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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1229113.08.2019

Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12291 19. Wahlperiode 13.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Berechnungen zum Zuwanderungskorridor für das Jahr 2018 und Prognose für das Jahr 2019 Bei der Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018 (vgl. dpa vom 23. Januar 2019) hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer erklärt, die Asyl-Zuwanderung sei im Jahr 2018 mit netto rund 165 000 Menschen deutlich unterhalb des von der Koalition vereinbarten Korridors zwischen 180 000 und 220 000 Menschen geblieben. Bei dieser Berechnung wurde von 3 400 Aufnahmen im Rahmen des Resettlements, 38 500 nachziehenden Familienangehörigen sowie 23 500 Abschiebungen und 16 000 freiwilligen Ausreisen ausgegangen. Bei der Vorstellung der Asylzahlen für Mai 2018 hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer noch behauptet, trotz des Rückgangs der Asylzahlen sei damit zu rechnen, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte „Korridor für die jährliche Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 180 000 bis 220 000 Personen […] in diesem Jahr erreicht oder sogar überschritten werden“ könnte. Die Fraktion DIE LINKE. hatte dem widersprochen und aufgrund von damals vorliegenden Zahlen der Bundesregierung hochgerechnet, dass der Korridor am Ende des Jahres entgegen der Prognose des Bundesinnenministers bei Weitem nicht erreicht würde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5153 und www. taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!5518102/). Zur genauen Berechnung des vereinbarten Korridors gibt es Fragen im Detail (vgl. ebd.). Insbesondere gibt es immer noch keine statistische Erhebung zur Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen abgelehnter Flüchtlinge, die ebenso wie die Zahl der Abschiebungen von der Zahl eingereister Schutzsuchender abgezogen werden soll. Zudem wird eine unbekannte – nach Einschätzung der Fragestellenden aber fünfstellige – Zahl von Geflüchteten doppelt gezählt, einmal bei der Zahl Asylsuchender, das andere Mal bei den nachziehenden Familienangehörigen. Denn viele legal nachgezogene Angehörige stellen in Deutschland einen Asylantrag zur Statusklärung: Im Jahr 2018 verfügten 18 338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der Asylantragstellung bereits über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c). Und schließlich handelte es sich bei einem Fünftel aller Asylsuchenden des Jahres 2018 nicht um eingereiste Personen, sondern um hier geborene Kinder von Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen (Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 8). Quotenregelungen sind nach Auffassung der Fragestellenden bei der Gewährleistung von Menschenrechten und Flüchtlingsschutz grundsätzlich unzulässig. Die oben aufgezeigten Umstände zeigen nach Ansicht der Fragesteller aber, dass die Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland infolge entsprechender Abschottungs- und Abschreckungsmaßnahmen zuletzt noch geringer war als ohnehin bereits angenommen werden musste. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei seiner Aussage bei Vorstellung der Asylzahlen für das Jahr 2018, „Wir sollten uns ja bei unseren Entscheidungen an den Fakten orientieren, nicht an unseren Vermutungen“ (Handelsblatt vom 24. Januar 2019), im Blick, dass er selbst im Mai 2018 aufgrund von Vermutungen fälschlich prognostizierte, dass der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Korridor erreicht oder auch überschritten werden würde, und inwieweit wurden im Jahr 2018 in der Migrations- und Asylpolitik politische Entscheidungen getroffen, die auf solchen (falschen) Vermutungen und nicht auf Fakten basierten, etwa im Zusammenhang des innerhalb der Bundesregierung geführten Streits um die Notwendigkeit, die rechtliche Zulässigkeit und den Umfang möglicher Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen (bitte ausführen)? 2. Nachdem die Bundesregierung der Auffassung zugestimmt hat (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/5153), dass mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verwandten Formulierung „freiwillige Ausreisen“ nicht nur finanziell durch das REAG/GARP- Programm geförderte freiwillige Ausreisen, sondern alle freiwilligen Ausreisen abgelehnter Asylsuchender gemeint sind, welche Anstrengungen hat sie unternommen, um diese Zahl genauer erfassen zu können (bitte im Detail darlegen) und welche umfassenderen Einschätzungen oder Zahlen hat sie inzwischen hierzu (bitte darlegen)? 3. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zulässig und begründbar, die hier geborenen Kinder von Geflüchteten (etwa ein Fünftel aller Asylsuchenden, siehe Vorbemerkung der Fragesteller) bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors, bei der es um „Zuwanderungszahlen“ gehen soll, zu berücksichtigen, obwohl diese in Deutschland geborenen Kinder offenkundig nicht „zugewandert“ sind (bitte begründen)? 4. Inwieweit müssen bei der Berechnung des Zuwanderungskorridors von der Zahl der Asylsuchenden Familienangehörige, die im Wege des Familiennachzugs legal eingereist sind und dann zur Statusklärung einen Asylantrag gestellt haben, von der Zahl der Asylsuchenden abgezogen werden, damit sie nicht doppelt gezählt werden (als Asylsuchende und beim Familiennachzug, bitte begründen), und wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Zahl, auch angesichts des Umstands, dass 2018 18 338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen verfügten (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c)? 5. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Umfang des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten zurückgehen wird, da die entsprechenden Schutzgewährungen in absoluten Zahlen zuletzt zurückgegangen sind (bitte begründen)? 6. Welche Einschätzung existiert beim Bundesinnenminister aktuell zur Frage, ob der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Zuwanderungskorridor auf der Grundlage vorliegender Zahlen in diesem Jahr (nicht) erreicht oder überschritten werden könnte (bitte nachvollziehbar begründen)? 7. Welche Zahlen liegen vor zur Berechnung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Zuwanderungskorridors für das Jahr 2018 (bitte so genau wie möglich nach den unterschiedlichen Gruppen auflisten), und wie groß war demnach nach Auffassung der Bundesregierung im Jahr 2018 die so definierte „Netto-Zuwanderung“ (bitte neben den präzisen und differenzierten Zahlen auch die Berechnungsart darlegen)? 8. Welche aktuellen Zahlen und Einschätzungen liegen der Bundesregierung im Zusammenhang des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Zuwanderungskorridors derzeit vor (bitte aktuelle Zahlen entsprechend der unterschiedlichen Formen der Ein- bzw. Auswanderung so präzise wie möglich auflisten), und auf welche ungefähre Zuwanderungszahl für das Jahr 2019 kommt die Bundesregierung auf der Grundlage dieser Zahlen (bitte Berechnungsweise konkret darlegen)? 9. Welche quantitativen Auswirkungen hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn umfassendere Zahlen zu freiwilligen Ausreisen vorlägen und wenn die Zahl hier geborener Kinder bzw. legal nachgezogener Angehöriger, die einen Asylantrag gestellt haben, bei der Berechnung berücksichtigt würden (bitte darstellen)? 10. Inwieweit sollte nach Auffassung des Bundesinnenministers der Umstand, dass der vereinbarte Zuwanderungskorridor nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch in diesem Jahr bei weitem nicht erreicht werden wird und die Zahl der neu eingewanderten Schutzsuchenden unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller gemachten Ausführungen noch einmal deutlich geringer ausfällt, für Lockerungen in der Asyl- und Migrationspolitik genutzt werden, etwa durch Wiederherstellung des subjektiven Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, durch eine Erhöhung humanitärer Aufnahmekontingente oder durch eine umfassende humanitäre Bleiberechtsregelung (bitte ausführen)? Berlin, den 23. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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