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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zusammenarbeit des türkischen Staates mit dschihadistischen Gruppen und Kriegsverbrechen der türkischen Armee in Nordsyrien

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1531520.11.2019

Zusammenarbeit des türkischen Staates mit dschihadistischen Gruppen und Kriegsverbrechen der türkischen Armee in Nordsyrien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 9. Oktober 2019 begann die türkische Armee nach dem Rückzug der US-Truppen von der türkischen Grenze eine Invasion in Nord- und Ostsyrien. Dabei rückt die türkische Armee gemeinsam mit verschiedenen dschihadistischen Gruppen vor. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erklärt dazu: „Die türkischen Streitkräfte und eine Koalition von türkisch unterstützten syrischen bewaffneten Gruppen haben während der Offensive in Nordostsyrien eine schändliche Missachtung des Lebens von Zivilist*innen an den Tag gelegt, indem sie schwere Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen begangen haben. Diese Verbrechen schließen Massenhinrichtungen, illegale Angriffe bei denen Zivilist*innen getötet und verletzt wurden ein.“ Kumi Naidoo, Generalsekretär von Amnesty International, erklärte: „Die türkische Militäroffensive im Nordosten Syriens hat verheerende Auswirkungen auf das Leben der syrischen Zivilbevölkerung. Sie musste aus ihren Häusern fliehen und lebt in ständiger Angst vor willkürlichen Bombardierungen, Entführungen und Massenhinrichtungen. Die türkischen Streitkräfte und ihre Verbündeten haben eine vollkommen herzlose Missachtung zivilen Lebens an den Tag gelegt und rechtswidrig tödliche Angriffe auf Wohngebiete verübt, bei denen Zivilisten getötet und verletzt wurden.“ (www.amnesty.org/en/latest/news/2019/10/ syriadamning-evidence-of-war-crimes-and-other-violations-by-turkish-forces- andtheir-allies/).

So richtete beispielsweise die Miliz Ahrar al-Sharqiya, die als Teil der von der Türkei unterstützten Syrischen Nationalen Armee (Suriye Millî Ordusu) agiert, die Politikerin und Frauenrechtlerin Hevrin Xelef (auch Havrin Khalaf) extralegal hin (www.zdf.de/nachrichten/heute/politikerin-und-frauenrechtlerin-havrin-khalaf-in-syrien-getoetet-100.html, https://southfront.org/turkish-backed-forces-execute-head-of-pro-sdf-syrian-political-party/). In türkischen Medien wird berichtet, die Politikerin sei auf der Grundlage von Geheimdienstinformationen in einer „erfolgreichen Operation neutralisiert“ worden (www.takvim.com.tr/guncel/2019/10/12/pkkpydye-ust-duzey-darbepydnin-suriyedeki-2-numarali-ismi-hevin-halef-etkisiz-hale-getirildi).

Nach Angaben der Bundesregierung steht die Syrische Nationale Armee unter dem Kommando der Nationalen Koalition ETILAF bzw. der aus ETILAF hervorgegangenen „syrischen Übergangsregierung“ (Bundestagsdrucksache 19/120). Nach Angaben des AKP-nahen türkischen Thinktanks SETA besteht die Syrische Nationale Armee zum größten Teil aus dschihadistischen Gruppen wie Ahrar al-Sham, Ahrar al-Sharqiya, Faylaq al-Sham, Firka Hamza Firka Sultan Murad, die Free Idlib Army, Jabhat al-Shamiya, Jaysh al-Islam, Jaysh al-Ahrar, Jaysh an-Nasr, Jaysh al-Sharqiya und Jaysh al-Nukhba. SETA räumt damit offen die Verbindung der türkischen Regierung und von ETILAF mit dschihadistischen Gruppen ein.

Die SETA-Stiftung schreibt sogar: „Mit der vollen Integration von Ahrar al-Sham, Suqour al-Sham und Failaq al-Sham in die Nationalarmee hat die Nationale Armee nun eine Inghimasi-Einheit hinzugewonnen, dabei handelt es sich um Stoßtruppen, die ohne eine Rückzugsstrategie feindliche Linien infiltrieren, um im Kampf zu sterben.“ Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller handelt es sich hier um eine euphemistische Umschreibung dschihadistischer Selbstmordattentäter (https://setav.org/en/assets/uploads/2019/10/A54En.pdf). Diese Einheiten seien von der türkischen Regierung in Luftlandeoperationen und anderen militärischen Aktivitäten ausgebildet worden (Die Bundesregierung unterstützte ETILAF nach eigenen Angaben allein zwischen 2016 und 2017 mit 5.452.360,78,– Euro, vgl. Bundestagsdrucksache 19/1471.).

