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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen "The Aryans"

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1293503.09.2019

Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen „The Aryans“

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Ermittlungen gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen „The Aryans“ Durch unabhängige Stellen und Presseberichte wurde bekannt, dass es 2018 und 2019 in mehreren Bundesländern Strafverfolgungsmaßnahmen gegen militante Neonazis wegen des Verdachts rechtsterroristischer Bestrebungen und Organisierungspläne gegeben hat (vgl. www.belltower.news/ueberblick- rechterterror-in-deutschland-2015-2019-81185/). Im Januar 2019 wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft bereits seit März 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Personen der Neonazigruppe „The Aryans“, wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung, führt. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurden im September 2018 Objekte/Wohnungen in Aschaffenburg, Darmstadt und weiteren Ortschaften in Hessen durchsucht (www.sueddeutsche.de/politik/ aryansermittlung-halle-1.4291805). Kontakte unterhielt diese Gruppe nicht nur zur Oldschool Society, sondern auch zu einem hessischen Polizisten, der dieser, im Jahr 2016, mit Informationen aus dem Strafregister versorgte (www.taz.de/ Rechtsextreme-Gruppe-Aryans/!5565849/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „The Aryans“?  2. Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele?  3. Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK(Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?  4. Wurden gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12935 19. Wahlperiode 03.09.2019  6. Wie viele Durchsuchungen fanden bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „The Aryans“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?  7. Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „The Aryans“ bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?  8. Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „The Aryans“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen gefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?  9. Wurden bisher Personen der in Frage 8 genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen? 10. Wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefährdung von auf solchen Listen genannten Personen ein? 11. Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppierung „The Aryans“ an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen? 12. Wie ist der Stand des Ermittlungsverfahrens bzw. der Ermittlungsverfahren? 13. Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „The Aryans“ angelegt, und wenn ja, seit wann? 14. Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „The Aryans“? 15. Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „The Aryans“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? 16. Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „The Aryans“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung? 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „The Aryans“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)? 18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Leute, Informant oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind? 19. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Leute, Informant oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind? 20. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Personen, Informant oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind? 21. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „The Aryans“ als V-Personen, Informant oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind? 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „The Aryans“ und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgend genannten Gruppierungen zugerechnet werden: a) „Die Rechte“, b) „Der III. Weg“, c) NPD, d) „Pro Chemnitz“, e) „Revolution Chemnitz“, f) „Oldschool Society“, g) „Combat 18“, h) „Europäische Aktion“, i) „Hammerskins“, j) „Thügida & Wir lieben Sachsen“, k) „National Socialists Knights oft the Ku Klux Klan Deutschland“ (NSK KKK)? 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen den Gruppierungen „The Aryans“ und „Division Braune Wölfe“ bestanden bzw. bestehen? 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Veranstaltungen oder Versammlungen seit 2017 von Mitgliedern der Gruppierung „The Aryans“ beispielsweise durch Ordnungsdienste oder organisatorische Hilfestellungen oder Mobilisierungen unterstützt wurden (bitte nach Datum, Ort, Titel der Veranstaltung bzw. Versammlung, Anzahl der Teilnehmer insgesamt bzw. der Gruppierung „The Aryans“ auflisten)? Berlin, den 13. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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