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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1281129.08.2019

Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Kriterien bei der Erfassung rechtsextremer Musikveranstaltungen Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat in seinem Jahresbericht 2018 eine deutlich niedrigere Anzahl rechtsextremer Musikveranstaltungen genannt als die Bundesregierung bislang den Fragestellerinnen und Fragestellern mitgeteilt hat. Während das BfV von 270 Musikveranstaltungen spricht (S. 63 des Berichts), ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE eine Gesamtzahl von 320. Diese Zahlen übermittelte die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8345 mit Datum vom 13. März 2019. Die Abgeordnete Ulla Jelpke erkundigte sich in der Schriftlichen Frage 26 nach der Differenz zwischen beiden Angaben. In ihrer Antwort erläutert die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/11757, es könnten sich „Veränderungen durch Korrekturen und Nachmeldungen“ ergeben. Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten diese Erläuterung nicht für plausibel. Es ist ihnen wohl bewusst, dass die einzelnen Angaben auf Quartalsanfragen nicht abschließend sind, da seitens derVerfassungsschutzämter oder ggf. auch der Polizeibehörden regelmäßig noch Nachmeldungen eintreffen. Dies kann aber lediglich erklären, dass die Zahlen höher sind als zunächst angegeben. Beim BfV fallen sie nun aber niedriger aus. Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass zwischen März 2019 (Datum der Bundestagsdrucksache 19/8345, aus der die Zahlen von 320 Musikveranstaltungen hervorgeht) und Juni 2019 (Datum des BfV-Berichtes mit der Zahl von 270) 50 zunächst als rechtsextrem gewertete Musikveranstaltungen aus der Statistik herausgenommen worden sind. Eine andere Erklärung wäre, dass der Verfassungsschutz das Problem des organisierten Rechtsextremismus auch heute noch kleiner darstellt als es tatsächlich ist. Auch in Hinblick auf das Jahr 2017 hat das BfV deutlich niedrigere Zahlen gemeldet (259 gegenüber 296 in den Antworten auf Kleine Anfragen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/914 sowie Bundestagsdrucksache 19/2489). Die Fragestellerinnen und Fragesteller verweisen darauf, dass die Bundestagsdrucksache 19/2489 das Datum vom 5. Juni 2018 trägt, so dass der Hinweis der Bundesregierung in der erwähnten Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke, das BfV führe „zu Beginn eines jeden Jahres“ gemeinsam mit den Landesämtern die Abstimmung der Zahlen durch, als Erklärung für die geringere Zahl nicht trägt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12811 19. Wahlperiode 29.08.2019 Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen den in den genannten Bundestagsdrucksachen angegebenen Zahlen zu rechtsextremen Musikveranstaltungen in den Jahren 2017 und 2018 und den vom Verfassungsschutz veröffentlichten Zahlen zu den gleichen Zeiträumen? 2. Inwiefern bzw. in welchem Verhältnis stützt sich die Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfragen auf Angaben der zuständigen Polizeibehörden bzw. Informationen der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes (BKA), und inwiefern stützt sie sich auf Informationen der Landesämter bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz? 3. Nach welchen Kriterien erheben die Verfassungsschutzämter nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen zu rechtsextremen Musikveranstaltungen, und inwiefern gibt es bei den zugrunde liegenden Kriterien Abweichungen zu den Erhebungskriterien durch Polizeibehörden? 4. Welche Ergänzungen und Korrekturen in Bezug auf Einordnung und Anzahl der Musikveranstaltungen hat es in Hinblick auf das Jahr 2017 gegeben, wer hat diese vorgenommen, und inwiefern können diese Veränderungen die unterschiedlichen Zahlenangaben erklären (bitte vollständig anführen)? 5. Welche Ergänzungen und Korrekturen in Bezug auf Einordnung und Anzahl der Musikveranstaltungen hat es in Hinblick auf das Jahr 2018 gegeben, wer hat diese vorgenommen, und inwiefern können diese Veränderungen die unterschiedlichen Zahlenangaben erklären (bitte vollständig anführen)? 6. Sind Musikveranstaltungen aus dem Jahr 2017, die bei Beantwortung der Kleinen Anfragen bis März dieses Jahres als rechtsextrem eingestuft worden waren, heute nicht mehr als rechtsextrem eingestuft, und wenn ja, um welche handelt es sich, wer hat zu jeweils welchem Zeitpunkt ihre „Entpolitisierung“ entschieden, und aus welchen Gründen, und inwiefern ist dies mit ggf. involvierten Polizeibehörden abgesprochen (bitte vollständig angeben)? 7. Sind Musikveranstaltungen aus dem Jahr 2018, die bei Beantwortung der Kleinen Anfragen bis März dieses Jahres als rechtsextrem eingestuft worden waren, heute nicht mehr als rechtsextrem eingestuft, und wenn ja, um welche handelt es sich, wer hat zu jeweils welchem Zeitpunkt ihre „Entpolitisierung“ entschieden, und aus welchen Gründen, und inwiefern ist dies mit ggf. involvierten Polizeibehörden abgesprochen (bitte vollständig angeben)? 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der beschriebenen Problematik? Berlin, den 14. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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