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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umstände der Ministererlaubnis im Verfahren Miba/Zollern

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

22.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1345823.09.2019

Umstände der Ministererlaubnis im Verfahren Miba/Zollern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Reinhard Houben, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Umstände der Ministererlaubnis im Verfahren Miba/Zollern Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine Ministererlaubnis für das geplante Gemeinschaftsunternehmen der Mittelständler Zollern und Miba erteilt. Begründet wurde diese Ausnahmegenehmigung unter anderem mit der Bedeutung für die Energiewende sowie mit umweltpolitischen Zielen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190819-altmaier- ministererlaubnis-im-verfahren-miba-zollern.html). Auch wenn die Genehmigung unter Auflagen erteilt wurde, weicht die Entscheidung insbesondere von der Empfehlung der Monopolkommission ab. Diese kam in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die geltend gemachten Gemeinwohlgründe die festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht aufwiegen würden, was auch aus der entsprechenden Pressemitteilung hervorgeht (www.monopolkommission.de/de/ pressemitteilungen/239-zusammenschlussvorhaben-der-miba-ag-und-der- zollern-gmbh-co-kg.html). Entscheidungen über Fusionen von Unternehmen tragen nach Ansicht der Fragesteller erheblich dazu bei, wie sich die Wettbewerbslage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Gleichzeitig kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier an, dass die Fusionskontrolle verschärft werden solle (www.lto.de/recht/ kanzleienunternehmen/k/gleiss-lutz-ministererlaubnis-miba-zollern-kartellrecht-fusions kontrolle/). Fehlentscheidungen in diesen Angelegenheiten können weitreichende Konsequenten für die betroffenen Marktsegmente haben. Folglich darf bei Entscheidungen dieser Tragweite nicht jeder Zweck die Mittel heiligen, sondern es ist nach Auffassung der Fragesteller von den zuständigen Bundesministerien zu erwarten, dass lediglich außerordentliche Gründe mit gewichtigen Vorteilen für die Bundesrepublik Deutschland zu einer Ministererlaubnis führen. Für den Fall einer negativen Entscheidung über die Ministererlaubnis wurde durch die Unternehmen vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland gewarnt (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik-altmaier- erlaubtf u s i o n - v o n - m i t t e l s t a e n d l e r n - d p a . u r n - n e w s m l - d p a - com-20090101-190819-99-516924). In diesem Zusammenhang stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, welche Umweltgründe für die Ministererlaubnis eine Rolle gespielt haben und was nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter Gemeinwohl zu verstehen ist. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13458 19. Wahlperiode 23.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Gemeinwohlinteressen, an welche laut Presseberichterstattung die Erlaubnis geknüpft wurde, verfolgt die Bundesregierung mit der Ministererlaubnis?  2. Welche darüber hinausgehenden Zwecke verfolgt die Bundesregierung mit der Erlaubniserteilung?  3. Welche Rolle bei der Entscheidung über eine Ministererlaubnis spielte die in der Presse veröffentlichte Warnung des Zollern-Geschäftsführers vor Konsequenzen für Standorte in Deutschland, falls Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nicht zustimme (www.spiegel.de/wirtschaft/unterneh men/zollern-und-miba-zulieferer-droht-bundesregierung-wegen-untersag ter-fusion-a-1261918.html)?  4. Welche Bedenken betreffend die Fusion von Zollern und Miba wurden der Bundesregierung durch die Monopolkommission vorgelegt, und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung gekommen?  5. Aus welchem Grund hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier angekündigt, Fusionskontrollregeln für das Bundeskartellamt zu ändern und unabhängig von dem Einzelfall noch einmal zu präzisieren? a) Wie soll diese Präzisierung ausgestaltet sein? b) Bis wann wird die Bundesregierung hierzu konkrete Vorschläge vorlegen? c) Welche Maßnahmen müssen zu diesem Zweck noch ergriffen werden?  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der von den beiden Unternehmen produzierten Gleitlager, die für Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien verwendet werden?  7. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass durch die Fusion der Mittelständler Zollern und Miba ein Eingriff in den Wettbewerb vorgenommen wird? a) Falls nein, wie beurteilt die Bundesregierung diese Fusion in Bezug auf andere Marktteilnehmer in diesem Marktsegment? b) Falls ja, mit welchen Gründen rechtfertigt die Bundesregierung diesen Eingriff?  8. Welche Auswirkungen hat die Fusion nach Ansicht der Bundesregierung auf kleine und mittlere Unternehmen?  9. Sind nach Ansicht der Bundesregierung durch die Fusion Kostensteigerungen für Bürgerinnen und Bürger zu erwarten, und wenn ja, wodurch, und in welcher Höhe? 10. Auf welche Weise sollen die den Unternehmen Zollern und Miba auferlegten Investitionen in Höhe von 50 Mio. Euro erfolgen (www.bmwi.de/Re daktion/DE/Downloads/V/verfuegung-verwaltungsverfahren-miba-zol lern.pdf?__blob=publicationFile&v=6), und bis wann muss diese Summe investiert worden sein? 11. Welchen Einfluss sollten, nach Ansicht der Bundesregierung, die Einschätzungen von Bundesministern, betreffend die Bedeutung von Unternehmen für die Energiewende, auf die Entscheidung über die Erteilung von Ministererlaubnissen haben? 12. Inwiefern tragen Unternehmen, die wie das entstehende Gemeinschaftsunternehmen über eine marktdominierende Stellung verfügen, aus Sicht der Bundesregierung besser zu technischen Innovationen bei als Unternehmen, die sich im Wettbewerb behaupten müssen? 13. Welchen Einfluss sollten, nach Ansicht der Bundesregierung, die Einschätzungen der Monopolkommission, betreffend die Bedeutung von Unternehmen für die Energiewende, auf die Entscheidung über die Erteilung von Ministererlaubnissen haben? 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Position der Monopolkommission, dargelegt in der Pressemitteilung vom 18. April 2019, die dem Gemeinschaftsunternehmen auferlegte Investitionsverpflichtung sei mit dem Verbot einer laufenden Verhaltenskontrolle gemäß § 40 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vereinbar und nicht ausreichend konkret? 15. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung, entsprechend der Aussage von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Umweltinteressen gegenüber Belangen des Wettbewerbs eine höhere Gewichtung beizumessen? 16. In welchem Umfang und in welchem Rahmen sind in den seit 1974 vorliegenden Fällen einer Ministererlaubnis Fusionen gestattet worden, und zu welchem Zweck? a) In welchen Fällen wurde bislang eine Ministererlaubnis beantragt, und in welchen Fällen wurden dadurch eine Fusion ermöglicht? b) Zu welcher Empfehlung kam die Monopolkommission in diesen konkreten Fällen? c) Aus welchen Gründen wurde in diesen konkreten Fällen eine Fusion vom Bundeskartellamt untersagt? d) Aus welchen Gründen wurde in diesen konkreten Fällen eine Ministererlaubnis erteilt? e) Inwiefern unterscheidet sich die hier vorliegende Ministererlaubnis von den bisherigen Fällen? 17. Strebt die Bundesregierung die Einführung einer „europäischen Ministererlaubnis“, wie insbesondere von Frankreich vorgeschlagen, an? Wenn ja, wie sollte diese nach Ansicht der Bundesregierung ausgestaltet sein? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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