BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Funktionsfähigkeit des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1363126.09.2019

Funktionsfähigkeit des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE. Funktionsfähigkeit des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates sind die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam für die Umsetzung des Schengen- Bewertungs- und Überwachungsmechanismus verantwortlich. Sie werden dabei von den an der Umsetzung des Schengen-Besitzstands beteiligten Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union unterstützt. Der erste mehrjährige Zyklus der Umsetzung des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus endet im Jahr 2020. Die in diesem Fünfjahreszeitraum gesammelten Erfahrungen sollen als Grundlage für die Bewertung der Funktionsweise der geltenden Verordnung und der festgelegten Arbeitsverfahren herangezogen werden. Die Schengen-bezogenen Rechtsvorschriften wurden in den letzten Jahren in großem Umfang technisch und legislativ ausgebaut. Im Projekt „Interoperabilität“ werden biometrische Datenbanken in einem „Gemeinsamen Identitätsspeicher“ zusammengefasst, mit dem „Ein- und Ausreisesystem“ sollen dort ab 2022 auch Daten von Drittstaatenangehörigen gespeichert werden (Ratsdokument 8554/1/19). Auch dezentrale Informationssysteme werden mit neuen Fähigkeiten ausgestattet (Bundestagsdrucksache 19/9407). Auch die Erweiterung des Mandats für die Grenzagentur Frontex und die Polizeiagentur Europol hat Auswirkungen auf den Schengen-Raum, indem die Agenturen beispielsweise Zugriff auf das Schengener Informationssystem erhalten. Der finnische Ratsvorsitz möchte die Überprüfung des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus „unterstützen“ und fragt hierzu „Ansichten der Mitgliedstaaten“ ab (Ratsdokument 11740/19). Diese werden anschließend in einem Dokument zusammengefasst und gewertet. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller könnten die Regierungen der Mitgliedstaaten auf diese Weise Einfluss auf die zukünftige Gestaltung des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus nehmen. Unter der neuen Verordnung für die Europäische Grenz- und Küstenwache ist vorgesehen, einen weiteren Mechanismus für Schwachstellenanalysen zu den Fähigkeiten der Mitgliedstaaten zum Grenzschutz einzurichten (https://front ex.europa.eu/intelligence/vulnerability-assessment). Diese Schwachstellenanalysen sollen Synergien mit dem Schengen-Bewertungsmechanismus bilden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bereiche des derzeitigen Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus funktionieren aus Sicht der Bundesregierung gut oder nicht gut (bitte begründen)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13631 19. Wahlperiode 26.09.2019  2. Welche Bereiche sind aus Sicht der Bundesregierung deshalb verbesserungswürdig?  3. Welche einzelnen Maßnahmen dieser Bereiche (etwa Dauer des Evaluierungszyklus, Planung des Jahreszyklus, Fragebogen, angekündigte oder unangekündigte Besuche, Annahme von Berichten und Empfehlungen, Nachbereitung) müssen aus Sicht der Bundesregierung verbessert werden?  4. Welche Vorschläge macht die Bundesregierung für entsprechende Verbesserungen?  5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz des laufenden Schengen- Bewertungs- und Überwachungsmechanismus?  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des laufenden Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus auf die Anwendung des Schengen-Besitzstands in Deutschland?  7. Welche Vorschläge macht die Bundesregierung für entsprechende Verbesserungen?  8. Sollen die Schengen-Bewertungen aus Sicht der Bundesregierung von den Regierungen der Mitgliedstaaten genutzt werden, um die Schengen-Politik und ihre allgemeine Priorisierung auf EU-Ebene in ihrem Sinne zu beeinflussen?  9. Inwiefern sollte die Rolle der Ratsarbeitsgruppe für Schengen-Fragen aus Sicht der Bundesregierung ausgebaut werden, um den Schengen- Bewertungs- und Überwachungsmechanismus bzw. dessen Ergebnisse besser für die Initiativen des Rates zu nutzen? 10. Falls ja, auf welche Weise könnte der „Mehrwert“ der Ratsarbeitsgruppe für Schengen-Fragen erhöht werden? 11. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung an thematischeren Bewertungen im Rahmen des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus, und welche Themen sollten diese abdecken? