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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit deutscher und französischer Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1359726.09.2019

Zusammenarbeit deutscher und französischer Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Zusammenarbeit deutscher und französischer Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Biarritz Der G7-Gipfel in Biarritz wurde offenkundig auch durch deutsche Polizistinnen und Polizisten unterstützt. Am 20. August 2019 hat der Journalist Ralf Streck auf Twitter ein Foto eines deutschen Polizeiwagens veröffentlicht (https://twit ter.com/ralf_streck/status/1163788241067216897/photo/1). Wie auch bei früheren internationalen Großveranstaltungen gab es zudem im Vorfeld eine Zusammenarbeit auch beim Austausch personenbezogener Informationen. So teilte die Bundesregierung in der Antwort auf die Schriftliche Frage 26 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/12640 aus Sicht der Fragesteller ohne Angabe einer konkreten Anzahl mit, das Bundeskriminalamt (BKA) habe den französischen Sicherheitsbehörden Informationen über Personen übermittelt. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller waren die Kriterien hierfür außerordentlich weit gefasst. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung genügte es, wenn diese Personen „intensive Kontakte“ zu inkriminierten ausländischen Organisationen unterhalten und „zumindest geringfügige polizeiliche Erkenntnisse vorliegen.“ Es ist vom G20-Gipfel in Hamburg bekannt, dass die zugrundeliegenden polizeilichen Datenbanken rechtlich zweifelhaft sind und auch Informationen über unbescholtene Bürgerinnen und Bürger enthalten, die dort überhaupt nicht gespeichert werden dürften (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1148). Nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller wurden mindestens zwei deutsche Staatsbürger von den französischen Behörden aus Frankreich ausgewiesen, darunter ein Journalist von Radio Dreyeckland (www.heise.de/tp/ features/G7-wirft-mit-Schnellabschiebung-von-Frankreich-nach-Deutschland- Schatten-voraus-4496143.html). Ihre Festnahme erfolgte nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller mit Bezug auf Informationen aus Deutschland, wonach sie beim G20-Gipfel in Hamburg aufgefallen seien. Mehrere Deutsche wurden zudem verhaftet und verurteilt, darunter drei Personen aus Nürnberg (http://gleft.de/37K). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13597 19. Wahlperiode 26.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Waren Sicherheitsbehörden des Bundes im Zusammenhang mit dem Gipfel in gemeinsame internationale Gremien eingebunden, und falls ja, a) um welche Sicherheitsbehörden des Bundes handelte es sich, b) wie viele Vertreter haben diese jeweils entsandt, und welche Aufgaben hatten diese (bitte deren Funktion innerhalb der deutschen Sicherheitsbehörden angeben und zusätzlich die Funktion innerhalb der internationalen Gremien)?  2. Welche französischen Sicherheitsbehörden hatten nach Kenntnis der Bundesregierung bei welchen deutschen Sicherheitsbehörden um die Übermittlung von Erfahrungen aus vergleichbaren Gipfeltreffen in der Vergangenheit gebeten, und um welche Gipfel handelte es sich dabei, und welchen Aspekten galt das besondere Interesse der französischen Behörden?  3. Welche Rolle spielte in der Sicherheitszusammenarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung der Informationsaustausch über bevorstehende bzw. erwartete Proteste gegen den Gipfel? Wurden hierbei konkrete Proteste, Daten, Organisationen oder Personen (wie Anmelderinnen und Anmelder usw.) angesprochen bzw. Informationen hierüber ausgetauscht, und wenn ja, welche? Inwiefern wurden auf polizeilicher oder geheimdienstlicher Ebene Informationen zu Mobilisierungsveranstaltungen in Deutschland weitergegeben?  4. Informationen zu wie vielen Personen haben welche deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld oder während des Gipfels an französische Behörden übermittelt (bitte nach mutmaßlichen Aktivistinnen und Aktivisten, deren Kontakt- oder Begleitpersonen, im Kontext internationaler Protestereignisse Verurteilten sowie Journalistinnen und Journalisten getrennt ausweisen)? a) Wer war jeweils die übermittelnde und die empfangende Stelle (bitte vollständig angeben), b) aus welchen Dateien stammen diese Daten, c) auf welcher Rechtsgrundlage basierte jeweils die Übermittlung, d) welcher Zweck wurde mit der Übermittlung verfolgt und e) wie wurde das Ersuchen der französischen Behörden begründet?  5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame Dateien mit französischen Behörden eingerichtet, und wenn ja, welche, mit welcher Dateibezeichnung, was ist Zweck der Datei, wie viele Daten zu wie vielen Personen sind darin gespeichert, nach welchen Kriterien wurden diese Daten ausgewählt, aus welchen Dateien stammen sie, und welche Behörden hatten lesenden bzw. schreibenden Zugriff (bitte vollständig angeben und die Rechtsgrundlage nennen)?  