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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsextreme Aufmärsche im zweiten Quartal 2019

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1235013.08.2019

Rechtsextreme Aufmärsche im zweiten Quartal 2019

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12350 19. Wahlperiode 13.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Rechtsextreme Aufmärsche im zweiten Quartal 2019 Unter der Losung „Kampf um die Straße“ gehören Kundgebungen und Demonstrationen zum typischen Aktionsrepertoire der extremen Rechten. Die Größe solcher Aufmärsche reicht von einer Mahnwache mit einem Dutzend bis zu Großdemonstrationen von mehreren tausend Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Insbesondere an jährlich wiederkehrenden Daten, wie der alliierten Bombardierung bestimmter Städte, dem 1. Mai oder dem 1. September als Antikriegstag, mobilisiert die extreme Rechte zu regionalen und bundesweiten Aufmärschen. „Die nach außen gerichtete Wirkung der neofaschistischen Demonstrationspolitik dient dem Nachweis der Existenz einer neofaschistischen beziehungsweise einer neonazistischen Bewegung, die ihre politische Ideologie bis hin zur offen(siv)en Verherrlichung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen verbreitet sowie der Ausübung einer Machtpolitik gegenüber staatlichen Institutionen und politischen Gegnern, die den Handlungsspielraum dieser Bewegung erweitern soll“ (Fabian Virchow, Demonstrationspolitik, in: Andreas Klärner/ Michael Kohlstruck: Moderner Rechtsextremismus in Deutschland, Hamburg 2006, S. 94 f.). Rechtsextreme Aufmärsche dienen auch zur Einschüchterung all derjenigen, die zum Feindbild ernannt wurden, wie Migrantinnen und Migranten, politisch Andersdenkende oder alternative Jugendliche. Ein weiterer beabsichtigter Effekt ist nach Ansicht der Fragesteller die Zermürbung der demokratischen Öffentlichkeit, die an die scheinbare Normalität rechtsextremer Aufmärsche gewöhnt werden soll. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Aufmärsche, Mahnwachen oder sonstige öffentliche Auftritte der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 statt, wer trat bei diesen Aufmärschen als Anmelder in Erscheinung, und wo fanden die Demonstrationen statt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Mit welchem Motto bzw. Thema wurden die in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzüge nach Kenntnis der Bundesregierung angemeldet, wie viele Personen nahmen an den einzelnen Aufzügen teil, und fand eine überregionale Mobilisierung statt? 3. An welchen der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzüge war nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Unterorganisationen organisatorisch beteiligt? 4. Welche der in der Antwort zu Frage 1 genannten Aufzüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Spektrum der Kameradschaften bzw. sonstigen Neonaziszene organisiert, und um welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen handelte es sich hierbei? 5. Bei welchen Aufmärschen, Mahnwachen oder sonstigen öffentlichen Auftritten der extremen Rechten kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2019 zu Straftaten, und um welche Art von Straftaten handelt es sich hierbei? 6. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 5 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das erste Quartal 2019 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? 7. An welchen sonstigen Demonstrationen im zweiten Quartal 2019 haben sich Organisationen bzw. Gruppen der extremen Rechten in welcher Größenordnung nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt (bitte nach Ort, Datum und Thema der Demonstration aufschlüsseln)? Berlin, den 29. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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