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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Versorgungslage mit Substitutionsbehandlung bei Menschen mit Opiatabhängigkeit
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Gesundheit
Datum
12.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1270627.08.2019
Versorgungslage mit Substitutionsbehandlung bei Menschen mit Opiatabhängigkeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Niema Movassat, Sylvia Gabelmann,
Matthias W. Birkwald, Ulla Jelpke, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping,
Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Petra Pau, Kirsten Tackmann, Jessica Tatti,
Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und
der Fraktion DIE LINKE.
Versorgungslage mit Substitutionsbehandlung bei Menschen
mit Opiatabhängigkeit
Die Substitutionsbehandlung ist nach Ansicht der Fragesteller eine der
effektivsten Möglichkeiten, um das Leben, die Selbstbestimmung und die Teilhabe
von opiatabhängigen Menschen zu schützen. Die Fragestellenden begrüßen
viele Regelungen, die mit der Neufassung der
Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) im Jahr 2017 in Kraft getreten sind (unter anderem
Wegfall des Abstinenzparadigmas, Überführung vieler ärztlichen Pflichten in eine
Richtlinie der Bundesärztekammer, Lockerung der Take-Home-Regelungen).
Viele Ärztinnen und Ärzte mussten sich bis dahin de facto entscheiden
zwischen einem Verstoß gegen gesetzliche Regelungen und einem Verstoß gegen
die ärztliche Sorgfaltspflicht. Die nun geltenden Veränderungen entsprechen in
wichtigen Teilen Forderungen der Linksfraktion vom März 2013 (http://
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712825.pdf).
Trotzdem sind gerade im ländlichen Bereich nach wie vor große
Versorgungslücken zu beklagen. Neben den ostdeutschen Ländern betrifft das insbesondere
Bayern (siehe Bericht zum Substitutionsregister Januar 2019, www.bfarm.de/
SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopiumstelle/SubstitReg/Subst_
Bericht2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Selbst die ehemalige
Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hat die repressive
Politik gegenüber Heroinabhängigen in vielen unionsregierten Bundesländern,
vor allem aber in ihrer Heimat Bayern kritisiert (www.sueddeutsche.de/politik/
drogen-drogenpolitik-gefaengnis-csu-bundestag-1.4437674?sc_uid=
pfD0URCH2I&sc_src=email_707660&utm_medium=email&utm_content=
www.sueddeutsche.de%2F1.4437674&sc_lid=76948383&sc_llid=6112&utm_
source=emarsys&utm_campaign=Espresso+am+Abend+8.5.2019).
Die Fragestellenden begrüßen die Bemühungen der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayern (KVB), bestehende Versorgungslücken zu bekämpfen
(www.kvb.de/praxis/finanzielle-foerdermoeglichkeiten/
foerderungmethadonsubstitution/). Allerdings ist die Bayerische Staatsregierung bei der
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten bei der
Substitutionsbehandlung besonders aktiv (www.kvb.de/praxis/qualitaet/qualitaetssicherung/
substitutionsgestuetzte-behandlung-opiatabhaengiger/), was nach Ansicht der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12706
19. Wahlperiode 27.08.2019
Fragesteller zu einer erheblichen Verunsicherung der versorgenden
Medizinerinnen und Mediziner beigetragen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Menschen waren nach Kenntnis der Bundesregierung geschätzt
in den letzten zehn Jahren opiatabhängig (bitte pro Jahr und Bundesland
angeben)?
2. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Folgen einer Opiatabhängigkeit gestorben (bitte pro Jahr und Bundesland
angeben)?
3. Wie hat sich die abhängigkeitsbegleitende Kriminalität (bspw.
Beschaffungskriminalität) im Zusammenhang mit Drogenabhängigkeit
(insbesondere Opiatabhängigkeit) in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro
Jahr und Bundesland angeben)?
4. Inwiefern kann die Substitutionsbehandlung nach Einschätzung der
Bundesregierung zur Reduktion drogenbedingter Kriminalität beitragen?
5. Welche Informationen hat die Bundesregierung über regionale Lücken bei
der Versorgung von gesetzlich Versicherten mit Substitutionsbehandlung?
In welchen Bundesländern bestehen die größten Versorgungslücken?
6. Wie hat sich die Zahl der substituierenden Ärztinnen und Ärzte in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro Jahr und Bundesland angeben)?
7. Wie hat sich die Zahl der zur Substitution qualifizierten Ärztinnen und
Ärzte in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte pro Jahr und Bundesland
angeben)?
8. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch von
gesetzlich krankenversicherten opiatabhängigen Menschen auf eine
Substitutionsbehandlung?
9. Inwiefern ist die Versorgung mit Substitutionsbehandlung Teil des
Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)?
10. Inwiefern ist die Substitutionsbehandlung nach Kenntnis der
Bundesregierung Bestandteil der vertragsärztlichen Bedarfsplanung?
11. Welche Institutionen überwachen die Umsetzung des
Sicherstellungsauftrages durch die KV und welche Konsequenzen bzw. Sanktionen sind der
Bundesregierung bekannt, wenn KV einer flächendeckenden Versorgung
mit Substitutionstherapie nicht nachkommen?
12. Inwiefern können Substitutionsbehandlungen gezielt über die
Terminservicestellen vermittelt werden und inwiefern plant die Bundesregierung,
diesbezüglich Veränderungen anzustoßen?
13. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, der die Verweigerung einer Substitutionsbehandlung durch eine
bayerische Justizvollzugsanstalt als „unmenschlich“ angesehen hat (https://
hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-171711%22]})?
14. Inwiefern kann die Substitutionsbehandlung nach Kenntnis der
Bundesregierung auch in Haft neben der Abstinenz die in der BtMVV genannten
Ziele (die Sicherstellung des Überlebens, die Besserung und Stabilisierung
des Gesundheitszustandes, die Unterstützung der Behandlung von
Begleiterkrankungen oder die Verringerung der durch die Opioidabhängigkeit
bedingten Risiken während einer Schwangerschaft sowie während und nach
der Geburt) erfüllen?
15. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür ein, auch
bei der Substitutionsbehandlung das Äquivalenzprinzip in Haftanstalten
anzuwenden, nach der Haftinsassen eine gleichwertige
Gesundheitsversorgung zusteht wie Menschen außerhalb des Vollzugs?
16. Wie viel Prozent der Menschen in Haft haben in den einzelnen
Bundesländern Zugang zur Substitutionstherapie?
17. Inwiefern gehört der Zugang zur Substitutionsbehandlung nach Ansicht der
Bundesregierung zur Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in
Deutschland und welche Rolle spielt sie in den jüngst verabschiedeten
Empfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“?
Berlin, den 14. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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