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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1236914.08.2019

Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12369 19. Wahlperiode 14.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE. Ansprüche der Hohenzollern auf öffentliche Kulturgüter Die Bundesregierung führt laut Medienberichten seit spätestens 2013 nichtöffentliche vertrauliche Verhandlungen mit der Familie Hohenzollern über Ansprüche auf mehrere tausend – teils national bedeutsame – Kulturgüter, die in staatlichen Museen, Archiven und Depots verwahrt bzw. ausgestellt sind, sowie zu Entschädigungsforderungen für Liegenschaften in Besitz der öffentlichen Hand (https://m. tagesspiegel.de/berlin/streng-geheime-verhandlungen-hohenzollern- erhebenansprueche-auf-tausende-bedeutende-kunstwerke/24587204.html). An den Verhandlungen sind auch die Länder Berlin und Brandenburg und drei Stiftungen des Bundes, die Kunstwerke und Inventar aus ehemaligem Besitz des Hauses Hohenzollern öffentlich zugänglich machen, beteiligt. Bei diesen Gesprächen geht es nach Medienberichten zu Aussagen von Kulturstaatsministerin Monika Grütters um eine „dauerhafte Gesamtlösung für die betroffenen Kunst- und Sammlungsgegenstände“ (www.berlin.de/aktuelles/brandeburg/5835343-5173 360-verhandlungen-mit-hohenzollern-woidke-ho.html). Die Positionen der beteiligten Seiten liegen nach Ansicht der Fragesteller allerdings noch weit auseinander. Die mit Georg Friedrich Prinz von Preußen als Vertreter des Hauses Hohenzollern geführten Verhandlungen mit dem Bund und deren Stiftungen werden im Juli 2019 wieder aufgenommen und sollen nach Angaben des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Hermann Parzinger, „mit Augenmaß und gegenseitigem Respekt“ weitergeführt werden (Süddeutsche Zeitung, 16. Juli 2019, Seite 2). Das Haus Hohenzollern vertritt jedoch die Ansicht, dass die Eigentums- und Besitzlage betroffener Vermögensgegenstände aus dem „Privatbesitz der preußischen Königsfamilie“ in staatlichen Museen und Depots seit Jahrzehnten ungeklärt sei (Frankfurter Rundschau, 17. Juli 2019, Seite 27). Mit dieser Demonstration von Besitzanspruch gegenüber Kulturgütern im öffentlichen Raum wird nach Ansicht der Fragesteller das bisherige Modell von Teilhabe der Bevölkerung an Kunst und Kultur in Frage gestellt und mit der Fokussierung auf besonders prestigeträchtige Objekte ein antiquiertes Geschichtsbild in der Öffentlichkeit verfestigt. Nach Auffassung der Fragesteller besonders befremdlich klingt die Forderung der Nachfahren der Hohenzollern-Dynastie nach einem unentgeltlichen und grundbuchlich gesicherten Wohnrecht in dem historisch äußerst bedeutsamen Schloss Cecilienhof – dem Ort, bei dem nach der bedingungslosen Kapitulation Hitlerdeutschlands und dem Ende des von Deutschland ausgelösten verbrecherischen Zweiten Weltkrieges die Alliierten im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 u. a. die politische und geografische Neuordnung Deutschlands, seine Entmilitarisierung und den Umgang mit deutschen Kriegsverbrechern und deren Enteignung verhandelt und festgeschrieben haben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Seit wann und mit welchen Inhalten führen die Bundesregierung unter Beteiligung von Bundesländern und kulturbewahrender Bundesstiftungen Gespräche mit der Familie Hohenzollern bzw. deren Bevollmächtigten (bitte nach Jahren und mit den jeweils Beteiligten und Gesprächszielen einzeln aufführen)? 2. Welcher Betrag in Euro ist aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um zu einer abschließenden Vermögensauseinandersetzung in Form eines rechtsverbindlichen und außergerichtlichen Vergleichs zu gelangen? 3. Wenn es zu einer Verständigung kommt, wie soll dieser Betrag zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern aufgebracht und aufgeteilt werden? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Eigentumslage an öffentlichem Kulturgut unter Berücksichtigung des am 6. Oktober 1926 rechtsgültig abgeschlossenen Abänderungsvertrages zwischen dem Haus Hohenzollern und der damaligen Preußischen Staatsregierung? 5. Welche Kulturgüter und Kunstsammlungen gingen während der Zeit der Weimarer Republik und im Gefolge dieses Vertrages aus dem Haus Hohenzollern in Staatsbesitz über (bitte einzeln aufführen)? 6. Welche Eigentumsansprüche an Besitz von Kulturgütern und auch Liegenschaften werden von der Familie Hohenzollern derzeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht, die sich a) in den territorialen Grenzen Deutschlands während der Weimarer Republik bis 1933 in ihrem Besitz befanden bzw. b) nach dem 8. Mai 1945 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR in ihrem Besitz befanden bzw. c) nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Besitz befanden? 7. Welche Leihverträge mit welchen Kultureinrichtungen bzw. Institutionen wurden im Jahr 2019 durch die Familie Hohenzollern gekündigt? 8. Wie viele Kunstwerke sind insgesamt davon betroffen und damit dem Zugang durch die Öffentlichkeit entzogen? 9. Wie viele von den derzeitig strittigen Kunstwerken und Liegenschaften sind im Register national wertvollen Kulturgutes verzeichnet gemäß § 6 des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG; bitte nach Objekt und derzeitigem Standort einzeln getrennt aufführen)? 10. Welcher Art Zusicherung hat die Bundesregierung zur Errichtung eines „Hohenzollernmuseums“ in Berlin gegeben? 11. Mit welchen notwendigen Investitionen bzw. Ausgaben ist dabei zu rechnen? 12. Welche Sammlungen, Objekte, Exponate und mit welcher historisch- inhaltlichen Zuordnung sollten dort öffentlich ausgestellt bzw. untergebracht sein? 13. Welche zeitliche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. haben sich die beteiligten Stellen gesetzt, um zu einer „Gesamtlösung“ zu gelangen, die weiter eine breit gefasste kulturelle Teilhabe an derzeit öffentlich zugänglichem Kulturgut durch die Bevölkerung garantiert? Berlin, den 24. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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