein einheitliches nationales Bürger- bzw. Unternehmenskonto einigen? 28. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit Verimi und YES zwei privatwirtschaftliche, mobile eID-Lösungen der Etablierung des bereits im letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten elektronischen Personalausweises (ePA) zuvorgekommen sind? 29. Welche Pläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die Einführung eines harmonisierten und datenschutzfreundlichen Systems für eindeutige Personen- und Unternehmenskennzeichen, und wann werden die Pläne von wem umgesetzt? Berlin, den 18. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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