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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Speicherung von Informationen zu dem Kontaktspektrum von Anis Amri
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
16.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1254121.08.2019
Speicherung von Informationen zu dem Kontaktspektrum von Anis Amri
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12541
19. Wahlperiode 21.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat,
Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Speicherung von Informationen zu dem Kontaktspektrum von Anis Amri
Bei dem dschihadistischen Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am
Breitscheidplatz in Berlin-Charlottenburg am 19. Dezember 2016 wurden zwölf
Menschen ermordet und mindestens 65 verletzt, viele davon schwer. Seither wird in
der Öffentlichkeit und verschiedenen Landesparlamenten und dem Deutschen
Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag
kommen konnte. Inzwischen ist bekannt, dass der Attentäter und sein Umfeld schon
weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und
Nachrichtendienste gelangt waren. Bis heute ist unklar, ob und wie viele Mitwisser
oder Unterstützer letztlich den Weg des Attentäters bis hin zur Verwirklichung
seines Anschlages gefördert, unterstützt oder begleitet haben. Im Mittelpunkt der
Berichterstattung stehen dabei immer wieder und bis heute die Verbindungen von
Anis Amri zum mittlerweile verbotenen Moscheeverein Fussilet 33 e. V. sowie
dem diese Moschee frequentierenden Personenspektrum (www.tagesspiegel.de/
berlin/fussilet-moschee-in-berlin-moabit-schweres-versaeumnis-im-verbotsverfahren/
24303266.html). Ein nicht unbeträchtlicher Teil dieser Personen hat sich in der
Vergangenheit verschiedenen, als ausländische terroristische Vereinigung
eingestuften, Gruppierungen (z. B. Islamischer Staat, Junud al-Sham, Jabhat al-Nusra)
angeschlossen oder diese mutmaßlich durch die Beschaffung finanzieller Mittel
finanziert (www.tagesspiegel.de/berlin/fussilet-moschee-in-berlin-moabit-
sechsjahre-haft-fuer-dschihadisten/20087516.html und www.berlin.de/gerichte/presse/
pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.
487750.php).
Soweit nach Übermittlungen an ausländische Behörden oder Stellen gefragt wird,
ist darunter auch das Einstellen von Informationen in gemeinsam geführte
Dateien zu verstehen. Es wird eine Beantwortung vergleichbar der
Bundestagsdrucksache 19/10077 erbeten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend den I. D. eingepflegt?
2. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 1 genannten Informationen betreffend I. D.?
3. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend I. D. eingepflegt?
4. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 3 genannten Informationen betreffend I. D.?
5. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend E. F. eingepflegt?
6. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 5 genannten Informationen betreffend E. F.?
7. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend E. F. eingepflegt?
8. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 7 genannten Informationen betreffend E. F.?
9. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend B. K. eingepflegt?
10. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 9 genannten Informationen betreffend B. K.?
11. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend B. K. eingepflegt?
12. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 11 genannten Informationen betreffend B. K.?
13. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend V. Y. eingepflegt?
14. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 13 genannten Informationen betreffend V. Y.?
15. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend V. Y. eingepflegt?
16. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 15 genannten Informationen betreffend V. Y.?
17. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend M. S. eingepflegt?
18. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 17 genannten Informationen betreffend M. S.?
19. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend M. S. eingepflegt?
20. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 19 genannten Informationen betreffend M. S.?
21. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend I. A. eingepflegt?
22. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 21 genannten Informationen betreffend I. A.?
23. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend I. A. eingepflegt?
24. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 23 genannten Informationen betreffend I. A.?
25. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend S. Ö. eingepflegt?
26. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 25 genannten Informationen betreffend S. Ö.?
27. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend S. Ö. eingepflegt?
28. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 27 genannten Informationen betreffend S. Ö.?
29. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend S. D. eingepflegt?
30. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 29 genannten Informationen betreffend S. D.?
31. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend S. D. eingepflegt?
32. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 31 genannten Informationen betreffend S. D.?
33. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend H. M. Ö. eingepflegt?
34. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 33 genannten Informationen betreffend H. M. Ö.?
35. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend H. M. Ö. eingepflegt?
36. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 35 genannten Informationen betreffend H. M. Ö.?
37. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend B. A. eingepflegt?
38. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 37 genannten Informationen betreffend B. A.?
39. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend B. A. eingepflegt?
40. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 39 genannten Informationen betreffend B. A.?
41. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend S. D. eingepflegt?
42. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 41 genannten Informationen betreffend S. D.?
43. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend S. D. eingepflegt?
44. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 43 genannten Informationen betreffend S. D.?
45. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend T. T. eingepflegt?
46. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 45 genannten Informationen betreffend T. T.?
47. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend T. T. eingepflegt?
48. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 47 genannten Informationen betreffend T. T.?
49. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen Behörden in welche „inländischen“
Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur
Verfügung stehen, betreffend W. C. eingepflegt?
50. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 49 genannten Informationen betreffend W. C.?
51. Welche einzelnen Informationen (Personendaten, Personenhinweise,
Informationen über Reisebewegungen, Fluggastdaten, Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren, Aufenthaltsstatus, Lichtbilder usw.) wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung wann von welchen (auch ausländischen oder
supranationalen) Behörden oder Stellen in welche europäischen Datenbanken (u. a.
Schengen-Informationssystem, Europol-Informationssystem,
Analyseprojekte von Europol etc.), die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden
zur Verfügung stehen, betreffend W. C. eingepflegt?
52. Welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis
der Bundesregierung unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt
Zugriff auf die in Frage 51 genannten Informationen betreffend W. C.?
Berlin, den 31. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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