6. Haben deutsche Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Gipfel nach Kenntnis der Bundesregierung eine Datei eingerichtet, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welcher Dateibezeichnung, was ist Zweck der Datei, wie viele Daten zu wie vielen Personen wurden bzw. werden darin gespeichert, nach welchen Kriterien wurden diese Daten ausgewählt, aus welchen Dateien stammen sie, und bis wann ist ggf. beabsichtigt, die Datei wieder zu löschen?  7. Hat die Bundespolizei im Zusammenhang mit dem Gipfel bestimmten Personen die Ausreise aus dem Bundesgebiet untersagt, und wenn ja, wie vielen, aus welchen Gründen, und an welchen Grenzübergangsstellen (bitte vollständig angeben)?  8. Wie viele deutsche Staatsangehörige bzw. in Deutschland gemeldete Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. Drittstaatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gipfel von französischen Behörden aus Frankreich ausgewiesen worden? Wie vielen ist bereits an der Grenze zu Frankreich die Einreise verwehrt worden? Waren Angaben dieser Personen zuvor an die französischen Sicherheitsbehörden übermittelt worden? Wie ist das Kriterium der „intensiven Kontakte“ zu den in der Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/12640 genannten ausländischen Aktivisten und Gruppierungen zu verstehen? a) Inwiefern wird in welchen Polizeidatenbanken die „Intensität“ eines Kontakts zu ausländischen Aktivisten und Gruppierungen festgehalten? b) Ist mit „Erkenntnissen wegen Gewaltstraftaten“ eine rechtskräftige Verurteilung gemeint oder auch lediglich ein Ermittlungsverfahren, das womöglich auch bereits eingestellt sein kann? c) Wie definiert die Bundesregierung „geringfügige polizeiliche Erkenntnisse“, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Personen mit dieser Kategorie in Staatsschutzdateien gespeichert werden (die Dateien bitte ggf. einzeln nennen)? d) Woher stammen die Erkenntnisse, die das BKA französischen Sicherheitsbehörden zur „Ideologie“ bestimmter Personen übermittelt hat, und welche Angaben sind hierzu in Staatsschutzdateien möglich (bitte ggf. nach einzelnen Dateien aufgliedern)?  9. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bestehende Problematik, dass die in Rede stehenden polizeilichen Datenbanken teilweise Informationen enthalten, die sie gar nicht enthalten dürften, weil die Informationsübermittlung der Justizbehörden gegenüber dem BKA in der Praxis fehlerhaft ist bzw. war (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/1148) und ihre Weitergabe an ausländische Sicherheitsbehörden erhebliche Grundrechtseinschränkungen mit sich bringen, wie etwa Festnahmen und Ausweisungen? 10. Wie überprüft das BKA, ob die französischen Behörden die vorgeschriebene Löschung der übermittelten Daten nach Ablauf des G7-Gipfels, jedoch spätestens zum 15. September 2019 durchgeführt haben (Bundestagsdrucksache 19/12640, Antwort zu Frage 26), bzw. welche Versicherung muss die französische Regierung nach Ende der Frist hierzu abgeben? 11. Wie hat sich die Bundesregierung bei der französischen Regierung hinsichtlich der Beantwortung der Schriftlichen Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/12640 um eine Freigabe der erfragten und schließlich wegen der „Third Party Rule“ geheim gehaltenen Informationen bemüht? a) Sofern eine solche Bitte um Freigabe gar nicht erfolgt ist, welche Gründe kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? b) Welche Löschfristen gelten für die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an Frankreich übermittelten Daten und Erkenntnisse? 12. Auf welche Weise war die „Counter Terrorism Group“ (CTG) in Den Haag, an der auch das BfV teilnimmt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2374), in die Absicherung des G7-Gipfels in Frankreich eingebunden, bzw. auf welche Weise haben sich deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung an der dortigen Kooperation (auch im Rahmen der gemeinsam geführten, nicht weiter bekannten Datei) beteiligt? 13. Wie viele Vertreterinnen und Vertreter welcher deutschen Sicherheitsbehörden waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Fahrzeugen und welcher besonderen Ausrüstung im Zusammenhang mit dem G7- Gipfel in Frankreich eingesetzt, an welchen Orten, in welchen Stäben, mit welchen Aufgaben, und innerhalb welcher Zeiträume, und welche Kosten sind hierfür entstanden (bitte vollständig angeben)? 14. Wie viele Angehörige von Länderpolizeien waren nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem G7-Gipfel mit welchen Fahrzeugen und welcher besonderen Ausrüstung in Frankreich eingesetzt, von welchen Behörden stammten diese, und was waren ihre Aufgaben? 15. Inwiefern wurden deutsche Polizistinnen und Polizisten nach Kenntnis der Bundesregierung in Frankreich auch im Zusammenhang mit Protestversammlungen gegen den Gipfel oder zur Beobachtung der Protestszene eingesetzt? Welche Befugnisse hatten sie dabei zur Anwendung körperlicher Gewalt, und inwiefern wurde hiervon Gebrauch gemacht? 16. Welche weitere materielle oder logistische Unterstützung haben welche deutschen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Gipfel welchen französischen Behörden zukommen lassen, und welche Kosten sind hierfür entstanden? Berlin, den 2. September 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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