Neben Gruppen der Syrischen Nationalen Armee beteiligen sich nach Angaben aus der Region auch Dschihadisten aus den Reihen des Al-Qaida-Ablegers Hayat Tahrir al-Sham (HTS) an der Operation. HTS-Chef Abu Muhammed al-Golani verkündete ebenfalls seine Unterstützung für die Operation in der Region und erklärte, das Land gehöre „sunnitischen Arabern“ (https://twitter.com/i/status/1181957745861447686).

Es häufen sich Berichte von ehemaligen Mitgliedern des sog. Islamischen Staates (IS), die durch protürkische Milizen in Nordsyrien und der Türkei rekrutiert und dann gegen die Selbstverwaltung in Nordsyrien eingesetzt werden (https://rojavainformationcenter.com/2019/08/database-over-40-former-isis-membersnow-part-of-turkish-backed-forces/). Die Ankündigung von mutmaßlichen Mitgliedern der Nationalen Armee, „den Apostaten die Köpfe abzuschneiden“, unterscheidet sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller in keiner Form vom Vorgehen des IS (www.dai lymai l .co .uk/news/ar t i cle-7593053/Turkey-backed-militia-vow-behead-infidel-Kurd-northern-Syria.html).

Die Zusammensetzung und das Agieren der sogenannten Syrischen Nationalen Armee ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller vor dem Hintergrund der bisherigen Förderung von ihnen nahestehenden Organisationen wie ETILAF und deren Anerkennung als „einzig legitime Vertretung des syrischen Volkes“ durch die Bundesregierung (Bundestagsdrucksachen 19/1471, 19/6817) sowie der Zusammenarbeit mit der Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens von großer Bedeutung für die Bundespolitik.

Der Generalsekretär von Amnesty International erklärte: „Die Türkei ist für die Aktionen der von ihr unterstützten syrischen bewaffneten Gruppen verantwortlich, sie unterstützt, bewaffnet und leitet diese. Bisher hat die Türkei diesen bewaffneten Gruppen freie Hand gelassen, um schwere Verletzungen in Efrîn und anderswo zu begehen. Wir fordern die Türkei erneut auf, Verstöße zu beenden, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und die unter ihrer Herrschaft lebenden Zivilisten zu schützen. Die Türkei kann sich der Verantwortung nicht entziehen, indem sie die Begehung von Kriegsverbrechen an bewaffnete Gruppen auslagert“ (www.amnesty.org/en/latest/news/2019/10/syria-damning-evidence- ofwar-crimes-and-other-violations-by-turkish-forces-and-their-allies/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Mit welchen Gruppen und Milizen arbeitet die türkische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung auf welche Weise in Nord- und Ostsyrien zusammen, welche dieser Gruppen ordnet die Bundesregierung als dschihadistisch bzw. islamistisch ein, und auf Basis welcher Definitionen wird diese Unterscheidung getroffen?

2

Welche Mittel werden von der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung welchen an der sogenannten Operation Friedensquelle beteiligten Gruppen zur Verfügung gestellt?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppe Ahrar al-Sharqiya, wie ordnet sie diese ein, und gab es jemals direkte oder indirekte Kontakte zwischen Vertretern der Gruppe und der Bundesregierung?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mitgliedern der Ahrar al-Sharqiya an der sogenannten Freien Syrischen Polizei, und inwiefern und in welchen Gebieten wird diese Polizeimiliz weiterhin von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von anderen EU-Staaten oder den USA unterstützt vgl. Bundestagsdrucksache 19/1471, (Frage 3a und 3b)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Kommandanten der Miliz Ahrar al-Sharqiya Hatim Abu Shaqra (www.heise.de/tp/features/Tuerkische-Proxy-Truppen-Das-uebelste-Gesindel-4559155.html), inwiefern war dieser in die „Freie Syrische Polizei“ oder andere von der Bundesregierung geförderte Gruppierungen in Nordsyrien eingebunden (https://twitter.com/TurkeyUntold/status/1184031245669470209)?

