[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12427
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Anke Domscheit-Berg, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Offene Haftbefehle gegen Neonazis
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10886)
Mit Stand vom 28. März 2019 waren 497 Neonazis zur Fahndung ausgeschrieben,
davon 105 wegen eines PMK-Delikts, genauso viele wegen eines Gewaltdelikts,
und 18 wegen eines politisch motivierten Gewaltdelikts (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10886).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben mehrfach das Problem thematisiert,
dass eine bestimmte Anzahl Neonazis sich schon über einen längeren Zeitraum
hinweg ihrer Festnahme entzieht. Die Bundesregierung konnte bislang keine
näheren Angaben dazu machen, inwiefern diese Personen bewusst untergetaucht
sind bzw. inwiefern das Scheitern der Festnahme eher auf einen nachlässigen
Umgang der Betroffenen mit den Meldepflichten zurückzuführen ist.
Angesichts der Tatsache, dass auch ein Naziterrorist wie Uwe Böhnhardt
jahrelang erfolglos auf der Fahndungsliste stand, halten die Fragestellerinnen und
Fragesteller an dieser Stelle mehr Nachdruck seitens der Sicherheitsbehörden für
notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gerichte haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle
zu den gesuchten Personen, soweit den Haftbefehlen
a) ein politisch motiviertes Delikt,
b) ein Gewaltdelikt bzw.
c) ein politisch motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt, jeweils erlassen (bitte vollständig unter Angabe des Jahres
angeben)?
2. Wie untergliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle
aufgrund eines politisch motivierten Delikts in die unterschiedlichen
Haftbefehlskategorien (bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum
aussprechenden Gericht im Sinne von Frage 1 angeben)?
3. Wie untergliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle
aufgrund eines Gewaltdelikts in die unterschiedlichen Haftbefehlskategorien
(bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum aussprechenden Gericht
und Jahr des Erlasses im Sinne von Frage 1 angeben)?
4. Wie untergliedern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Haftbefehle
aufgrund eines politisch motivierten Gewaltdelikts in die unterschiedlichen
Haftbefehlskategorien (bitte jeweils pro Haftbefehl unter Zuordnung zum
aussprechenden Gericht und Jahr des Erlasses im Sinne von Frage 1
angeben)?
5. Wie viele der wegen
a) eines politisch motivierten Delikts,
b) eines Gewaltdelikts bzw.
c) eines politisch motivierten Gewaltdelikts
Gesuchten halten sich nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden im
Ausland auf, und wie viele hiervon haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Staatsbürgerschaft des betreffenden Landes (bitte jeweils pro Haftbefehl
unter Zuordnung zum aussprechenden Gericht und Jahr des Erlasses im
Sinne von Frage 1 angeben)?
6. Welche Anstrengungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich
der im Ausland aufhältigen gesuchten Personen unternommen worden, um
a) ihre dortige Wohnanschrift zu erlangen bzw.
b) ihre Auslieferung zu erreichen,
und mit welchem Erfolg?
Berlin, den 31. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]