Kosten für die Beauftragung externer Dienstleister zur Entlastung des Bundesverwaltungsamtes (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12501)
der Abgeordneten Jens Maier, Thomas Seitz, Roman Johannes Reusch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum 1. Juni 2017 sind die Aufgaben des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) auf das Bundesverwaltungsamt übergegangen – mit Ausnahme der offenen Vermögensfragen. So sollte eine neue Qualität querschnittlicher Dienstleistungen erreicht und die heterogene Dienstleistungslandschaft des Bundes effizienter gestaltet werden. Im Zuge der Fusion haben rund 1.500 Beschäftigte ins Bundesverwaltungsamt gewechselt (www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/Informationsschriften/Infoblaetter/infoblatt_bva.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Im Zeitraum von März 2016 bis Ende Februar 2018 fand eine flächendeckende Organisationsuntersuchung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) statt. In seinem 14. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/2018 gibt der BStU an (Bundestagsdrucksache 19/8200, Seite 14): „Von März 2016 bis Ende Februar 2018 fand eine flächendeckende Organisationsuntersuchung statt. Ziel dieser Untersuchung war es, Wege und Maßnahmen für eine effizientere Organisation zu ermitteln. Um die Organisationsuntersuchung sachgerecht und zeitnah realisieren zu können, hatte der BStU mit Unterstützung des Bundesverwaltungsamtes ein externes Beraterteam im Drei-Partner-Modell beauftragt, die Untersuchung in einem gemeinsamen Projektteam mit dem BStU zu realisieren. Sämtliche Bereiche der Behörde beteiligten sich an der Datenerhebung und den Aufgabenkritik-Workshops. Unter Berücksichtigung der im Handbuch zur Durchführung von Organisationsuntersuchungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vorgegebenen methodischen Standards hatte die Organisationsuntersuchung folgende Schwerpunkte: – die Erfassung der aktuellen Aufgaben und die Durchführung einer aufgabenkritischen Betrachtung (Zweck- und Vollzugskritik), – die Ermittlung des zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Personalbedarfes, – die Erarbeitung von Vorschlägen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Organisation, um die Aufgaben realisieren zu können.“
Er kommt zu dem Ergebnis: „Die Organisationsuntersuchung hat ergeben, dass in keinem Bereich grundlegende Defizite bei der Aufgabenerledigung bestehen. Die praktizierten Prozesse sind grundsätzlich angemessen strukturiert und organisiert. In einigen Bereichen wurden – z. T. angesichts gesellschaftlicher Veränderungen und technischer Weiterentwicklungen – Neuausrichtungen und Optimierungen empfohlen. Neben den archivfachlichen Fragestellungen zu Bestandserhaltung und Erschließung betrifft dies beispielsweise die Umsetzung eines integrierten digitalen Prozesses, die Fortführung von Steuerung und Statistik und die Anpassung von Leitungsspannen. Die insgesamt ca. 300 sowohl von den Beschäftigten selbst erarbeiteten als auch von den Beratern entwickelten Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen wurden geprüft und priorisiert.“ (14. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für die Jahre 2017 und 2018, Bundestagsdrucksache 19/8200, Seite 14).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12501 hat ergeben, dass sich der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit einer Anfrage nach Beratungsdienstleistungen am 23. Juli 2015 an das Bundesverwaltungsamt (BVA) gewandt und um Unterstützung bei der Durchführung einer flächendeckenden Organisationsuntersuchung einschließlich der (künftigen) Personalbedarfsberechnung gebeten hat. Weiter geht aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass das für solche Untersuchungen beim Bund zuständige BVA „aufgrund eines anderen prioritären Auftrags mit eigenem Personal kurzfristig nicht zur Verfügung“ gestanden habe. Vor diesem Hintergrund habe das BVA auf der Grundlage der dort bestehenden Rahmenverträge die Organisationsuntersuchung beim BStU im sogenannten Drei-Partner-Modell durchgeführt. Das bedeute, dass zwischen dem BStU als Auftraggeber und dem BVA als Projektsteuerung eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde, wonach dem BVA das Recht übertragen wurde, im Namen des BStU einen Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag Nummer 2876 „Unterstützung im Bereich der Organisations- und Prozessberatung“ zu tätigen und die Vertragsabwicklung mit einem externen Dienstleister durchzuführen, der sich zuvor in einem Vergabeverfahren für den Pool des Rahmenvertrages qualifiziert habe. Die Firma Sopra Steria GmbH sei hiervon umfasst gewesen. Die Organisationsuntersuchung hatte einen finanziellen Umfang von insgesamt sage und schreibe 2.758.824,66 Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu „Kosten und Modalitäten der Konzeption zur Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv“, Bundestagsdrucksache 19/12501). Dies gibt Anlass zu weiteren Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Aufgrund welches „anderen prioritären Auftrags“ (vgl. Quelle in der Vorbemerkung der Fragesteller) ist das Bundesverwaltungsamt nicht in der Lage gewesen, mit eigenem Personal die Organisationsuntersuchung beim BStU durchzuführen?
Sind die Kosten von über 2,75 Mio. Euro (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) nach Ansicht der Bundesregierung angemessen, um im Wesentlichen zur Erkenntnis zu gelangen, dass in keinem Bereich beim BStU grundlegende Defizite bei der Aufgabenerledigung bestehen und die praktizierten Prozesse grundsätzlich angemessen strukturiert und organisiert sind?
Wie viele Arbeitsstunden haben die Beschäftigten der Sopra Steria GmbH für die Organisationsuntersuchung beim BStU von 2016 bis 2018 insgesamt nach Kenntnis der Bundesregierung geleistet?
Wie viele Beschäftigte der Sopra Steria GmbH sind für die Organisationsuntersuchung beim BStU dauerhaft eingesetzt gewesen?
In wie vielen Fällen ist das Bundesverwaltungsamt in den Jahren 2017 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in der Lage gewesen, mit eigenem Personal angefragte Dienstleistungen zugunsten von Bundesbehörden wahrzunehmen (bitte nach Jahr und jeweiliger Aufgabe aufschlüsseln)?
In wie vielen der in Frage 5 erfragten Fälle hat sich das Bundesverwaltungsamt nach Kenntnis der Bundesregierung eines externen Dienstleisters bedient?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis heute die Gesamtkosten zur Inanspruchnahme externer Dienstleister für die Erfüllung von Aufgaben des Bundesverwaltungsamtes?
Hält die Bundesregierung die erfragten Gesamtkosten für angemessen?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchschnittskosten pro Inanspruchnahme einer Dienstleistung eines externen Dienstleisters durch das Bundesverwaltungsamt in dem Zeitraum von 2017 bis heute?
Ist das Bundesverwaltungsamt nach Ansicht der Bundesregierung personell und materiell hinreichend ausgestattet?
Wer entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung regulär darüber, ob das Bundesverwaltungsamt imstande ist, eine Dienstleistung zugunsten einer Bundesbehörde mit eigenem Personal wahrzunehmen?