6

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass ein IS-Kommandant von Deir ez-Zor, Abu al-Baraa al-Ansari, als Kommandant der protürkischen Miliz Ahrar al-Sharqiya fungiert, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (https://rojavainformationcen ter.com/2019/08/database-over-40-former-isis-members-now-part- ofturkish-backed-forces/)?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung der sog. Operation Friedensquelle durch Hayat Tahrir al-Sham (HTS), ehemalige oder aktuelle Mitglieder der Miliz oder ihrer Vorgänger und Teilorganisation al-Nusra, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.morgenpost.de/politik/article227365913/Tuerkische-Offensive-in-Syrien-Erdogans-schmutzige-Krieger.html, https://rojavainformationcen ter.com/2019/08/database-over-40-former-isis-members-now-part- ofturkish-backed-forces/)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte Inghimasi-Einheit der Syrischen Nationalen Armee, und aus welchen Kräften rekrutiert sich diese?

9

Aus welchen Gebieten stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die in Nord- und Ostsyrien eingesetzten protürkischen Milizen, und befinden sich in ihren Reihen auch „internationale Kämpfer“ bzw. deutsche Staatsbürger und Kämpfer mit Aufenthaltsstatus in Deutschland?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Zusammensetzung der Nationalen Armee (Suriye Millî Ordusu), und trifft die Aussage von SETA zu, dass Ahrar al-Sham-Mitglied bei der Nationalen Armee ist (https://setav.org/en/assets/uploads/2019/10/A54En.pdf)?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Alhareth Rabah, den mutmaßlichen Filmer der Ermordung von Hevrin Khelef, und inwieweit verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich seiner Beteiligung an dschihadistischen Gruppen in Deutschland (https://twitter.com/Harald Doornbos/status/1185118670521016320)?

12

Inwiefern sind Truppen der Syrischen Nationalen Armee am türkischen Angriff auf Nord- und Ostsyrien beteiligt?

13

Inwiefern steht die Syrische Nationalarmee unter türkischem Kommando, und inwiefern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Absprachen, und inwieweit ist die Türkei nach Auffassung der Bundesregierung für die Handlungen der Syrischen Nationalen Armee verantwortlich?

14

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die an der Syrischen Nationale Armee beteiligte Dschihadistengruppe Jaysh al-Islam weiterhin über Chemiewaffen verfügt (www.dw.com/en/concerns-grow- aboutabuses-war-crimes-in-syria/a-19277777)?

15

Welche Gruppierungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Angriff der Türkei auf Nordsyrien beteiligt, und welche Kenntnisse und Einschätzungen hat die Bundesregierung zu diesen Gruppen im Einzelnen?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Vorgehen der türkischen Armee oder mit ihr verbündeter Milizen gegen die Bevölkerung, insbesondere auch gegen christliche Minderheiten in den syrischen Grenzstädten Tell Abyad (Girê Spî) oder Ras al-Ayn (Serêkaniyê) (https://twit ter.com/Caki____/status/1185485023853584384), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

17

Inwiefern teilt die Bundesregierung die in der Eingangsbemerkung zitierte Auffassung des Generalsekretärs von Amnesty International, dass die Türkei die Verantwortung für das Vorgehen der Nationalen Armee trage, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.amnes ty.org/en/latest/news/2019/10/syria-damning-evidence-of-war-crimes- andother-violations-by-turkish-forces-and-their-allies/)?

18

Welche politischen oder administrativen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die sogenannte Syrische Nationale Armee, in der nach türkischen Angaben die in Deutschland als terroristische Vereinigung im Ausland eingestufte Ahrar al Sham (https://setav.org/en/assets/uploads/2019/10/A54En.pdf) und an Kriegsverbrechen (www.washington post.com/gdpr-consent/?destination=%2fworld%2fmiddle_east%2fturkishled-forces-fi lm-themselves-executing-a-kurdish-captive-in-sy r i a % 2 f 2 0 1 9 % 2 f 1 0 % 2 f 1 3 % 2 f 2 2 e 1 1 1 9 8 - e d 9 c - 1 1 e 9 - 8 9 e b - ec56cd414732_story.html%3f) beteiligte Milizen wie Ahrar al Sharqiya organisiert sind, der unter anderem auch in Berlin ansässigen Nationalen Koalition/ETILAF bzw. der aus ihr hervorgegangenen syrischen Übergangsregierung unterstellt ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/120)?

Wann und warum hat die Bundesregierung ihre Förderung für ETILAF eingestellt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/120)?

Wie hoch war die Unterstützung der Bundesregierung für ETILAF im Jahr 2018, und wie hoch wird sie im Jahr 2019 ausfallen?

Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis, dass an ETILAF gezahlte Gelder für den Aufbau oder die Unterstützung bewaffneter Einheiten verwendet wurden, und falls ja, für welche?

Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Verbot der Organisation in Deutschland in Betracht zu ziehen, da ETILAF unterstehende Milizen an schweren Kriegsverbrechen beteiligt sind (www.washingtonpost.com/gdpr-consent/?destination=%2fworld %2fmiddle_east%2fturkish-led-forces-film-themselves-executing- akurdish-captive-in-syria%2f2019%2f10%2f13%2f22e11198- ed9c-11e9-89eb-ec56cd414732_story.html%3f)?

Trifft es weiterhin zu, dass ETILAF von der Bundesregierung als „einzig legitime Vertretung des syrischen Volkes“ betrachtet wird (Bundestagsdrucksachen 19/1471, 19/6817), und wie lässt sich dies mit der Rolle von ETILAF bzw. der Syrischen Nationalen Armee und ihren mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Nordsyrien vereinbaren (www.washing tonpost.com/gdpr-consent/?destination=%2fworld%2fmiddle_east %2fturkish-led-forces-film-themselves-executing-a-kurdish-captive- insyr ia%2f2019%2f10%2f13%2f22e11198-ed9c-11e9-89eb- ec56cd414732_story.html%3f)?

Inwiefern ist ETILAF Gegenstand polizeilicher oder geheimdienstlicher Beobachtung oder polizeilicher bzw. staatsanwaltlicher Ermittlungen?

Werden weiterhin Stellungnahmen und Bescheinigungen von ETILAF bei Bundesbehörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) akzeptiert (https://soc-germany.org/leistungen/dienstleistun gen-fuer-syrische-staatsbuergerinnen-in-deutschland/)?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Verbindungen bzw. Personalüberschneidungen zwischen dem von der Bundesregierung geförderten Europäischen Zentrum für Kurdische Studien (EZKS) und ETILAF, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.heise.de/tp/features/Bundesregierung-finanziert-tuerkeitreue-Islamisten-in-Nordsyri en-4303256.html)?

19

Hat die Syrische Nationale Armee oder haben einzelne ihrer Mitgliedsgruppen eine Vertretung oder organisatorische Strukturen in Deutschland, und falls ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über diese Gruppen?

20

An welchen Orten wird die „Freie Syrische Polizei“ von der Bundesregierung unterstützt, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Zahlungen für die polizeiliche Konsolidierung der Besetzung Nordsyriens durch die Türkei verwendet werden?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die „Militärpolizei der Nationalen Armee“, und ist diese deckungsgleich mit der „Freien Syrischen Polizei“, und wird diese „Militärpolizei“ von EU-Staaten, insbesondere von Deutschland, unterstützt, und falls ja, auf welche Weise (https://setav.org/en/assets/uploads/2019/10/A54En.pdf)?

22

Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch den türkischen Angriff auf Nord- und Ostsyrien wohin geflohen?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib des deutschen Staatsbürgers und zuletzt bei den QSD (Demokratische Kräfte Syriens) inhaftierten IS-Dschihadisten Y. E. S. (https://anfdeutsch.com/roja va-syrien/attentaeter-auf-us-botschafter-in-tuerkei-geflohen-14475)?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Aktivitäten der Firma von Y. E. S., „Sakarya Profesyoneller Elektronik Ticaret İthalat ve İhracat Limited“ in Deutschland, und falls ja, welche Kenntnisse hat sie, insbesondere über Militärmaterial, welches die Firma in Deutschland bezogen hat (https://t24.com.tr/haber/abdnin-teror-listesine-aldigi-turk- vatandasi-tbmm-gundeminde,558357, https://anfturkce.com/rojava- surIye/tuerk-ordusunun-silahlari-daIS-e-gitti-131613)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit von Millatu Ibrahim und Hells Angels (https://anfdeutsch.com/rojava- syrien/attentaeter-auf-us-botschafter-in-tuerkei-geflohen-14475)?

