Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Wolfsbrigade“
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut Mitteilung des Generalbundesanwalts vom 30. Juli 2019 (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=21&newsid=846) fanden am 30. Juli 2019 Hausdurchsuchungen bei sechs namentlich bekannten Beschuldigten sowie vier nicht tatverdächtigen Personen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt.
Es bestand der Verdachts, dass die Beschuldigten, offenbar auf Basis ihrer rechtsextremistischen Gesinnung eine kriminelle Vereinigung gegründet haben bzw. deren Mitglieder sind (§ 129 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs – StGB).
Laut Medienberichten soll es sich dabei um die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (oder auch „Wolfsbrigade 44“) und deren mutmaßlich bewaffneten Arm „Sturmbrigade“ (oder auch „Sturmbrigade 44“) handeln (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/rechtsextremismus-razzien-wolfsbrigadekriminelle-vereinigung-bundesanwaltschaft; www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_86183900/-verfolgungsdruck-erhoeht-razzien-gegen-mutmassliche-rechtsextreme-der-wolfsbrigade-.html).
Die Gruppe war scheinbar vor allem in Sachsen-Anhalt aktiv und trat dort bereits im Jahr 2018 anlässlich von Demonstrationen der rechten Szene mit entsprechenden Logos auf der Oberbekleidung in Erscheinung (www.tagesspiegel.de/politik/razzien-in-vier-bundeslaendern-bundesanwaltschaft-geht-gegen-rechtsextreme-wolfsbrigade-vor/24852070.html; www.belltower.news/durchsuchungen-bei-neonazis-in-vierbundeslaendern-wer-ist-die-wolfsbrigade-und-die-sturmbrigade-88695/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen im Zusammenhang mit den mutmaßlich kriminellen oder rechtsterroristischen Gruppierungen „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“)?
Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierungen „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) Gefährder oder Relevante Personen aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele?
Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-rechts-Bereich vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
Waren oder sind die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) nach Kenntnis der Bundesregierung Inhaber von Erlaubnissen nach dem Waffen- oder Sprengstoffgesetz, und wenn ja, welcher?
Wurden gegen die Beschuldigten oder den Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) aktiv sind oder waren (bitte den Organisationsnamen angeben)?
Wie viele Durchsuchungen fanden bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?
Waren oder sind die durchsuchten Objekte nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Bundesbehörden bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen politisch motivierter Straftaten Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen?
Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt?
Wurden während der Ermittlungen die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen gefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
Wurden bisher Personen der in Frage 10 genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?
Wann hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) an sich gezogen, bzw. von welcher Staatsanwaltschaft wurde die Übernahme beantragt und übertragen?
Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP – Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) angelegt, und wenn ja, seit wann?
Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“)?
Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) befasst hat: aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) als V-Leute, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für das Bundeskriminalamt tätig waren bzw. sind?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass Aktivisten oder Aktivistinnen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) als V-Personen, Informanten oder Hinweisgeber für ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) und Personen bestanden bzw. bestehen, die den nachfolgenden genannten Gruppierungen zugerechnet werden:
a) „Die Rechte“,
b) „Der III. Weg“,
c) NPD,
d) „Pro Chemnitz“,
e) „Revolution Chemnitz“,
f) „Oldschool Society“,
g) „Combat 18“,
h) „Europäische Aktion“,
i) „Hammerskins“,
j) „Thügida & Wir lieben Sachsen“,
k) „National Socialists Knights oft he Ku Klux Klan Deutschland“, (NSK KKK)
l) „The Aryans“ und
m)„Division Braune Wölfe“?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Verbindungen bzw. Kontakte zwischen den Gruppierungen „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) und Mitgliedern krimineller Rockergruppierungen bzw. rockerähnlicher Gruppierungen bestanden bzw. bestehen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und wenn ja, welche Veranstaltungen oder Versammlungen seit 2017 von Mitglieder der Gruppierung „Wolfsbrigade“ (auch „Wolfsbrigade 44“) bzw. „Sturmbrigade“ (auch „Sturmbrigade 44“) beispielsweise durch Ordnungsdienste oder organisatorische Hilfestellungen oder Mobilisierungen unterstützt wurden (bitte nach Datum, Ort, Titel der Veranstaltung bzw. Versammlung, Anzahl der Teilnehmer insgesamt bzw. seitens der Gruppierung „Wolfsbrigade“ – auch „Wolfsbrigade 44“ – bzw. „Sturmbrigade“ – auch „Sturmbrigade 44“– auflisten)?