Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Jahr 2008 haben sich die damaligen Koalitionspartner der CDU/CSU und SPD auf das Integrierte Energie- und Klimaprogramm (IEKP) verständigt. Damit einher geht der Beschluss, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent unter das Niveau von 1990 zu verringern.
Unter den 29 im IEKP festgelegten Einzelmaßnahmen steht die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) an erster Stelle. Ihr Anteil an der Stromerzeugung soll sich bis 2020 auf 25 Prozent quasi verdoppeln und 20 Mio. Tonnen Kohlendioxid sollen eingespart werden.
Am 1. Januar 2009 trat die Novelle des KWKG in Kraft mit Fördersätzen zwischen 1,5 Cent pro Kilowattstunde (große Kraftwerke mit einer Leistung über 2 Megawatt) und 5,11 Cent pro Kilowattstunde (Mini-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt), der Förderung von Stromerzeugung für den Eigenverbrauch, einem zeitlich flexibilisierten Förderdeckel von jährlich 750 Mio. Euro, der Verlängerung des Investitionszeitraums, der Erleichterung von Anlagen-Modernisierungen sowie der Förderung auch des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen. Damit soll ein Anreiz für die umfassende Modernisierung des bestehenden Anlagenparks sowie der Bau neuer hocheffizienter Anlagen und die Erschließung neuer Wärmesenken gesetzt werden.
Laut § 12 KWKG muss im Jahr 2011 eine Zwischenüberprüfung der Wirksamkeit und der Zielerfüllung des Gesetzes durchgeführt werden. Dazu beauftragt sind die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Auf jeden Fall darf es bei dem nun anstehenden Monitoring keine zeitlichen Verzögerungen geben wie dem vorigen, dessen Bericht erst mit zwei Jahren Verspätung vorgelegt wurde.
Sowohl die SPD-Bundestagsfraktion als auch die mit der Kraft-Wärme-Kopplung befassten Branchen sind überdies höchst irritiert, dass die Kraft-Wärme-Kopplung als die effizienteste Form der Energieerzeugung keinen Eingang in die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP gefunden hat. Daraus ließe sich der Schluss ableiten, KWK spiele im geplanten Energiekonzept der Bundesregierung keine Rolle.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Kraft-Wärme-Kopplung in ihren energiepolitischen Planungen und Perspektiven zu?
Welche Rolle soll die Kraft-Wärme-Kopplung im geplanten Energiekonzept der Bundesregierung spielen?
Welchen Anteil fällt der Kraft-Wärme-Kopplung zu bei der Erreichung des Ziels, die Energieeffizienz bis 2020 zu verdoppeln?
Welche Auswirkungen hätte die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke kurz-, mittel und langfristig auf die Modernisierung und den Neubau von Kraftwerken auf Basis der Kraft-Wärme-Kopplung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aufgrund ihrer Kontakte zu den einschlägigen Branchenverbänden in Bezug auf die Erreichung der Zielmarke von 25 Prozent KWK-Strom im Jahr 2020 vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aufgrund eigener Quellen (BAFA, KfW etc.) in Bezug auf die Erreichung der Zielmarke von 25 Prozent KWK-Strom im Jahr 2020 vor?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt daraus?
Wie viele Kraftwerksprojekte in welcher Leistungsgröße werden nach dem seit dem 1. Januar 2009 geltenden Recht neu und mit welcher Gesamtsumme gefördert?
Wie viele Wärmenetzprojekte mit welcher Gesamtlänge und welchem Wärmeanschlusswert werden nach dem seit dem 1. Januar 2009 geltenden Recht neu und mit welcher Gesamtsumme gefördert?
Wie hat sich KWK-Umlage 2008 und 2009 entwickelt, und welche Gesamthöhe hatte sie?
Wie hoch war die KWK-Umlage 2009, umgerechnet auf den durchschnittlichen Verbraucher bzw. die Kilowattstunde?
Wie wird sich die KWK-Umlage anhand der aktuellen Abschätzung in den kommenden Jahren entwickeln?
Welche Kritik an der Administration der KWK-Umlage durch das BAFA ist der Bundesregierung bekannt?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, die Administration der KWK-Umlage durch das BAFA zu entbürokratisieren und zu straffen?
Wann beginnt die Bundesregierung mit den formalen Vorarbeiten (z. B. Ausschreibungen) zur Zwischenüberprüfung?
Welche Anforderungen an die Forschungsnehmer werden in der zur Zwischenüberprüfung benötigten Ausschreibung gestellt?
Welcher Fragenkatalog liegt dieser Ausschreibung zugrunde?
Wie viele und welche unabhängigen Forschungsinstitute wurden bzw. werden mit Studien zur Zwischenüberprüfung beauftragt?
Durch welche Verfahrensvorschläge will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die beiden an der Zwischenüberprüfung beteiligten Bundesministerien im Gegensatz zum früheren Monitoring 2004 bis 2006 zügig ins Einvernehmen setzen?
Wann wird die Bundesregierung über die Fortführung des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der Klimainitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit entscheiden?
Falls das Impulsprogramm fortgeführt werden soll, wie sehen dann die Fördertatbestände und die Fördersätze im Einzelnen aus?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, die Administration des Impulsprogramms durch das BAFA zu entbürokratisieren und zu straffen?
Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der dem europäischen Emissionshandel unterworfenen Wärme aus KWK durch die Teilauktionierung der Verschmutzungsrechte entwickelt?
Wie wird sich aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der dem europäischen Emissionshandel unterworfenen Wärme aus KWK durch die Vollauktionierung der Verschmutzungsrechte ab 2013 weiterentwickeln?
Welche Position wird die Bundesregierung bei der Fortentwicklung des europäischen Emissionshandels in Bezug auf die KWK einnehmen?
Wie viele und welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen KWK-Anlagen aufgrund des § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeregelt oder ganz vom Netz genommen wurden?
In wie vielen Fällen davon waren KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes mit der Folge von Produktionseinschränkungen betroffen?
In wie vielen Fällen davon waren KWK-Anlagen von Fern- und Nahwärmeversorgern derart betroffen, dass auf den Betrieb von reinen Heizkesseln umgestiegen werden musste?
In welcher Form findet die KWK-Technologie Beachtung bei der anstehenden gesetzlichen Regelung zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von Kohlendioxid bei der Energieerzeugung?
Wird der bisherige Plan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung hocheffizienter Kraftwerksneubauten weiterverfolgt?
Wenn ja, mit welchem Finanzbedarf wird gerechnet, und wie sehen die Eckpunkte eines solchen Programms aus?
Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, ineffiziente Bestandskraftwerke z. B. durch erhöhte Anforderungen an den Immissionsschutz aus dem Betrieb zu nehmen, um so die Errichtung neuer und hocheffizienter Kraftwerke zu fördern?