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zusammenarbeit der Gruppe Milatu Ibrahim mit dem türkischen Geheimdienst oder anderen Kräften (https://anfdeutsch.com/rojava- syrien/attentaeter-auf-us-botschafter-in-tuerkei-geflohen-14475)?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Berlin Videos für die Al-Qaida produziert wurden (Video auf https://anfdeutsch.com/ rojava-syrien/attentaeter-auf-us-botschafter-in-tuerkei-geflohen-14475)?

25

Wann erlangte die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Grenze für IS-Dschihadisten und ihre Versorgung insbesondere im Jahr 2015 weit geöffnet war und die Türkei diese Politik trotz US-Protesten nicht beendete, und welche Konsequenzen zog sie daraus, oder hat sie vor, daraus zu ziehen (www.newyorker.com/news/q-and-a/the-former-us-isis-envoy- ont rump-and-the-crisis-in-syria, https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/ attentaeter-auf-us-botschafter-in-tuerkei-geflohen-teil-ii-14654)?

26

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung verletzter IS-Dschihadisten in türkischen Krankenhäusern ( h t t p s : / / a n f deutsch.com/rojava-syrien/attentaeter-auf-us-botschafter-in- tue rkeigeflohen-14475, https://anfdeutsch.com/rojava-syrien/attentaeter-auf-us- botschafter-in-tuerkei-geflohen-teil-ii-14654)?

27

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von ehemaligen IS-Dschihadisten an protürkischen Milizen in Nordsyrien (https:// rojavainformationcenter.com/2019/08/database-over-40-former- isismembers-now-part-of-turkish-backed-forces/)?

28

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der IS von türkischen Behörden wie der Jandarma Generalkommandantur oder dem Geheimdienst MIT direkt oder indirekt mit Waffen versorgt worden ist, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich dabei um deutsche Waffen handelte, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (https://anfturkce.com/rojava-surIye/tuerk-ordusunun-silahlari-daIS-e- gitti-131613)?

29

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufbau einer gemeinsamen Kommandozentrale der USA und der Türkei in Urfa, und ist die Bundesregierung direkt oder indirekt daran beteiligt (www.sueddeut sche.de/politik/nordsyrien-tuerkei-usa-sicherheitszone-1.4557719)?

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von Bundeswehrtornados über Nordsyrien gesammelte Aufklärungsdaten nicht an die türkische Armee oder dschihadistische Milizen weitergereicht werden, und gilt dies auch für den Fall, dass, wie von Präsident Trump angekündigt, die Türkei die Führung der Anti-IS-Koalition übernehmen werde, und falls nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus bzw. hat sie daraus gezogen?

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung aus welchen Quellen über den US-Rückzug von der nordsyrischen Grenze erfahren?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bestrebungen der Türkei, die „Sicherheitszone“ dauerhaft bzw. längerfristig zu besetzen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

31

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bombardierungen der Zivilbevölkerung, von Journalistinnen und Journalisten durch die türkische Armee, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

32

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die türkische Armee über Chemiewaffen verfügt?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mit Phosphor bestückte Waffen bzw. als Waffen einsetzbare Militärausrüstung bei der türkischen Armee?

34

Wurden der türkischen Armee mit Phosphor bestückte Waffen aus Deutschland geliefert?

35

Hat sich die Bundesregierung mit dem mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen im Rahmen der „Operation Friedensquelle“ beschäftigt, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.welt.de/newsticker/news2/arti cle202335466/Waffen-Chemiewaffen-Experten-pruefen-Vorwuerfe-gegen- tuerkische-Armee-in-Nordsyrien.html)?

36

Hat die Bundesregierung in bi- oder multilateralen Gesprächen mit der Türkei die mutmaßlichen Kriegsverbrechen und die Beteiligung dschihadistischer Milizen am Einmarsch in Nord- und Ostsyrien thematisiert, falls ja, auf welche Weise, und falls nein, warum nicht?

Berlin, den 6. November 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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