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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption durch Verbot von öffentlichen Vergaben an Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen in Steueroasen stehen
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
30.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1284529.08.2019
Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption durch Verbot von öffentlichen Vergaben an Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen in Steueroasen stehen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt,
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding,
Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption durch Verbot von öffentlichen
Vergaben an Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum von
Unternehmen in Steueroasen stehen
Der EU Observer berichtete am 29. Juli 2019 (https://euobserver.com/opinion/
145544?utm_source=euobs&utm_medium=email) über die Studie „Tenders in
the EU: how much goes to tax havens?“ (https://blog.datlab.eu/eu-tenders-to-
tax-havens/).
Die Studie analysierte über 255.624 Unternehmen, die zwischen 2006 und
2017 öffentliche Aufträge (sowohl aus dem EU-Haushalt als auch aus
nationalen Mitteln finanziert) in den EU-Mitgliedstaaten ausführten. Basierend darauf
schätzen die Autoren, dass jährlich öffentliche Aufträge im Wert von 100 Mrd.
Euro an Unternehmen in den Mitgliedstaaten gehen, die ganz oder teilweise im
Eigentum von Unternehmen mit Sitz in Steueroasen stehen. Als Steueroasen
betrachteten die Autoren die Drittstaaten und Gebiete, die am 25. Mai 2018 auf
der „Schwarzen Liste“ (Annex I) und auf der „Grauen Liste“ (Annex II) der
EU-Liste nichtkooperativer Gebiete für Steuerzwecke (https://ec.europa.eu/
taxation_customs/sites/taxation/files/eu_list_update_14_06_2019_en.pdf)
standen.
Von den öffentlichen Aufträgen, die an Unternehmen in Deutschland vergeben
werden, gehen laut dieser Studie ca. 3,5 Prozent der Auftragswerte an
Unternehmen in Deutschland, die ganz oder teilweise im Eigentum von
Unternehmen in den besagten Steueroasen stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe haben öffentliche Auftraggeber in Deutschland zwischen
2006 und 2017 öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben, die ganz
oder teilweise, mittelbar oder unmittelbar, im Eigentum von Unternehmen
stehen, die in Ländern oder Gebieten ansässig sind, die am 25. Mai 2018 auf
der „Schwarzen Liste“ (Annex I) oder auf der „Grauen Liste“ (Annex I) der
EU-Liste nichtkooperativer Gebiete für Steuerzwecke standen
(https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/eu_list_update_
14_06_2019_en.pdf), bzw. an Unternehmen vergeben, die selbst an den be-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12845
19. Wahlperiode 29.08.2019
sagten Orten ansässig sind (bitte nach Jahr und Land bzw. Gebiet
aufschlüsseln und in absoluten Zahlen als auch als Anteil an der Summe der Werte
aller öffentlichen Aufträge angeben)?
2. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit dem EU-Recht vereinbar, durch
Gesetzgebung in Deutschland Unternehmen von von deutschen öffentlichen
Auftraggebern vergebenen öffentlichen Aufträgen auszuschließen, wenn
diese Unternehmen im Eigentum von Unternehmen stehen, die in Ländern
oder Gebieten ansässig sind, die auf der besagten „Schwarzen in Ländern
oder Gebieten ansässig sind, die auf der besagten „Schwarzen Liste“ oder
„Grauen Liste“ stehen, bzw. wenn diese Unternehmen selbst an den
besagten Orten ansässig sind (bitte begründen)?
3. Falls Frage 2 bejaht wurde, plant die Bundesregierung, durch Gesetzgebung
in Deutschland einen wie in Frage 2 angesprochenen Ausschluss
voranzutreiben (bitte begründen)?
4. Falls Frage 3 bejaht wurde, ab welchem prozentualen Eigentumsanteil eines
in einer der besagten Steueroasen ansässigen Unternehmens an dem um
einen öffentlichen Auftrag bietenden Unternehmen plant die Bundesregierung
einen wie in Frage 2 angesprochenen Ausschluss (bitte begründen)?
5. Falls Frage 2 bejaht wurde, plant die Bundesregierung, bei anderen EU-
Mitgliedstaaten dafür zu werben, dass diese von dem in Frage 2
angesprochenen Ausschluss durch nationale Gesetzgebung Gebrauch machen (bitte
begründen)?
6. Plant die Bundesregierung, im Rat für einen EU-Rechtsakt zu werben, der
den in Frage 2 angesprochenen Ausschluss EU-weit erwirkt (bitte
begründen)?
7. Würde nach Ansicht der Bundesregierung der in Frage 2 angesprochene
Ausschluss zum Kampf gegen Steuervermeidung beitragen (bitte
begründen)?
8. Würde nach Ansicht der Bundesregierung der in Frage 2 angesprochene
Ausschluss zum Kampf gegen die Verschleierung von
Eigentumsverhältnissen und somit zum Kampf gegen Korruption bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge beitragen (bitte begründen)?
Berlin, den 14. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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