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Umsetzung des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus, und in welchen Bereichen sind aus ihrer Sicht Verbesserungen erforderlich? 13. Sollten die EU-Agenturen aus Sicht der Bundesregierung mehr zum Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus beitragen (falls ja, bitte für die infrage kommenden Agenturen erläutern)? 14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Funktionieren der „Expertenteams“ für die nationalen Überprüfungen des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus, und hält sie die Größe der Teams vor Ort für angemessen? 15. Welchen „Expertenteams“ hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren angehört, und welche hat sie geleitet (bitte für die überprüften Länder darstellen)? a) Aus welchen Behörden und Abteilungen stammten die deutschen „Expertenteams“? b) Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung ihre „Experten“ für die Teams vor Ort nominiert? c) Welche Kosten entstanden für die einzelnen „Expertenteams“, und wie wurden diese übernommen? d) Hält die Bundesregierung die Teilnahme ihrer „Experten“ an Besuchen vor Ort für effizient? e) Welche Verbesserungsvorschläge macht die Bundesregierung gegenüber dem Rat der Europäischen Union zur besseren Verfügbarkeit ihrer „Experten“ sowie jene der übrigen EU-Mitgliedstaaten für die Evaluierungsmissionen? 16. Wie will die Bundesregierung den Deutschen Bundestag stärker in den Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus einbinden? 17. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung der Unterschied zwischen der in der neuen Verordnung für die Europäische Grenz- und Küstenwache vorgesehenen Schwachstellenanalyse (https://frontex.europa.eu/intelligen ce/vulnerability-assessment), und wie grenzt sich diese vom Schengen- Bewertungsmechanismus ab? 18. Welche Synergien könnten sich aus Sicht der Bundesregierung zwischen der Schwachstellenanalyse und dem Schengen-Bewertungsmechanismus entwickeln (Ratsdokument 11739/19)? a) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Bereiche oder Elemente einer möglichen Doppelung zwischen der Schwachstellenanalyse und dem Schengen-Bewertungsmechanismus? b) Welche konkreten Maßnahmen würden diese Doppelung verhindern? c) Inwiefern sollte der Schengen-Bewertungsmechanismus angepasst werden, um Synergien mit der Schwachstellenanalyse zu ermöglichen? 19. Welche Maßnahmen könnte Frontex aus Sicht der Bundesregierung ergreifen, um den Schengen-Bewertungsmechanismus mit der Schwachstellenanalyse effizienter zu unterstützen? a) Wie können die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse zur Unterstützung des Schengen-Bewertungsmechanismus genutzt werden? b) Inwiefern sollte eine Schwachstellenanalyse auch die Ergebnisse des Schengen-Bewertungsmechanismus im Bereich der Rückkehr von Asylsuchenden behandeln, und inwiefern sollte dies auch in den objektiven Kriterien der Schwachstellenanalyse berücksichtigt werden? c) Inwiefern und in welchen Bereichen sollten die in den Schwachstellenanalysen vorgenommen Simulationen zur Unterstützung des Schengen- Bewertungsmechanismus genutzt werden? 20. Wie soll Frontex aus Sicht der Bundesregierung die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Empfehlungen auf Grundlage der Schwachstellenanalysen und des Schengen-Bewertungsmechanismus effizienter unterstützen? 21. Welche einzelnen Defizite wurden bei der Überprüfung Deutschlands im Rahmen des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus von 2015 festgestellt bzw. im Evaluierungsbericht genannt (bitte auflisten)? a) Welche Vorschläge hat die Bundesregierung zur Behebung der Defizite gemacht, und welche dieser Vorschläge genossen Priorität? b) Welche der Vorschläge wurden trotz Priorisierung nicht umgesetzt? 22. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste Überprüfung Deutschlands im Rahmen des Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus geplant? 23. Inwiefern plant die Bundesregierung abermals eine Verlängerung der Binnengrenzkontrollen zu Österreich, bzw. inwiefern sollen diese durch andere Maßnahmen, etwa die Ausweitung der „Schleierfahndung“, kompensiert werden („Das nahende Ende der Kontrollen, die nie Kontrollen waren“, www.welt.de vom 29. August 2019; bitte die beabsichtige Rechtsgrundlage für eine etwaige Verlängerung mitteilen)? Berlin, den 4. September 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen