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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption durch Verbot von öffentlichen Vergaben an Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen in Steueroasen stehen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

30.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1284529.08.2019

Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption durch Verbot von öffentlichen Vergaben an Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen in Steueroasen stehen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Kampf gegen Steuervermeidung und Korruption durch Verbot von öffentlichen Vergaben an Unternehmen, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen in Steueroasen stehen Der EU Observer berichtete am 29. Juli 2019 (https://euobserver.com/opinion/ 145544?utm_source=euobs&utm_medium=email) über die Studie „Tenders in the EU: how much goes to tax havens?“ (https://blog.datlab.eu/eu-tenders-to- tax-havens/). Die Studie analysierte über 255.624 Unternehmen, die zwischen 2006 und 2017 öffentliche Aufträge (sowohl aus dem EU-Haushalt als auch aus nationalen Mitteln finanziert) in den EU-Mitgliedstaaten ausführten. Basierend darauf schätzen die Autoren, dass jährlich öffentliche Aufträge im Wert von 100 Mrd. Euro an Unternehmen in den Mitgliedstaaten gehen, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen mit Sitz in Steueroasen stehen. Als Steueroasen betrachteten die Autoren die Drittstaaten und Gebiete, die am 25. Mai 2018 auf der „Schwarzen Liste“ (Annex I) und auf der „Grauen Liste“ (Annex II) der EU-Liste nichtkooperativer Gebiete für Steuerzwecke (https://ec.europa.eu/ taxation_customs/sites/taxation/files/eu_list_update_14_06_2019_en.pdf) standen. Von den öffentlichen Aufträgen, die an Unternehmen in Deutschland vergeben werden, gehen laut dieser Studie ca. 3,5 Prozent der Auftragswerte an Unternehmen in Deutschland, die ganz oder teilweise im Eigentum von Unternehmen in den besagten Steueroasen stehen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In welcher Höhe haben öffentliche Auftraggeber in Deutschland zwischen 2006 und 2017 öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben, die ganz oder teilweise, mittelbar oder unmittelbar, im Eigentum von Unternehmen stehen, die in Ländern oder Gebieten ansässig sind, die am 25. Mai 2018 auf der „Schwarzen Liste“ (Annex I) oder auf der „Grauen Liste“ (Annex I) der EU-Liste nichtkooperativer Gebiete für Steuerzwecke standen (https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/eu_list_update_ 14_06_2019_en.pdf), bzw. an Unternehmen vergeben, die selbst an den be- Deutscher Bundestag Drucksache 19/12845 19. Wahlperiode 29.08.2019 sagten Orten ansässig sind (bitte nach Jahr und Land bzw. Gebiet aufschlüsseln und in absoluten Zahlen als auch als Anteil an der Summe der Werte aller öffentlichen Aufträge angeben)? 2. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung mit dem EU-Recht vereinbar, durch Gesetzgebung in Deutschland Unternehmen von von deutschen öffentlichen Auftraggebern vergebenen öffentlichen Aufträgen auszuschließen, wenn diese Unternehmen im Eigentum von Unternehmen stehen, die in Ländern oder Gebieten ansässig sind, die auf der besagten „Schwarzen in Ländern oder Gebieten ansässig sind, die auf der besagten „Schwarzen Liste“ oder „Grauen Liste“ stehen, bzw. wenn diese Unternehmen selbst an den besagten Orten ansässig sind (bitte begründen)? 3. Falls Frage 2 bejaht wurde, plant die Bundesregierung, durch Gesetzgebung in Deutschland einen wie in Frage 2 angesprochenen Ausschluss voranzutreiben (bitte begründen)? 4. Falls Frage 3 bejaht wurde, ab welchem prozentualen Eigentumsanteil eines in einer der besagten Steueroasen ansässigen Unternehmens an dem um einen öffentlichen Auftrag bietenden Unternehmen plant die Bundesregierung einen wie in Frage 2 angesprochenen Ausschluss (bitte begründen)? 5. Falls Frage 2 bejaht wurde, plant die Bundesregierung, bei anderen EU- Mitgliedstaaten dafür zu werben, dass diese von dem in Frage 2 angesprochenen Ausschluss durch nationale Gesetzgebung Gebrauch machen (bitte begründen)? 6. Plant die Bundesregierung, im Rat für einen EU-Rechtsakt zu werben, der den in Frage 2 angesprochenen Ausschluss EU-weit erwirkt (bitte begründen)? 7. Würde nach Ansicht der Bundesregierung der in Frage 2 angesprochene Ausschluss zum Kampf gegen Steuervermeidung beitragen (bitte begründen)? 8. Würde nach Ansicht der Bundesregierung der in Frage 2 angesprochene Ausschluss zum Kampf gegen die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen und somit zum Kampf gegen Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beitragen (bitte begründen)? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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