Gewalt gegen medizinisches Personal
der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Ulrich Oehme, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„‚Rassistenschwein!‘ Migrant zum Rettungsstellenleiter, der ihm erklärt hatte, dass Patienten nach Dringlichkeit und nicht nach Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt werden“. Dieses Beispiel findet sich in einer Sammlung von Beleidigungen, die der Chefarzt am Urban-Klinikum in Berlin-Kreuzberg beispielhaft über einen Zeitraum von 14 Tagen gesammelt hat (www.tagesspiegel.de/wissen/aggressionen-in-berliner-rettungsstelle-poebeleien-durch-patienten-undangehoerige-im-wortlaut/14947350-2.html). „In deutschen Arztpraxen werden fast 3.000 Mal pro Tag Ärzte und Helfer bedroht oder beleidigt, 75 Mal pro Tag kommt es zu Gewalt“ (www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/aerzte-gewalt-patienten-bremen-100.html). Krankenhäuser haben zwischenzeitlich unterschiedlich reagiert, z. B. mit dem Einsatz von Wachschutz, der Anschaffung von Notrufgeräten oder Deeskalationstraining für die Mitarbeiter. Andere richteten Meldesysteme für das Personal ein, um die Lage im Haus einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Manche bestärken ihr Personal, Anzeige zu erstatten und bieten den Betroffenen Rechtshilfe an (www.thieme.de/de/presse/kliniken-reagieren-auf-gewalt-gegen-mitarbeiter-105646.htm). Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 forderte den Gesetzgeber auf, den strafrechtlichen Schutz zu erweitern (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/122.DAET/122DAETBeschlussprotokoll.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie steht die Bundesregierung zur Forderung, den strafrechtlichen Schutz des medizinischen Personals zu erweitern, und welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, hierzu gegebenenfalls zu unternehmen?
Hält es die Bundesregierung für erforderlich, die Dunkelziffer solcher Taten zu reduzieren, um auf Basis einer dann besseren Datenlage zielgerichtgere Maßnahmen ergreifen zu können?
Wenn ja, hält es die Bundesregierung eine Meldepflicht zu Gewaltvorfällen gegen medizinisches Personal dafür für geeignet, oder beabsichtigt die Bundesregierung, andere Maßnahmen zur Besserung des Meldeverhaltens zu ergreifen, und gegebenenfalls welche?
Wie steht die Bundesregierung dazu, die von manchen Krankenhäusern bereits gewährte Rechtshilfe für Betroffene bundesweit für alle im medizinischen Bereich Tätigen gesetzlich sicherzustellen?
Hält es die Bundesregierung gegebenenfalls für sinnvoll, dies bei Angestellten über die Arbeitgeber, bei Selbstständigen über die Kammern zu gewährleisten?
Wäre es aus Sicht der Bundesregierung für den Schutz des medizinischen Personals geboten, den Einsatz von Wachschutz, die Anschaffung von Notrufgeräten oder Deeskalationstraining gesetzlich vorzuschreiben?
Oder handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um regionale Probleme, die regionale und keine bundesweiten Maßnahmen erforderten?
Worin unterschieden sich gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung diese Problemregionen vom übrigen Deutschland bezüglich der dort zu behandelnden Patienten und deren Angehöriger?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bundesweit oder gegebenenfalls regional medizinischen Einrichtungen zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, um so zu vermeiden, dass für die Patientenbetreuung gedachte Mittel für Kriminalitätsprävention und Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden müssen?