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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzbarkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - SDG 1 - Armut in jeder Form und überall beenden

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

22.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1364727.09.2019

Umsetzbarkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung - SDG 1 - Armut in jeder Form und überall beenden

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD Umsetzbarkeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden Die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, auf Englisch: „Sustainable Development Goals“, kurz SDGs genannt, sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen (nachfolgend VN genannt), die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene dienen sollen. Wer sich mit Nachhaltigkeit befasst, kommt nach Ansicht der Fragesteller kaum mehr an ihnen vorbei. Bis 2030 laufen die SDGs und gelten für alle Staaten (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/index/ html). Nach Ansicht der Fragesteller ist die Bandbreite groß und die Messlatte bezüglich der Erreichung ambitioniert. Es geht schließlich gerade nicht um simple Herausforderungen: Die SDGs wollen Armut beenden, sie fordern nachhaltige Energie und Bildung für alle, die Bekämpfung des Klimawandels, aber auch Frieden, Gerechtigkeit und Wohlstand für alle sowie die Gleichstellung von Mann und Frau. Auch menschenwürdiges Wirtschaftswachstum, der Schutz des Lebens unter Wasser sowie das Ende des Hungers stehen auf dem Plan (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/index.html). Wohlgemerkt in den nächsten elf Jahren. Die Bundesregierung hat die Verhandlungen intensiv begleitet. Als die Agenda von den VN beschlossen wurde, sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einer Regierungserklärung im September 2015: „Die Weltgemeinschaft hat sich mit der Agenda 2030 für die kommenden 15 Jahre viel vorgenommen“. Die Bundesregierung verpflichte sich zu einer ehrgeizigen Umsetzung dieser Agenda. Für die Bundesregierung stehen alle in der Verantwortung, nachhaltige Entwicklung durch den grundlegenden Umbau von Strukturen, Prozessen sowie Denk- und Verhaltensweisen in den nächsten Jahren entscheidend voranzubringen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/ zielefuer-eine-nachhaltige-entwicklung-weltweit-355966). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt seine Partnerländer dabei, Verantwortung für die nationale Umsetzung der Agenda 2030 zu übernehmen und hat dafür das Initiativprogramm Agenda 2030 ins Leben gerufen. Durch das Initiativprogramm hat das BMZ Mittel bereitgestellt, um die nachhaltige Entwicklung der Partnerländer im Sinne der Agenda 2030 zu fördern. 43,3 Mio. Euro wurden allein 2016 und 2017 für das Initiativprogramm bereitgestellt. Damit wurden 21 Maßnahmen in 18 Ländern und bei drei Regionalorganisationen durchgeführt. Bislang konzentriert sich das Programm auf Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien, Georgien, Ghana, Guatemala, Honduras, Indonesien, Kenia, Kirgisistan, Mexiko, Moldau, Myanmar, Namibia, Pakistan, Serbien und Vietnam (www.bmz.de/de/ ministerium/ziele/2030_agenda/deutscher_beitrag/partnerlaender/index.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13647 19. Wahlperiode 27.09.2019 Nach Ansicht der Fragesteller gibt es keine Indikatoren für erzielte bzw. verfehlte Fortschritte. Ebenso ist die Agenda 2030 nach Ansicht der Fragesteller voll von unbestimmten Absichtserklärungen. Kosten und Finanzierungsangaben existieren nicht, und die Agenda 2030 ist nach Ansicht der Fragesteller völkerrechtlich nicht bindend. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien definiert die Bundesregierung den Begriff „Armut“ a) auf nationaler Ebene, b) auf internationaler Ebene?  2. Wann ist nach Ansicht der Bundesregierung der in Frage 1 definierte Begriff „Armut“ sowie dessen Bekämpfung: a) auf nationaler Ebene, b) und internationaler Ebene erreicht im Sinne der Zielsetzung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden?  3. Wie hoch belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden – bis zum Jahr 2030 entstehen a) auf nationaler Ebene, b) und internationaler Ebene?  4. Wie realistisch ist nach Ansicht der Bundesregierung die Zielerreichung in Hinsicht auf die Umsetzung und Umsetzbarkeit des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden a) auf nationaler Ebene, b) und internationaler Ebene?  5. Welche Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden – werden (bitte nach Projekt, Durchführungsorganisation und Kosten aufschlüsseln) a) auf nationaler Ebene gefördert, geplant und derzeit umgesetzt, b) auf internationaler Ebene gefördert, geplant und derzeit umgesetzt?  6. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung und der Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden a) auf nationaler Ebene, b) auf internationaler Ebene zusammen?  7. Welche Bundesministerien sind an der Umsetzung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden – der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung beteiligt?  8. Welche zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden koordiniert die Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden a) auf nationaler Ebene, b) auf internationaler Ebene?  9. Nach welchen Kriterien werden sowohl Partnerländer als auch Durchführungsorganisationen, welche die Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden – unterstützen, ausgewählt? 10. Welche Organisationen werden mit der Evaluierung der Maßnahmen, welche im Zusammenhang mit der Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden – durch die Bundesregierung beauftragt? 11. Mit welchen Evaluationsmethoden, und nach welchen wissenschaftlichen Kriterien werden Projekte, welche durch die Bundesregierung beauftragt und begleitet werden, in Bezug auf die Umsetzung und Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden a) auf nationaler Ebene, b) und internationaler Ebene evaluiert und hinsichtlich der Zielerreichung des SDG 1 – Armut in jeder Form und überall beenden, beurteilt? Berlin, den 2. September 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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